AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?
Ich hatte den Thread schon gefunden, aber danke!
Um die beiden Threads nicht zu vermischen, füge ich Magnolias Zitat von dort doch mal eher hier ein, da das sonst nur zu Chaos führt. Der andere Thread sollte Moeriees bleiben.
das Amy richtig helfen wird.
Nicht wirklich, denn: In den von Küchentante geschilderten Fällen ging es ja um Kunden, die
keine Bankbürgschaft bekommen hatten.
Daher hatten die dann hinterher Pech, wenn sie mehr als 20% angezahlt hatten.
Also völlig andere Ausgangslage.
Ich meine bei 60 % Anzahlung
Hattest du - wie von mir in Post 18 verlinkt - im Planungsthread gesehen, wie es dazu kam? Die 4000 Euro wurden
nicht als erstes vom KFB in den Raum geschmissen, sondern von meinem Liebsten, der sich dann auf einmal doch für die Küche zuständig fühlte und schneller sprach als dachte...
Lediglich die Tatsache, dass später nie mehr von der Möglichkeit einer geringeren Anzahlung gesprochen wurde, als es um Sicherheiten ging, kam etwas blöd.
Aber solange die 60%
abgesichert werden, ist es für uns in Ordnung und nicht anrüchig! Und nur, weil ich wissen wollte, worauf man genau bei der Bürgschaft achten sollte, hatte ich diesen Thread eröffnet.
Anrüchtig wäre es, diese Summe an sich sofort zu verlangen und sich dann komplett gegen eine Absicherung auszusprechen; aber das ist ja nicht der Fall.
Wie sich mir erst heute offenbarte, bekommen wir übrigens tatsächlich
speziell auf die Höhe der Anzahlungssumme einen Nachlass von 5%; nicht einen Nachlass in Höhe X auf den Küchenpreis insgesamt, wie ich bisher annahm. Mein Lebensgefährte machte mich darauf aufmerksam, weil ich ihn nun vor lauter Panik doch nochmal dazu genötigt hatte, sich mit dem Thema zu befassen. Diejenigen, die meinen Planungsthread gelesen haben, wissen, was ich damit meine.
In dem Fall möchte ich mich aufrichtig für die gestiftete Verwirrung entschuldigen, denn die lag nicht in meiner Absicht! Ich hatte diesen Sachverhalt falsch mitbekommen, daher auch der gelöschte Beitrag bis zur endgültigen Klärung mit Männe.
Das ändert die Sachlage also tatsächlich nochmal, und somit ist die höhere Anzahlung schon irgendwie WinWin, wie Cooki schrieb. Aber eben auch nur bei richtiger Absicherung, und eben nur darum geht es mir.
Von einer Absicherung war zunächst gar keine Rede, die habe ich erst ins Spiel gebracht, nachdem ich mich hier zum Thema belesen hatte.
Küchentantes Ausführungen aus Händlersicht kann ich absolut nachvollziehen; wenn Kunden das Vertrauen dann so missbrauchen und man hinterher auf den Zinsen sitzt, ist das absolut indiskutabel! Daher hatte ich ja auch per Mail zugesagt, dass wir uns gerne schriftlich dazu verpflichten, die Bankbürgschaft unmittelbar nach Lieferung und Montage an das Studio auszuhändigen. (@racer: Laut Aussage des Händlers arbeitet das Studio öfter mit Bankbürgschaften, allerdings eben befristet.)
Auch ein Terminverzug unsererseits ist ausgeschlossen, wenn wir nicht bis dato beide mit zerschmetterten Armen/Beinen/Kopf im Krankenhaus liegen sollten. Der Raum ist fertig, und hätte das
Küchenstudio unsere Wunschküche rein zufällig schon heute da, könnten sie diese auch sofort aufbauen kommen.
Würde das Küchenstudio unsere Liquidität prüfen wollen, so wäre auch das kein Problem. Wir beide haben noch nie etwas auf Pump gekauft und bestellen Dinge erst, wenn das Geld auch komplett beisammen ist und sofort bar gezahlt werden könnte; für Finanzierungen und derartige Unvernünftigkeiten haben wir beide wenig Verständnis (außer im Fall einer Immobilie).
Aber ja, mir ist auch klar, dass das leider absolut nicht die Regel ist und der Handel stark mit "den anderen" Kunden zu kämpfen hat; allerdings fällt mir das immer erst ein, wenn ich daran erinnert werde, weil wir in der Hinsicht einfach anders ticken. Also nochmal danke für den Einblick in die Händlersichtweise.
Daher: Ich kann beide Seiten absolut verstehen. Nur habe ich aufgrund der zeitlichen Begrenzung einfach Angst, dass es zu einem starken Lieferverzug kommen könnte, und wir dann nicht schnell genug wieder an das Geld rankämen.
Oder werfe ich da gerade zwei Sachen in einen Topf? Bin mir da gerade nicht mehr so sicher...
Küchentante, eine Frage an dich als Fachfrau, die offenbar fast ausschließlich mit befristeten Bankbürgschaften arbeitet: Wenn die Lieferung für die KW15 oder KW16 festgesetzt würde, bis wann würdest du von dir aus einen Fristtermin für die Bürgschaft setzen?
Uns wurde "Anfang Mai" genannt, was mir aufgrund der Lieferwoche kurz vorkommt, sollte es denn zu einer Lieferverzögerung kommen. Du schriebst, man könne eine befristete Bürgschaft ja dann ggf. gegen Gebühr verlängern lassen. In dem Fall müssten dem ja Händler und Bank zustimmen. Was wäre denn, wenn - aus welchen (un-)wahrscheinlichen Gründen auch immer - das versagt würde? Könnte man dann problemlos vom Vertrag zurücktreten und bekäme sein Geld definitiv - notfalls eben von der Bank, falls der Händler sich sträuben sollte - wieder? Das ist eigentlich der einzige Aspekt, der mir bei der Befristung Sorgen macht. Aber es ist eben auch der Punkt, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob ich da zwei Dinge durcheinanderwerfe; ich hatte mit dem Thema Bankbürgschaften noch nie etwas am Hut.
Liebe Grüße,
Amy
PS: Tut mir leid, dass das hier scheinbar so für Wirbel sorgt!
PPS: Ich muss wirklich dringend lernen, mich kürzer zu fassen!