Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

AllesAmy

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Hallo zusammen!

Da der prozentuale Anteil der Anzahlungssumme für unsere Küche verhältnismäßig hoch ist, haben wir unser Küchenstudio um die Absicherung mittels Bankbürgschaft gebeten.
Die Kosten dieser Bankbürgschaft sind (leider) durch uns zu tragen, aber so sind wir wenn wenigstens abgesichert.

Wir hatten bisher noch nie etwas mit Bankbürgschaften zu tun, daher die Frage: Sollten wir auf eine bestimmte Form der Bankbürgschaft achten? Ich habe etwas von selbstschuldnerischen Bankbürgschaften gelesen. Was ist in der Küchenbranche üblich?

Unser Küchenstudio bot mir heute telefonisch eine befristete Bankbürgschaft an. Die Begründung lautete, dass viele Kunden vergessen würden, diese Bankbürgschaft wieder zurückzugeben, und die Zinsen für das Studio damit immer weiter steigen würden.
Da ich nach unserem Telefonat recherchiert habe, ist mir klar, dass wir eine befristete Bürgschaft auf gar keinen Fall wollen. Im Fall von Lieferschwierigkeiten oder nachzubessernden Mängeln könnte das sonst schnell zur Stolperfalle werden.

Im Netz fand ich folgendes Zitat:
Lassen Sie sich nicht auf befristete Bürgschaften ein, aber formulieren Sie auch klar, wann die Bürgschaft zurückgegeben wird. Dies sollte immer die Erfüllung eines Tatbestandes (z.B. Bauabnahme) sein und niemals ein Kalender-Datum.

Soweit, sogut: Aber welche Frist nach Abnahme einer vollständig und mängelfrei gelieferten und montierten Küche ist ratsam? Sind drei Werktage zu kurzfristig gedacht?
Ich sitze gerade über der Email ans Studio und weiß nicht, welchen Zeitraum ich nennen soll.
Ich möchte auf der sicheren Seite sein, aber das Küchenstudio auch nicht länger als notwendig auf die Rückgabe warten lassen.

Liebe Grüße,
Amy
 

tantchen

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Hmm, ich denke, die Zinsen dürften sich da im Rahmen halten (wobei ich jetzt net genau weiß, WAS das genau für Zinsen sein sollen). Also ich würde einen Monat nach endgültiger und mängelfreier Abnahme die Bürgschaft beenden. Dann hat man noch etwas Zeit, um verdeckte Mängel festzustellen usw. Wobei die dann wohl kaum noch was mit der Bürgschaft zu tun haben, die schon dastehenden und korrekt eingebauten Möbel sind ja schon "Garantie " genug.

Biete dem Studio doch einfach an, die nachweislich entstandenen Zinsen NACH Abnahme zu erstatten. Bei einem Monat können das doch kaum mehr als 20-40 Euro sein, oder?
 

Cooki

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Hallo Amy,

die Bürgschaft sichert doch Deine geleistete Anzahlung ab und deckt nicht Garantieansprüche.

Wenn die Küche geliefert wird, dann ist ja auch die Restzahlung fällig und die Bürgschaft geht zurück an das Küchenhaus.

Den Gegenwert für Dein bezahltes Geld hast Du dann ja zur freien Nutzung stehen.
 

ulla

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Hallo, wie hoch ist die Anzahlungssumme. Würde mich unabhängig davon interessieren. Danke.
 

AllesAmy

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Hallo Ulla,

die Anzahlungssumme beträgt 4000€, der Küchenpreis liegt bei 6700€.
 

Cooki

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

.... und da die Leute mit Prozenten mehr anfangen können, habe ich das mal schnell überschlagen:

Es sind mehr als 17 % !! :smoke: :kfb:
 

Magnolia

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Ich finde das in Prozent ausgedrückt einfach zuviel und ja...... fast unverschämt vom KFB. -

2 Küchenstudios wollten ausdrücklich eine Zahlung erst bei Lieferung und andere KFB wollten ca. 20 - 30 % Anzahlung.

Dieser hohe Prozentsatz als Anzahlung zu verlangen finde ich irgendwie sehr anrüchig.
 
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Cooki

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Magnolia, was ist daran anrüchig, wenn der Kunde einen Sonderpreis dafür erhält und zudem eine Bankbürgschaft.

Sieht nach win-win-situation aus. ;-)
 

Magnolia

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Evtl. ist der Preis nicht wirklich ein Sonderpreis und der Kunde würde in einem anderen Küchenstudio den selben Preis ohne solch eine hohe Anzahlung bekommen.

@ Amy : Sind da genug Gegenangebote eingeholt worden?
Selber Hersteller, exakt selbe Planung etc.

Ich wollte ja eine Anzahlung in einem Küchenstudio machen für etwas mehr Rabatt.
Auf der Bank gibt es ja nicht sooo viel Habenzinsen für mein Guthaben, dachte ich mir.
Der KFB sah das aber genauso: Auch für ihn gibt es ebenfalls zu wenig Habenzinsen.
 

Michael

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Jetzt grübel ich gerade wo die Win-Win-Situation ist wenn der Kunde die Kosten für die Bürgschaft zahlen soll.

Der Händler verlangt die hohe Anzahlung und sollte sie auch auf seine Kosten absichern.

Zum Ausgleich kann er gleich über mehr als 17% des Küchenwertes verfügen. ;-)

Zinsloses Darlehen quasi. :cool:
 

Cooki

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Magnolia, die Küche ist bestellt. Was soll das jetzt? :-\
 

Cooki

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Michael, auch die Fakten der Einsparung kennen wir nicht. Alles also Mutmaßungen.

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Magnolia

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

@ Michael: .... genau das meinte ich mit anrüchig (also evtl. Sollzinsen des Händlers, schlechte Liquidität)

Die Küche ist schon bestellt und die Zahlungsweise (also Anzahlung) schon vertraglich unterschrieben???
 

Cooki

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Ach ne, bei Amy wohl noch nicht. Kleine Verwechlung! :-[ :rose:
 

Magnolia

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Cooki,

  • :rose:
Du hast doch evtl. Recht. Hört sich nach unterschriebenen Vertrag an und da sind evtl. die 60 % Anzahlung schon vereinbart.


Ich glaube, das kann nur Amy richtig stellen, wie es sich genau verhält.
 

AllesAmy

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Tja, in Mathe war ich nie gut, aber dass die Anzahlung sich in dem Fall auf ziemlich genau 59,70% des Endpreises beläuft, habe dann sogar ich festgestellt...
Und da mir deshalb ähnliche Gedanken kamen, hatte ich diesen Punkt im Planungsthread mehr oder minder zur Diskussion gestellt. Konkreter: Ab Post 38. Dort steht auch, wie es dazu kam. :rolleyes:

Da es nun ist, wie es ist, möchte ich das mit der Bankbürgschaft auch alles richtig machen.
Für manch einen hier mag unsere Küche vielleicht nichts Besonderes sein, aber für uns ist das gerade eine Menge Holz. Wenn es futsch wäre, täte das ziemlich weh.

Magnolia, die Küche ist bestellt. Was soll das jetzt? :-\

Nein, ist sie nicht. Der Kontakt aus der Ferne per Email und Telefon gestaltet sich eher schleppend.
Bisher haben wir nur 2 schriftliche Angebote mit jeweils kleinen Änderungen erhalten, den endgültigen Auftrag haben wir noch nicht bekommen. Die Einzelpreise sind dort alle aufgelistet; der Betrag von 6700 Euro ist bereits der reduzierte Betrag. Die Summe der gelisteten Preise ohne Rabatt lag jeweils ca. 1000€ drüber. Ob und wie stark man da den "Mond" sehen kann? *Schulterzuck*
Bibbis Einschätzung im Planungsthread lautete, der Preis sei "ok".

Mein Wunsch, evtl. doch nochmal nach dort zu fahren und ggf. noch ein Angebot zur Sicherheit einzuholen, wurde von meiner besseren Hälfte abgeschmettert.
Menno, nun hatte ich mich heute wieder einigermaßen beruhigt, und nun ist mir wieder schlecht. :'(
 
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Magnolia

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Hallo Amy,

ich will nicht, dass Du schlecht schläfst.

  • ;-)

Kurzer Schwank aus meiner Jugend: 2 Sofas bestellt, gegen Sonderrabatt (5 % nochmals extra) die volle Kaufsumme im voraus bezahlt. Das waren weit über 10.000,-- DM und richtig viel Geld in jungen Jahren für uns. Wir haben noch die Sofas bekommen, aber einige Wochen später war der neueingesessene Laden pleite. Hätte die Lieferung noch länger gedauert, hätte wir diese beim Insolvenzverfahren irgendwie gegen Aufpreis "rausholen" können oder die Sofas wären noch beim Vorlieferant gewesen, dann wäre alles futsch gewesen.

Ich würde mir Gegenangebote einholen. Selbe Planung, selbe Geräte, evtl. Wangen usw. Da muss man doch nicht unbedingt mehr persönlich vorbeikommen. Bei 400 km Entfernung, das verstehen sicherlich auch die anderen KFBs. Außerdem haben sie ja relativ wenig Arbeit für die "Neuentwicklung" der Küche.
 
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