Beratung auf Provisionsbasis?

Ambiente25

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Hallo Mitleser,

wir haben es gerade geschafft, von einem Messe-Meterpreis -Vertrag loszukommen, sind aber immer noch an das Küchenstudio vertraglich gebunden. Geplant wird jetzt eine SieMatic .

Ist es eigentlich grundsätzlich in dieser Branche so, dass die Küchenplaner im Kundenkontakt auf Provisionsbasis arbeiten? Wir sind in den letzten Tagen zu einer anderen Niederlassung des Küchenstudios gefahren, erfuhren dort unerwartet von einem Super-Super-Sonderangebot (nur für 3 Tage - machen sie aber jedes Jahr) und wir sollten doch schnell einen Termin abmachen. Den haben wir dann um ca. 18:55 h für den nächsten Tag mittags vereinbart, unseren Namen u. Tel-Nr. hinterlassen und wurden dann am folgenden Tag zu Beginn des Beratungstermins mit Vorwürfen konfrontiert. Im System war inzwischen aufgefallen, dass es schon einen Kunden mit unserem Namen gibt. Wir hätten offen legen müssen, dass wir schon einen Vertrag mit dem Küchenstudio (nämlich diesen unseligen Meterpreis-Vertrag) vereinbart haben (was wir natürlich am Ende der Beratung und vor einer Unterschrift gemacht hätten). Da für diesen Vertrag ein anderer Berater (nämlich in der anderen Niederlassung) schon tätig geworden sei, könne man nun nicht ein zweites Mal beraten, da hätten wir uns noch am Vormittag vor dem Beratungstermin zunächst gefälligst an unseren bisherigen Berater (dessen Beratungsqualitäten u.a. Anlass waren, uns über Meterpreisverträge im Allgemeinen und die Küchenplanerbranche im Besonderen zu informieren) wenden sollen.

Wenn man weiß, dass sie alle auf Provisionsbasis tätig sind, kann man das Ansinnen grundsätzlich nachvollziehen, aber diese Vorwürfe waren schon ziemlich dreist und wären unter normalen Umständen der Abflug gewesen. Wir konnten dann mit einem Mitarbeiter aus der Managementebene die Angelegenheit klären und können jetzt zu einem besseren Hersteller wechseln.

ABER: Muss man sich als Kunde den Vorwurf gefallen lassen, man habe nicht sofort bei der Terminabsprache offen verhandelt, während ausgerechnet Küchenstudioberater doch ein Musterbeispiel für Täuschen und Tricksen bei der Beratung sind?

Grüße
Dieter
 

Michael

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AW: Beratung auf Provisionsbasis?

Hallo Dieter,

meinen Kindern sage ich immer, dass nur, weil es andere falsch machen, sie es nicht auch falsch machen müssten. ;-)

Wobei ich sicher davon ausgehe, ihr hattet keine Absichten in der Hinsicht, wie sie euch vorgeworfen werden.

Problematisch ist nunmal die immer wieder auftretende Verhaltensänderung von Verkäufern, wenn der Vertrag erstmal unterschrieben ist. Hier gibt es wenige Ausnahmen, die aber die Regel bestätigen, um deine Frage zu beantworten.

Mir ist jetzt noch unklar, welchen Sinn es macht nach einem unterschriebenen Metervertrag beim gleichen Händler eine weitere Beratung einzuholen. Nur der Verkäufer?

Falls es so ist, seit ihr jetzt in der Sackgasse. Prinzipiell benötigt ihr nur noch eine gescheite Küchenplanung , die ihr dem KFB zur Bestellung hinlegen solltet. Dann muss er nicht mehr beraten sondern nur noch bestellen.

Wenn ich übrigens Sätze höre wie:"...keinen weiteren Anspruch auf Beratung", wird mir schlecht und wenn ich sie veröffentlichen dürfte, wäre dieser Kollege auf meiner schwarzen Liste.

Nützt dir jetzt aber erstmal wenig...
 

Ambiente25

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AW: Beratung auf Provisionsbasis?

Hallo Michael,

unser erster Fehler war natürlich die Unterschrift unter den Messe-Meterpreisvertrag.

Wir haben uns dann nach Rückkehr aus dem Urlaub in anderen Küchenstudios beraten lassen und erkannt, dass wir für ähnliche Summen bessere Angebote erhalten könnten. Dies hat unsere Vorstellungen von der neuen Küche deutlich präzisiert. Daraufhin haben wir versucht, die Meterpreisküche in ihrer Ausstattung so weit wie möglich zu optimieren, um das Maximale für unseren Preis zu erhalten (bei uns geht es nur um die Möbel, E-Geräte sind fast alle neuwertig vorhanden). Diese Strategie scheiterte zum Teil, weil das im Vertrag genannte "Verkaufshandbuch des Herstellers", aus dem wir uns alles aussuchen dürfen, was in unserer Küche möglich ist, uns ja nie ausgehändigt und allenfalls mal kurz gezeigt wird. Aber grundsätzlich hätten wir in dieser Richtung Druck erzeugt und dann eine Ausstattung geplant, die für das Küchenstudio sicherlich weniger wirtschaftlich wäre als im Normalfall eines Meterpreisvertrags.

Wir haben dann ausrechnen lassen, was eine ähnliche Ausstattung wie unser Ausgangsmodell von SieMatic kostet (es war fast das Doppelte). Dies war Anlass, die SieMatic-Ausstellungsflächen unseres Küchenstudios aufzusuchen, wir wollten eigentlich nur mal das Preisniveau ermitteln. Erst der emsige Berater dort hat uns auf dieses 3-Tage-Super-Sonderangebot aufmerksam gemacht und uns zur Terminvereinbarung animiert.

Dass wir in einer Sackgasse sind, empfinde ich nicht so. Wir planen jetzt eine SieMatic-Küche, die ist selbstverständlich im Ergebnis teurer als die Meterpreisvariante, aber wir sind sicher, dass uns diese qualitative Verbesserung und die dann mögliche Ausstattungsvielfalt erheblich besser zusagen. Die Planung ist in der Tat weitgehend schon gemacht, weil wir inzwischen sehr präzise Vorstellungen entwickelt haben.

Ich habe die rechtlichen Hinweise zu den Meterpreisverträgen gelesen und muss als Jurist sagen, dass das Argument des letzten Endes nicht klar definierten Kaufgegenstands (oder besser Werkgegenstands - denn es sind nach der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung ja Werkverträge) durchaus beachtlich ist. Leider konnte ich das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/M nicht bei JURIS finden.

Herzliche GRüße
Dieter
 

KerstinB

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Hallo Dieter,
welcher Hersteller war denn im Meterpreisangebot enthalten? Und normalerweise geht es ja bei einer Küchenplanung nicht darum, die Schränke mit den meisten Features auszusuchen, sondern die Schränke, die einen guten Ablauf in der Küchenarbeit gewährleisten und die optisch auch zusammenpassen.
 

Ambiente25

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Hallo Kerstin,

da hast Du grundsätzlich Recht. Was aber alles von diesem Hersteller bei der Inneneinrichtung angeboten wird, steht im Verkaufshandbuch, aus dem wir uns angeblich alles aussuchen dürfen, wenn es denn in unsere Küche passt. Wenn man aber dieses Verkaufshandbuch nicht ausgehändigt erhält, ist es für den Kunden schwierig, den Vertrag "mit Leben zu erfüllen".

Insoweit könnte man rechtlich argumentieren, dass dem Kunden die Vertragserfüllung letzten Endes verweigert wird; dieses Verhalten des Küchzenstudios berechtigt dann allemal zum Rücktritt bzw. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.

Grüße
Dieter
 

KerstinB

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Na ja, notfalls ein Angebot von der Konkurrenz, dann hat man die Positionen, die alle möglich sind.
 

ulla

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Hallo Dieter, ich habe Dir ja bereits im CK-Forum geantwortet... so ein Ausmaß an Kundenunfreundlichkeit - da sträuben sich mir die Haare. Die haben es anscheinend nicht nötig....worunter Ihr jetzt leidet.

Kerstin, bei der Konkurrenz ein Gegenangebot machen zu lassen, um an die Infos zu kommen... ja, aber eigentlich schade, wenn ein fremder Berater mit null Aussicht auf den Auftrag sich die Mühe macht.

Wenn Ihr die Zeit habt - ich würde ein Gespräch mit der Geschäftsführung suchen und das generelle Geschäftsgebaren reklamieren. Der Laden will doch auch weiterempfohlen werden, oder nicht?
 

KerstinB

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Klar, Ulla, das ist schade. Deshalb auch "notfalls" ;-) ... aber, ich kann vor allem das Planungsboard hier empfehlen. Dann geht man nämlich auch mit einem ganz anderen Wissen in die nächsten Beratungsgespräche.
 

Cooki

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Normalerweise sind Wangen, Pilaster, Rolloschränke, Sichtseiten etc. nicht im Meterpreis enthalten, aber sie stehen im Verkaufshandbuch.

Steht es so explizit im Vertrag Ambiente?
 

Ambiente25

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Normalerweise sind Wangen, Pilaster, Rolloschränke, Sichtseiten etc. nicht im Meterpreis enthalten, aber sie stehen im Verkaufshandbuch.

Steht es so explizit im Vertrag Ambiente?

Hallo Cooki,

der Vertrag sieht keinerlei Ausnahmen vom Verkaufshandbuch vor:
Wörtlich: " .... es können sämtliche Artikel aus dem Verkaufshandbuch des Herstellers (Name) ausgewählt werden, sofern sie in die hier gekaufte Küche eingebaut werden können."

Damit wären selbstverständlich auch Rolladenschränke und Wangen vom Meterpreisvertrag umfasst, sofern sie im Verkaufshandbuch enthalten sind. Es wäre letzten Endes ein Betrugsversuch, wenn wir Rolladenschränke nur gegen Aufpreis erhalten sollen, damit könnten wir den Vertrag dann erfolgreich wegen arglistiger Täuschung anfechten, und zwar auch heute noch.

Würde man es so wie unser Küchenstudio verstehen, handelte es sich der Sache nach um ein verdecktes, einseitiges Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 BGB) des Küchenstudios, dies muss ich mir als Kunde nicht gefallen lassen. Vielmehr ist dieser Gesichtspunkt auch ein Indiz für die These, dass es einen vertraglich festgelegten Kaufgegenstand gar nicht gibt, es sich mithin nur um eine Art Vorvertrag handelt. Vielen Dank für Deinen Hinweis.

Grüße
Dieter
 

Michael

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AW: Beratung auf Provisionsbasis?

Für mich ist es erstmal sehr interessant die Meinung eines betroffenen Juristen zu dem Thema zu hören. Das ist bisher einmalig hier und bestätigt meine bisherige These, dass es wirklich jeden erwischen kann.
Der Küchenkauf ist intransparent genug. Der Meterkauf setzt noch einen drauf und ist mir persönlich schon seit langer Zeit ein Dorn im Auge. Die wenigen seriösen Anbieter, die es zweifellos gibt, ändern nichts an der Tatsache.

Zu dem Thema gibt es bisher einige Beiträge mit Empfehlungen, wie man sich im Falle eines bereits unterschriebenen Vertrages verhalten sollte/könnte.
Küchenkauf nach Meterpreis
https://www.kuechen-forum.de/forum/themen/kuechenkauf-auf-verkaufsmessen-nach-meterpreis.4547/

Mit dem "konkreten Kaufgegenstand" ist es auch so eine Sache. Ich kann einen Vertrag mit einem Bauunternehmer gestalten, in dem Dinge wie z.B. Klinkerfarbe, Fenstergestaltung, mit oder ohne Keller, etc. noch nicht spezifiziert sind. Dennoch wird dieser Vertrag bindend sein.

Leider kristallisiert sich immer mehr heraus, der Kunde habe nach Vertragsunterzeichnung ausschliesslich Pflichten und keine Rechte mehr.
Ich hoffe so ist das nicht wirklich...
 

Cooki

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AW: Beratung auf Provisionsbasis?

Hallo Dieter,

normalerweise erstellen Profis auf der Messe ein sogenanntes Leistungsprofil, wo genau die Modellbezeichnung, Preisgruppe, die erworbenen Laufmeter, Minderpreise, Montagepreise pro Meter, Farbe, Geräteangaben etc. vermerkt sind.

Zudem wird eine schnelle Handskizze erstellt, womit der erworbene Kaufgegenstand festgesetzt ist.

Sollte das bei Dir nicht der Fall sein, stehen die Chancen zur Wandlung recht gut, ansonsten wohl eher nicht. Ich bin aber auch kein Jurist, und spreche aus Erfahrung.

Interessant sind Deine posts trotzdem und ich hoffe auch, wir erfahren juristisch gesehen noch mehr von Dir. :top:
 
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