Autarkes Induktionsfeld 2N 2L PE - 230V Hausanschluss

simmer

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Hallo zusammen,

leider haben wir zu dieser Frage bisher keine konkrete Antwort gefunden oder erhalten.

Vielleicht hat hier dies schon jemand so angeschlossen und kann uns hier weiterhelfen…


Auf Grund des Baus bzw. der Hausleitung können wir ein ( autarkes ) Bosch - Induktionsfeld nur an einen Einphasigen 230V Hausanschluss anschließen.

Die Frage betrifft den im Manual vorgeschlagenen Anschluss mit 2xN, 2xL und PE. Wird bzw. ist das Induktionsfeld also intern zweigeteilt? Wenn dem so ist, dann kann man ja mit einem 5- adrigem Kabel an 2x 16A Automaten gehen?!


Ist diese Anschlussart in Deutschland gültig, denn im Manual gibt es keine spezifische Einschränkung oder ein Länderkürzel zu dieser Skizze?


Hier ein paar Daten:

Bosch Induktionsfeld PIF645BB1E mit insg. 7200W

( Skizze Instruktionsmanual S. 3+4 Bild 6+10 )


Vorhanden: HAD mit 5x 2,5mm2 Kabel zum Sicherungskasten ( 5m Länge )

Leistungsschalter kann angepasst werden


Die Berechnungen zum Verbrauch und Kabel bzw. Sicherungsautomat sind klar. Es geht eben nur um die obige Nutzung, welche dann keine Probleme mit der Leistung hätte.
01Bosch_Herdklemme.JPG 02Bosch_Herdkabel.JPG


Herzlichen Dank im Voraus!
Gruß
Andi
 

martin

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Theoretisch wäre das möglich. Allerdings weiß ich nicht, ob die Steuerelektronik des Kochfeldes "intelligent" genug ist, um diesen "Sonderanschluss" zu erkennen und ausreichend Leistung zur Verfügung zu stellen. Ich würde deshalb direkt beim Hersteller anfragen.
 

simmer

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Danke, die Anfrage läuft schon.
Sonst kommen wir um den Einphasigen Anschluss nicht herum...

Schönen Gruß
 

jemo_kuechen

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Steht doch auf der Anschlussskizze.
2L und 2N
Du musst aber auch zum Kochfeld mit 2 Nulleiter von der Unterverteilung gehen, da im einphasigem Netz keine Phasenverschiebung zwischen den Aussenleitern besteht.
Also 5 adrige Zuleitung passt.
 

simmer

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Danke für die Arbeit nach Arbeit :2daumenhoch:

Würdet ihr das so auch anschliessen oder wird dies generell nicht gern "gesehen"?

Auch von einem Elektriker bekam ich vorhin keine konkrete Antwort, da ihn die 380er Bezeichnung des besagten Bildes ( 4 von links - 220-240/380-415V 2L/2N~ ) "stört", er so auf eine Phasenverschiebung schließt und daher nur auf Bild 3 verweist.
 

jemo_kuechen

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das ist nur die Netzbeschreibung. Es ist halt wichtig zwei abgesicherte Aussenleiter und zwei Nulleiter zu verlegen.
Alle anderen Schaltungsversionen haben einen gemeinsamen Nulleiter. Und da kommt dann die Phasenverschiebung zum tragen.
Normalerweise liegt an der Herdanschlussdose nur ein Nulleiter. Dann muss man Schaltbild 3 anwenden.
 

simmer

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Moin Moin,
ich wollte noch einen per Mail versprochenen Bosch - Anruf eines Technikers abwarten, den ich nun eben bekommen habe...

In der Gänze (s)eine ganz klare Aussage: Version 4 ist nur für NL und in D nicht erlaubt!

Es ist klar, das der Hersteller abwiegelt ( muss ) bzw. mit dem Bild 10 es bei ihm endet.
Es gäbe ja spezielle Felder für 1phasigen Betrieb... usw... usw..

Wie auch immer, von der Logik bzw. Funktion her sehe ich das trotzdem anders.

Bei weiteren Recherchen habe ich übrigens das folgende, wie ich finde, gute Dokument gefunden -
http://www.elektro.net/wp-content/uploads/sites/13/pp-archiv/PP_02_2012_885707.pdf
Schon merkwürdig, das bei der Menge von doch Wechselstrom ( 1phasig! ) versorgten Altbauten es aber keine konkrete Aussage seitens der E- Innung gibt oder sich finden lässt.

Ergo ( mit entsprechendem Elektriker ):
Option A: 1 phasig nach Skizze 3 -> 3 Adrig mit entsprechendem Querschnitt zur Unterverteilung -> 1 LS mit 20A ( und so damit arbeiten )


Option B: Nach Skizze 4 -> 5 Adrig zur Unterverteilung / 2ten Nullleiter beidseitig klar kennzeichnen -> 2x LS16A allpolig schaltbar


Theorie und Praxis...
Wenn ich was anderes sehen sollte, werde ich das hier nachpflegen.


Danke für die Meldungen!

Viele Grüße
Andi
 

kloni

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Da kann die EU alles regeln und kappt uns mittlerweile die Leistung bei Staubsaugern und co, aber sowas mal EU weit einheitlich zu regeln ist ihnen wohl zu "unwichtig".
Die Frage ist doch ob du einen Elektrobetrieb findest der dirs so anklemmt wie es Sinnvoll wäre. Drück dir die Daumen.
 

martin

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nö, das schaffen die nicht. Dazu braucht es technisches Verständnis.
 

kloni

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Ach stimmt dann wäre ihnen ja auch aufgefallen das es sinnvoller ist einen Zwang zum Abwickeln des Staubsaugerkabels einzubauen als die Leistung zu beschränken... Kopf -> Tisch
 

martin

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Nur so nebenbei: Miele stellte vor rund 20 Jahren einen Öko-Staubsauger mit 565W Stromaufnahme vor. Dieser Sauger hatte die gleiche (!) Saugleistung in mm Wassersäule wie ein 1600W-Gerät aus gleichem Hause. Nach einem halben Jahr wurde das Gerät aus dem Lieferprogramm genommen, weil es niemand haben wollte.
 

kloni

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:rofl: ja die Gebraucher wieder. Wahrscheinlich war der auch noch schön leise, kann ja nix taugen sowas.
 

Wolfgang 01

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Das Problem des Elektrikers ist,

a: er muß als Installateur beim Energieversorgungsunternehmen eingetragen sein
b: die Bestimmungen der VDE beachten
c: die technischen Anschlussbedingungen von Firma a beachten

da bleibt für d (EU) kein Platz mehr;D
 

Keita

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Statt unsinniger Harmonisierungen wäre eine zeitgemäße Elektroinstallation durch den Eigentümer wesentlich sinnvoller :cool:
 

kloni

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Klar wäre das die beste Lösung, aber ist eben kein Mietermarkt und wenn man mal eine bezahlbare schöne Wohnung gefunden hat was soll man da denn anderes machen? Die Elektroinstallation auf eigene Kosten pimpen? Manchmal stellen sich Vermieter oder Eigentümergemeinschaften ja so queer das an den entscheidenden Flaschenhals überhaupt nicht ranzukommen ist :( .
 

Keita

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Eine Harmonisierung würde aber auch nicht zwingend helfen, denn dazu müssten bauseitig jene Voraussetzungen erfüllt sein oder werden, die von der Norm gefordert werden. Am Bestand lässt sowas in den seltensten Fällen wirtschaftlich realisieren, weswegen ein Bestandsschutz greifen würde, d.h. wer in einer nicht (mehr) zeitgemäß ausgestatteten Immobilie wohnt, hat auch mit einer Harmonisierung weiterhin das Nachsehen.
 

kloni

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Wär doch eigentlich recht einfach wenn mehr als x Euro/m^2 Kaltmiete verlangt wird muss eine Elektroinstallation nach Stand der Technik vorhanden sein :cool:
 

Wolfgang 01

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Die Anlage entspricht doch dem Stand der Technik. Der Stand ist nur länger her.
 

Keita

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Da soll sich nochmal einer über die Regulierungswut der EU beschweren - das ist doch alles Volkes Wille ;D
 

simmer

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Rege Beteiligung - schön!

Um anderen vielleicht bei dem Thema weiterzuhelfen, und in der Kurzform:
Das obige pdf hat geholfen - und uns einen nach "Vorgaben" zweiten Nulleiter gebracht. Alles i.O. - aber die Funktion war ja eh klar!

Danke!

VG
Andi
 
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