Detailaufstellung weicht von Absprache ab

elnino

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Hallo
Wir haben uns ja für eine Küche entschieden und haben einen Auftrag unterschrieben. Keinen richtigen Kaufvertrag .
Szenario ist ;
Wir hatten ein schriftliches Angebot erhalten indem zum einen die Position Holzteile inkl Anbautisch enthalten war als Gesamtposition 1 sowie die Geräte separat als jeweilige Position. Mit Skizzen und PC Zeichnungen.
In einem Vor-Ort Termin wurden dann noch 1-2 Änderungen durchgesprochen und wir konnten uns auf den Kauf der Komponenten einigen .
Dies haben wir auf dem Angebotszettel schriftlich fixiert , das wir die Küche so wie wir sie durchgegangen sind erwerben möchten .
Nun bekamen wir heute die Detailaufstellung der Schränke etc und mußten feststellen das bei 2 Schränken Einlegebögen verwendet wurden anstelle von Auszügen . Dies wurde so nie kommuniziert . Wir wollten immer die Auszüge und wissen auch noch genau welche Höhe und an welcher Musterküche diese uns gezeigt wurden ...
Unabhängig davon ob die Auftragsbestätigung noch geändert wird oder nicht ..
Haben wir da einen Fehler gemacht und erst eine Unterschrift leisten dürfen wenn die Teileliste einsehbar gewesen wäre ?


Danke
 

mozart

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Was habt Ihr denn nun unterschrieben?
Welche Unterlagen hat man euch dazu ausgehändigt?
 

elnino

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Auf dem Angebotsblatt wurden 1-2 Preise geändert und aus der Überschrift Angebot wurde Auftrag ....
Das haben wir unterschrieben und eine Kopie erhalten .. Mit dem Hinweis das die Detailaufstellung diese Woche uns dann zugesandt wird.
In den Zeichnungen die wir haben ist aber auch beschriftet Auszüge und auch die Detailzeichnung des Hochschrankes ist mit Auszügen gezeichnet .
Daher gehe ich mal vom Guten aus , das dies noch korigiert wird . Ansonsten stimmt alles soweit . Nur Legra Box Auszüge kosten ja bestimmt ein paar Cent mehr als Einlegeböden ...
 

mozart

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Ihr habt also "1 x Küche superklasse" gekauft.
Für die Zukunft-man läßt sich beim Kauf die Stückliste ausdrucken und aushändigen und im Kaufvertrag "Lieferumfang gemäß zugehöriger Stückliste" vermerken.
Zum Kaufvertrag sollten auch vollständige Zeichnungen gehören: Grundriss, alle Wandansichten, ausreichend Perspektiven, damit die Küche vollständig dargestellt ist.
Dann entstehen solche Differenzen gar nicht erst.
 

elnino

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Danke sehr .
Na im Kopf steht schon Fabrikat , Linie , Arbeitsplattenstärke usw.
Und unterschrieben wurde ja auf Basis der uns bisher ausgehändigten Zeichnungen , die wir bekommen hatten und in der steht ganz klar Auszüge. Es hatte sich am Holz ja nichts geändert , nur an Geräten.
So nen Fauxpass hätte uns eigentlich nicht passieren dürfen ..
Der Fachberater hatte noch nen Nachfolgetermin außer Haus und da ists irgendwie passiert.
Nachdem wir nach den Verhandlungen auf einen Nenner gekommen sind hätten wir dann sagen müssen das wir denn unterschreiben wenn alles ordnungsgemäß erfasst wurde.
 

mozart

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Aber keine Auftragsnummer.
Ich bin sicher, Ihr kriegt das geklärt.
Aber gerade wenn an einer Küche in epischer Breite Varianten erstellt und Alternativen erwogen werden, ist es besonders wichtig, den BEIM KAUF bestehenden Leistungsumfang genau zu dokumentieren. Sonst wird nachher alles zum vermeintlichen Vertragsgegenstand, was irgendwann mal erwogen wurde. Daran sollte auch der Händler ein großes Interesse haben.
 

elnino

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Danke .
Der Händler hat an sich einen guten Ruf und das sollte auf jedenfall machbar sein .
Habe mich da aber trotzdem geärgert als die Post da heute im Haus war.
 
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