Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

kuechentante

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Habe mal für einen Kunden eine Anzahlungsbürgschaft gegeben, und nicht befristet.

Das ist mir dann aufs Bein gefallen, weil der Kunde nach Abwicklung der Küche nicht die Bürgschaftsurkunde zurückgeschickt hat.
Auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht.

Das Ganze hat dann fast ein halbes Jahr gedauert, und dafür wurden mir dann monatlich Zinsen und Kontoführungsebühr von der bürgschaftsgebenden Bank berchnet.

Fazit:
Für mich gibt es nur 2 Alternativen !
1)Entweder die Bürgschaft wird befristet, dafür tragen wir dann auch die Kosten

ODER

2)Die Bürgschaftsgebühren zahlt der Kunde, und dann kann er Bürgschaft haben solange er will !

Zu fast 100 % trifft Ersteres zu.
Sollte aufgrund unvorhergesehener Zwischenfälle ( Bauverzug etc.) eine Verlängerung vonnöten sein, muß man halt miteinander reden u. ggf. gegen Gebühr verlängern.

Man muß halt immer beide Seiten betrachten.

Hatte jetzt gerade 2 Kunden, mit recht großen Küchen, die in Annahmeverzug sind, und uns nicht davon in Kenntnis setzten.

Jetzt stehen die Küchen da, und Geld ist nicht geflossen.
 

racer

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Zudem kann man einem Händler, der einer Bankbürgschaft für die Anzahlung zustimmt, doch keine schlechte Liquidität unterstellen....

ich denke nicht, dass die Bank die Bürgschaft dann freiwillig rausrücken würde.....

zudem eine Bankbürgschaft kostet zwischen 2 und 3% der Bürgschaftssumme pro Jahr.
4000,00 auf einen Zeitraum von ca. 8 Wochen (2 Monate) sind Kosten in Höhe von
20 € bei 3% plus eine evtl. Bearbeitungsgebür. Das sollte jedem Endkunden die Sicherheit seiner Anzahlung Wert sein. Am Ende zahlt er es ja doch irgendwie....

Im Gegenzug wäre es ja mal ein feiner Zug, wenn die Kunden dem Händler eine Bankbürgschaft ausstellen würden, für den Fall, dass sie erst nach Rechnungsstellung bezahlen wollen.... in Zeiten von privaten Insolvenzen wäre das doch nur fair.... oder ???

mfg

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AllesAmy

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[Gelöscht. Muss nochmal was überdenken.]
 

Magnolia

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Amy, das sehe ich genau so wie Du. Es kommt sehr oft vor, dass Küchen um einiges später geliefert werden.

Frage an die Profis: kann man in der Bankbürgschaft als Fälligkeit / Ende der Bankbürgschaft "nach Einreichung des unterschriebenen Abnahmeprotokolls des Kunden" vereinbaren??????

PS: Ich würde mich weiter bei anderen Küchenstudios umsehen.
 

racer

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

@Magnolia

wir können davon ausgehen, dass es sich dabei nur um Deine subjektive Wahrnehmung handelt.

Da Du nur von den Küchen hörst, die deutlich zu spät geliefert werden, von den anderen jedoch nicht...

Ich möchte hier niemandem zu nah treten, aber...

der absolut häufiger vorkommende Fall ist leider der, den Küchentante beschreibt. Endkunden, die zum geplanten Termin nicht mit dem Umbau fertig sind....

Waren im Wert von einigen 10.000 € Euro die der Händler vorhalten und vorfinanzieren muss... und dabei reden wir nicht mehr über 2% bis 3% sondern im schlechtesten Fall (Kontokorrent von deutlich über 10% Zinsen per Anno)

die Medaille hat somit immer zwei Seiten.

Ich hätte als Händler keine Lust, hinterher noch hinter der Bürgschaftserklärung hinterher laufen zu müssen....

Fair wäre, die Bürgschaftserklärung mit Eintreffen der Ware beim Händler / Endkunden (wenn er denn soweit ist) zurück zu geben. Sonst zahlt der Händler das Vorhalten der Ware und die Bürgschaft...

mfg

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AllesAmy

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Fair wäre, die Bürgschaftserklärung mit Eintreffen der Ware beim Händler / Endkunden (wenn er denn soweit ist) zurück zu geben. Sonst zahlt der Händler das Vorhalten der Ware und die Bürgschaft...

Das hatte ich in meiner Email an das Studio exakt so vorgeschlagen. Wir würden uns, sofern gewünscht, auch schriftlich dazu verpflichten, die Bürgschaft unmittelbar nach Lieferung und Aufbau der Küche (die Inhaber montieren selbst) persönlich auszuhändigen. Dennoch wünscht der KFB eine befristete Bürgschaft.
 

Magnolia

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Racer, selbstverständlich war das meine subjektive Meinung.

Und wenn ich es so überdenke wird wohl ca. jede zweite Küche in eine Immobilien (gebraucht oder Neubau) eingebaut, so daß es wohl auch sehr oft zu einem Annahmeverzug kommt.
 

racer

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

@allesamy,

vielleicht hat Dein Händler ja auch noch keine Erfahrungen mit dem Umgang einer Bankbürgschaft und hat daher Angst, er könne hinterher in der Verpflichtung gegenüber sein Bank stehen oder so...

... dabei ist es eher umgekehrt.... :nageln:

mfg

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AllesAmy

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Ich hatte den Thread schon gefunden, aber danke!
Um die beiden Threads nicht zu vermischen, füge ich Magnolias Zitat von dort doch mal eher hier ein, da das sonst nur zu Chaos führt. Der andere Thread sollte Moeriees bleiben.

das Amy richtig helfen wird.

Nicht wirklich, denn: In den von Küchentante geschilderten Fällen ging es ja um Kunden, die keine Bankbürgschaft bekommen hatten. Daher hatten die dann hinterher Pech, wenn sie mehr als 20% angezahlt hatten.
Also völlig andere Ausgangslage.

Ich meine bei 60 % Anzahlung??????
Hattest du - wie von mir in Post 18 verlinkt - im Planungsthread gesehen, wie es dazu kam? Die 4000 Euro wurden nicht als erstes vom KFB in den Raum geschmissen, sondern von meinem Liebsten, der sich dann auf einmal doch für die Küche zuständig fühlte und schneller sprach als dachte... :rolleyes:
Lediglich die Tatsache, dass später nie mehr von der Möglichkeit einer geringeren Anzahlung gesprochen wurde, als es um Sicherheiten ging, kam etwas blöd.
Aber solange die 60% abgesichert werden, ist es für uns in Ordnung und nicht anrüchig! Und nur, weil ich wissen wollte, worauf man genau bei der Bürgschaft achten sollte, hatte ich diesen Thread eröffnet.
Anrüchtig wäre es, diese Summe an sich sofort zu verlangen und sich dann komplett gegen eine Absicherung auszusprechen; aber das ist ja nicht der Fall.

Wie sich mir erst heute offenbarte, bekommen wir übrigens tatsächlich speziell auf die Höhe der Anzahlungssumme einen Nachlass von 5%; nicht einen Nachlass in Höhe X auf den Küchenpreis insgesamt, wie ich bisher annahm. Mein Lebensgefährte machte mich darauf aufmerksam, weil ich ihn nun vor lauter Panik doch nochmal dazu genötigt hatte, sich mit dem Thema zu befassen. Diejenigen, die meinen Planungsthread gelesen haben, wissen, was ich damit meine. ;-)
In dem Fall möchte ich mich aufrichtig für die gestiftete Verwirrung entschuldigen, denn die lag nicht in meiner Absicht! Ich hatte diesen Sachverhalt falsch mitbekommen, daher auch der gelöschte Beitrag bis zur endgültigen Klärung mit Männe.
Das ändert die Sachlage also tatsächlich nochmal, und somit ist die höhere Anzahlung schon irgendwie WinWin, wie Cooki schrieb. Aber eben auch nur bei richtiger Absicherung, und eben nur darum geht es mir.
Von einer Absicherung war zunächst gar keine Rede, die habe ich erst ins Spiel gebracht, nachdem ich mich hier zum Thema belesen hatte.

Küchentantes Ausführungen aus Händlersicht kann ich absolut nachvollziehen; wenn Kunden das Vertrauen dann so missbrauchen und man hinterher auf den Zinsen sitzt, ist das absolut indiskutabel! Daher hatte ich ja auch per Mail zugesagt, dass wir uns gerne schriftlich dazu verpflichten, die Bankbürgschaft unmittelbar nach Lieferung und Montage an das Studio auszuhändigen. (@racer: Laut Aussage des Händlers arbeitet das Studio öfter mit Bankbürgschaften, allerdings eben befristet.)
Auch ein Terminverzug unsererseits ist ausgeschlossen, wenn wir nicht bis dato beide mit zerschmetterten Armen/Beinen/Kopf im Krankenhaus liegen sollten. Der Raum ist fertig, und hätte das Küchenstudio unsere Wunschküche rein zufällig schon heute da, könnten sie diese auch sofort aufbauen kommen.
Würde das Küchenstudio unsere Liquidität prüfen wollen, so wäre auch das kein Problem. Wir beide haben noch nie etwas auf Pump gekauft und bestellen Dinge erst, wenn das Geld auch komplett beisammen ist und sofort bar gezahlt werden könnte; für Finanzierungen und derartige Unvernünftigkeiten haben wir beide wenig Verständnis (außer im Fall einer Immobilie).
Aber ja, mir ist auch klar, dass das leider absolut nicht die Regel ist und der Handel stark mit "den anderen" Kunden zu kämpfen hat; allerdings fällt mir das immer erst ein, wenn ich daran erinnert werde, weil wir in der Hinsicht einfach anders ticken. Also nochmal danke für den Einblick in die Händlersichtweise. :top:

Daher: Ich kann beide Seiten absolut verstehen. Nur habe ich aufgrund der zeitlichen Begrenzung einfach Angst, dass es zu einem starken Lieferverzug kommen könnte, und wir dann nicht schnell genug wieder an das Geld rankämen.
Oder werfe ich da gerade zwei Sachen in einen Topf? Bin mir da gerade nicht mehr so sicher...

Küchentante, eine Frage an dich als Fachfrau, die offenbar fast ausschließlich mit befristeten Bankbürgschaften arbeitet: Wenn die Lieferung für die KW15 oder KW16 festgesetzt würde, bis wann würdest du von dir aus einen Fristtermin für die Bürgschaft setzen?
Uns wurde "Anfang Mai" genannt, was mir aufgrund der Lieferwoche kurz vorkommt, sollte es denn zu einer Lieferverzögerung kommen. Du schriebst, man könne eine befristete Bürgschaft ja dann ggf. gegen Gebühr verlängern lassen. In dem Fall müssten dem ja Händler und Bank zustimmen. Was wäre denn, wenn - aus welchen (un-)wahrscheinlichen Gründen auch immer - das versagt würde? Könnte man dann problemlos vom Vertrag zurücktreten und bekäme sein Geld definitiv - notfalls eben von der Bank, falls der Händler sich sträuben sollte - wieder? Das ist eigentlich der einzige Aspekt, der mir bei der Befristung Sorgen macht. Aber es ist eben auch der Punkt, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob ich da zwei Dinge durcheinanderwerfe; ich hatte mit dem Thema Bankbürgschaften noch nie etwas am Hut.

Liebe Grüße,
Amy

PS: Tut mir leid, dass das hier scheinbar so für Wirbel sorgt! :rose:
PPS: Ich muss wirklich dringend lernen, mich kürzer zu fassen!
 
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P.S. Den Lieferverzug kannst Du ja steuern.... der wird ja nicht Gott gegeben...

Wenn Dein Händler nur eine befristete Bürgschaft möchte dann soll er Dir einen fixen Liefertermin nennen. Zu diesem Termin rechnest Du eine angemessene Nachlieferzeit von ca. 4 Wochen, dann hast Du einen Termin für die Bürgschaft.

Du musst dann nur den Händler nach Ablauf des fixen Liefertermins in Verzug setzen und ihm die Nachfrist einräumen, danach bis Du dann aus dem Vertrag rauß...

mfg

Racer
 

kuechentante

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Zu diesem Termin rechnest Du eine angemessene Nachlieferzeit von ca. 4 Wochen, dann hast Du einen Termin für die Bürgschaft

Ja ,so biete ichs meinen Kunden auch immer an. ( Liefertermin + 4 Wochen)
Damit kommt man gut hin.
 

AllesAmy

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

Heute kam der Auftrag samt Bürgschaft.
Die Bürgschaft ist befristet, allerdings nun bis zu einem längeren Zeitraum (Ende Juni). Die KW der Lieferung ist im Auftrag festgehalten.
Deshalb und aufgrund eurer Berichte werden wir das wohl so akzeptieren. Danke an alle, die sich zu dem Thema geäußert haben!
 

ulla

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Prima, viel Freude an der neuen Küche :top:
 

AllesAmy

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Danke! :-)
Doch, so langsam fange ich an, mich tatsächlich darauf zu freuen. Die letzten Wochen waren die Anspannung und die Unsicherheiten einfach zu groß dazu.

Lediglich ein kleiner Anruf am Montag bei der Bank, die die Bürgschaft ausgestellt hat, steht noch an: Der Name meines Liebsten (er unterschreibt) ist in der Bürgschaft falsch geschrieben. Kann sein, dass man das so lassen kann, weil aus der Bürgschaft die Auftragsnummer beim Studio (da ist der Name korrekt) und die jetzige Adresse festgehalten sind, aber sicher ist sicher. ;-)

Aber ab jetzt kann ich - glaube ich - ein wenig loslassen. Ich habs mir vielleicht die letzten Wochen selbst ein bisschen zu schwer gemacht.
Das war alles so neu, ging so schnell. Wenn man dann als Laie noch so manch negativen Bericht im Forum liest oder im TV sieht, kriegt man auf einmal Angst, evtl. doch beim falschen Studio zu bestellen.
Danke, dass ihr mich mit meinen Paranoia ausgehalten habt! :rose:
 

Cooki

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AW: Bankbürgschaft - Formen und Fristen?

:w00t: Amy, wie wird das erst, wenn Du mal eine große Küche planst !!?? ;-) :cool: :kiss:
 

ulla

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Cooki, selbst die 3. Küche in meinem Leben war spannend!
 

racer

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Amy,

der Name sollte schon stimmen....

mfg

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