Hi,
grundsätzlich entstehen für den Händler im EK keine zus. Kosten, wenn er bis zum Ausschöpfen eines Blocks weitere Möbelteile auffüllt. Dies gilt i.a. nur für Möbelteile, nicht für Handelsware.
In wie weit er das weitergeben will, ist seine Entscheidung. Grundsätzlich geht den Kunden der EK des Händlers auch nichts an.
(Häufig wird die Lücke auch dadurch geschlossen, daß ein Gerät über den Möbelhersteller mitbestellt wird, nicht über den Gerätehersteller selbst. Das sind dann "gemischte" Blöcke mit anderen Möbelanteilen. Entsteht auf diese Weise ein Einkaufsvorteil, verbleibt dieser garantiert beim Händler)
Beachten sollte man als Kunde auch, daß es neben dem Ausschöpfen ohne zus. Kosten eben auch eine Überschreitung des Blocks durch kundenseitig zu verantwortende Dinge geben kann. Braucht der Kunde nach Aufmaß einen etwas breiteren Hängeschrank und der Block war bereits vollständig ausgeschöpft, kann der betreffende Schrank ziemlich teuer werden.
Ich mache es so-ich warte bis zur Bestellung der Küche. Ist zu diesem Zeitpunkt nennenswert Luft im Block, spreche ich mit dem Kunden. Gut zum Ausschöpfen eignen sich Innenauszüge, weil diese bei solchen Herstellern als Möbelteile laufen und verrechnungsfähig sind.
Oft sind die Abstände zwischen den Blöcken auch so klein, daß sich die Problematik nicht stellt.