Ausweisung des Arbeistlohnes in der Rechung

pengmarie

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AW: Ausweisung des Arbeistlohnes in der Rechung

Jan,........ oder bist Du vom Finanzamt??????

NEIN;D, ich bin nur der Meinung das man nicht alles machen muss, was möglicherweise nicht sofort bestraft wird. Keiner kommt auf die Idee, Autos zu klauen, nur weil die Aufklärungsquote der Polizei sehr gering ist. Aber bei den Steuern verwenden einige Leute eine Menge Energie und Zeit zur Vermeidung derselben... Und dann will der Steuerberater auch noch Geld haben, obwohl man schon Steuern an das Finanzamt zahlen muss....

Jan

pengmarie (bain marie - bezieht sich auf mein früheres Berufsleben)
 

Magnolia

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AW: Ausweisung des Arbeistlohnes in der Rechung

Davon habe ich ja auch nicht gesprochen. ;-)

Es geht ja nur darum, dass wenn man Renovierungsarbeiten dem Fachmann übergibt, dass man wenigstens auf die 20 % Rückerstattung mit Recht warten kann.
Also wird das selbstverständlich eingereicht.

Dem Finanzamt schenken möchte ich ja auch nichts. Oder schenkt jemand gerne etwas dem Finanzamt?

  • :rolleyes:
 

pengmarie

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AW: Ausweisung des Arbeistlohnes in der Rechung

Mein Hinweis bezog sich nur auf die Konstruktion, das jemand mit drei neuen Küchenschränken umzieht und nach drei Wochen merkt, dass er doch eine Austauschküche braucht. :-\

Keiner soll zuviel Steuern zahlen... Deshalb war der Hinweis auf die Möglichkeit ja auch gut. Es gibt ja genug Leute, die Ihre zweite Küche planen. ;-)

Jan
 

J-A-U

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AW: Ausweisung des Arbeistlohnes in der Rechung

Gleiches gilt für die Errichtung von Zäunen , Carports u.dgl.beim neuen Häuschen.
Das kann man nicht absetzen.
Ach ja, das "Detail" vergesse ich gerne.

Bei Ersatz/ Austausch schon. :-X
Irgendeinen Vorteil muss es ja haben sich ne neue Hütte anzuschaffen. :cool:

Ich meinte mal irgendwo gelesen zu haben, daß hier eine bestimmte Frist gilt.
Bin auch kein Steuerfachmann, konnte aber keine Hinweise finden das es da bestimmte Abschreibungszeiträume wie bei Wirtschaftsgütern gibt. :read:


mfg JAU

P.S. Zur Vermeidung von detailierten Steuerprüfungen und Nachzahlungen fragen sie ihren Steuerberater oder zuständigen Finanzbeamten. :idee2:
 

Docsnyder

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AW: Ausweisung des Arbeistlohnes in der Rechung

Hallo zusammen,

Habe mich heute angemeldet um unterstützung bei unserer Planung zu erhalten.
Bin aber über diesen Beitrag gestossen und muss hier noch einige Dinge anmerken. Auch die Montageleistung beim Neubau einer Küche ist begünstigt. Diese Leistung ist auch im Katalog zum genannten bmf Schreiben aufgeführt. Demnach sind Montageleistungen z. B. beim Erwerbneuer Möbel begünstigt. Lediglich die Schaffung von erstmaligen Wohnraum z.b. Bei Neubau eines Hauses wird ausgeschlossen.

Weiterhin ist die Lohnangabe in der Rechnung ein Anhaltspunkt. Verwehrt der Verkäufer diese Angabe, kann man dießen Wert auch pauschal ermitteln. Habe ich schon öfter gemacht und es ist nie zu Problemen gekommen. Das Finanzamt handelt dann nach Ermessen. Aber jeder kann sich denken das nun mal ein Lohnanteil enthalten ist. Als Ansatz nimmt man einen durchschnittlichen Meisterlohn und eine geschätzte Arbeitsdauer.

Gruss Doc
 

Docsnyder

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AW: Ausweisung des Arbeistlohnes in der Rechung

Entschuldige habe mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt. Hatte die bisherigen Beiträge falsch interpretiert und den generellen Ausschluss bei Neubau daraus gelesen. Was ein Riesen Einstieg für mein ersten Beitrag.:( Mir ist wohl das Urteil bekannt wo der Neubau in Zusammenhang mit einem neuen Haus ausgeschlossen ist. Gleichwohl würde Ich dennoch diese Rechnungen angeben und es wird bei mindestens der Hälfte durch gehen.
 

Michael

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AW: Ausweisung des Arbeistlohnes in der Rechung

Kein Problem, müsstest mal meinen ersten Beitrag lesen. ;D ;-)
 

maria1971

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AW: Ausweisung des Arbeistlohnes in der Rechung

Hallo,

hatte auch gleiches Problen. Die Küche kostete 10.000 EUR.
Die Küchenstudio stellt in Rechnung für die Lieferung, Montage pauschal 240 EUR.

Darf die Küchenstudio so geringe kosten für die Lieferung und Montage verlangen?
Kann ich die Abrechnung der Montage prozentual zum Küchenpreis verlangen?

Wie hoch sind dann die Kosten?
 

JOstertag

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AW: Ausweisung des Arbeistlohnes in der Rechung

Hallo Maria,

wieviel Stunden wurde denn ca. tatsächlich montiert?
Montage durch den Chef selbst, Angestellte oder freie Monteure?

Bei Pauschalbeträgen oder Inclusivebeträgen ist es natürlich immer so eine Sache, wie die Montage dann für diesen Nachweis angesetzt wird. Ich gehe da von 10% aus. Zum Vergleich: Ein freier Monteur verlangt in der Regel 7 - 10% vom Küchenwert, wenn er pauschal und nicht nach Stundenabrechnung arbeitet.

Die 240,- sind also auf jeden Fall nicht gerade "kundenfreundlich" im Ansatz.

Allerdings befürchte ich, dass manche Kollegen tatsächlich so kalkulieren, wenn ich manche Billiganbieter und ihre durchschnittliche Überlebensdauer am Markt so anschaue.
 

Gatto1

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AW: Ausweisung des Arbeistlohnes in der Rechung

Hallo Maria,

"verlangen" kannst Du in der Beziehung garnichts, aber Du kannst natürlich gerne mal nachfragen, ob sie Dir in der Rechnung die kalkulatorischen Montagekosten ausweisen - da spricht auch nichts dagegen.
 

Tabetha

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AW: Ausweisung des Arbeistlohnes in der Rechung

Ich erteile Aufträge nur an Dienstleister, die Rechnungen "finanzamtstauglich" ausstellen.
 

olaf3

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AW: Ausweisung des Arbeistlohnes in der Rechung

Von den ganzen rechtlichen Sachen verstehe ich leider nichts, aber wenn man bei der Firma Bescheid gibt, dass man die Lohnkosten absetzen könnte, werden die die Rechnung bestimmt so schreiben, dass das kein Problem sein sollte. Ich würde aber auf jeden Fall überweisen und nicht bar zahlen, da gab es bei mir schon Probleme zwar nicht bei der Küche, aber das Prinzio ist sicher das selbe.
 

alinar

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AW: Ausweisung des Arbeistlohnes in der Rechung

Ich bin deiner Meinung man sollte überweisen und keine Barzahlung leisten. Ich habe schlechte Erfahrung machen müssen, mit der Barzahlung.
 

JOstertag

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AW: Ausweisung des Arbeistlohnes in der Rechung

Für die Absetzbarkeit von Montagekosten ist es BEDINGUNG, dass die betroffene Rechnung überwiesen und nicht bar bezahlt wurde. Sonst spielt das FA sowieso nicht mit.
 
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