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Hallo zusammen!
Da der prozentuale Anteil der Anzahlungssumme für unsere Küche verhältnismäßig hoch ist, haben wir unser Küchenstudio um die Absicherung mittels Bankbürgschaft gebeten.
Die Kosten dieser Bankbürgschaft sind (leider) durch uns zu tragen, aber so sind wir wenn wenigstens abgesichert.
Wir hatten bisher noch nie etwas mit Bankbürgschaften zu tun, daher die Frage: Sollten wir auf eine bestimmte Form der Bankbürgschaft achten? Ich habe etwas von selbstschuldnerischen Bankbürgschaften gelesen. Was ist in der Küchenbranche üblich?
Unser Küchenstudio bot mir heute telefonisch eine befristete Bankbürgschaft an. Die Begründung lautete, dass viele Kunden vergessen würden, diese Bankbürgschaft wieder zurückzugeben, und die Zinsen für das Studio damit immer weiter steigen würden.
Da ich nach unserem Telefonat recherchiert habe, ist mir klar, dass wir eine befristete Bürgschaft auf gar keinen Fall wollen. Im Fall von Lieferschwierigkeiten oder nachzubessernden Mängeln könnte das sonst schnell zur Stolperfalle werden.
Im Netz fand ich folgendes Zitat:
Soweit, sogut: Aber welche Frist nach Abnahme einer vollständig und mängelfrei gelieferten und montierten Küche ist ratsam? Sind drei Werktage zu kurzfristig gedacht?
Ich sitze gerade über der Email ans Studio und weiß nicht, welchen Zeitraum ich nennen soll.
Ich möchte auf der sicheren Seite sein, aber das Küchenstudio auch nicht länger als notwendig auf die Rückgabe warten lassen.
Liebe Grüße,
Amy
Da der prozentuale Anteil der Anzahlungssumme für unsere Küche verhältnismäßig hoch ist, haben wir unser Küchenstudio um die Absicherung mittels Bankbürgschaft gebeten.
Die Kosten dieser Bankbürgschaft sind (leider) durch uns zu tragen, aber so sind wir wenn wenigstens abgesichert.
Wir hatten bisher noch nie etwas mit Bankbürgschaften zu tun, daher die Frage: Sollten wir auf eine bestimmte Form der Bankbürgschaft achten? Ich habe etwas von selbstschuldnerischen Bankbürgschaften gelesen. Was ist in der Küchenbranche üblich?
Unser Küchenstudio bot mir heute telefonisch eine befristete Bankbürgschaft an. Die Begründung lautete, dass viele Kunden vergessen würden, diese Bankbürgschaft wieder zurückzugeben, und die Zinsen für das Studio damit immer weiter steigen würden.
Da ich nach unserem Telefonat recherchiert habe, ist mir klar, dass wir eine befristete Bürgschaft auf gar keinen Fall wollen. Im Fall von Lieferschwierigkeiten oder nachzubessernden Mängeln könnte das sonst schnell zur Stolperfalle werden.
Im Netz fand ich folgendes Zitat:
Lassen Sie sich nicht auf befristete Bürgschaften ein, aber formulieren Sie auch klar, wann die Bürgschaft zurückgegeben wird. Dies sollte immer die Erfüllung eines Tatbestandes (z.B. Bauabnahme) sein und niemals ein Kalender-Datum.
Soweit, sogut: Aber welche Frist nach Abnahme einer vollständig und mängelfrei gelieferten und montierten Küche ist ratsam? Sind drei Werktage zu kurzfristig gedacht?
Ich sitze gerade über der Email ans Studio und weiß nicht, welchen Zeitraum ich nennen soll.
Ich möchte auf der sicheren Seite sein, aber das Küchenstudio auch nicht länger als notwendig auf die Rückgabe warten lassen.
Liebe Grüße,
Amy