AW: Dampfgarer
Vielleicht liest Obelix ja noch mit.
Es wäre in jedem Fall eine separate Finanzierung gewesen, sofern die Widerspruchsfrist (14 Tage) abgelaufen wäre.8bei Finanzierung mit Gebühren u./bzw. mit Zinsaufschlag)
Bei 0 %-Finanzierung ist keine Widerspruchsfrist möglich, (sofern keine Extra-Kosten f. Bearbeitungsgebühr , Restschuldversicherung etc.entstanden sind), dann ist es kein entgeltliches Darlehen im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes und nicht schutzwürdig.
Wenn dann der Kunde bei 0 % keine Widerspruchfrist hat, dann wäre ja deshalb ohnehin ein separater Vertrag nötig.
Bei Darlehen mit Widerspruchsfrist -
Möglichkeit 1 : Dem 1. Vertrag widersprechen, (wenn noch möglich) und eine 2. Anfrage starten mit dem Gesamtpreis/Gesamt-Darlehensgröße
Möglichkeit 2 : eine 2. Darlehensanfrage mit der nachzufinanzierenden Summe
Aus meiner Sicht macht die Möglichkeit 2 mehr Sinn, da der 1. Vertrag ja schon genehmigt wurde ( der Darlehnsnehmer besitzt also eine gute Bonität)
Ich weise daraufhin, daß dies hier keine Rechtsberatung ist, sondern auf Erfahrungswerten aus meiner Tätigkeit als KFB und "Darlehnsvermittler" beruht.
Es gilt hier immer die Einzelfallentscheidung, ob Gebühren für einen Vertrag anfallen oder nicht , und ob dieser widerrufbar ist oder nicht. Was macht es denn sonst groß für einen Unterschied, ob man 1 oder 2 Verträg laufen hat. Die bank zieht entweder 1 oder 2 Beträge ein.