Arbeitsplatte nicht wasserfest für bündige Spüle

Wladimir

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Hallo,

Wir wollten unsere alte Küche verschönern und haben paar schöne Sachen in einem Küchenstudio ausgesucht und mit Montage bestellt. Dabei haben wir eine neue flächenbündige Spüle ausgewählt, neue Arbeitsplatte + Rückwand. Mehraufwand für die Arbeitsplatte für die flächenbündige Spüle war bei 500 Euro, da alles wasserfest sein sollte.

Montage war in Ordnung. Aber....

Nach 1 Monat sehen wir das die Spüle nicht mehr eben sitzt und auf einer Stelle quillt schon auf. Sofort Firma benachrichtigt. Monteure waren da, angeschaut mit grossen Augen, wir haben so was nicht gesehen, alles mit Klebeband abgeklebt. Wir kümmern uns darum und war Ruhe. In der Zeit zweite aufgequillte Stelle

Wir haben Studio abgemahnt und heute war der Verkäufer da mit dem Monteur.

Sagte: Arbeitsplatte ist nicht wasserfest und eigentlich dürfte flächenbündige Spüle nicht montiert werden. Ist ein Fehler von mir und Lieferanten von Arbeitsplatten, da er sogar Fräsung erledigt hat.
Er bietet uns anstatt flächenbündiger Spüle eine Normale Version, so das kein Wasser mehr in die Platte kommt. Sonnst sagt er, hat er keine andere Wahl in dem Dekor, da wir Rückwand in selben Ton haben.
Mehrkosten für die Spüle Einbau ist er bereit zu erstatten und gibt und schriftliche Garantie , das die Platte nicht weiter quillt.


Wir sind irgendwie enttäuscht von dem ganzen und wissen nicht weiter.

Sollen wir sein Angebot eingehen?

Können wir darauf bestehen, das der uns neue wasserfeste Arbeitsplatte und neues Rückwand in einem Dekor liefert und montiert?

Oder gibt es andere Ideen.

Danke.
 

moebelprofis

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Was für eine APL welches Herstellers und welcher Ausschnitt ist verbaut?
Kam alles zusammen vom Küchenstudio ? Habt ihr inkl. Montage gekauft?

Bilder vom Schaden wären gut.
 

Wladimir

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Wir haben inkl. Montage gekauft.
Dekor 1603 Campino Patina, Hersteller kann ich nicht sagen.

In der Rechnung: Arbeitsplatte HPL Schichtstoff mit Dickkante AP 20 60 Arbeitsplattenanlage, Dekor 1603 Campino patina Kantennausführung: angesetzte Dickkante ca. 1,5mm stark,
Inkl. Kantenbelegung links 600mm,
Inkl. Ausklinkung mit Kantenbelegung
Inkl. flächenbündige Ausfräsung Spüle
Inkl. Stand Ausschnitt gesägt Kochfeld
3300 x 600 x 40 mm

- Rückwandverkleidung in Arbeitsplattendekor 1603 Campino Patina
Höhe bis 625 mm

Schock Einbauschpüle flächenbündig
model D100 S FB RD 5
Excenterventilsteuerung
Farbton Bronze 87
 

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gibt es ein paar mehr Bilder ? etwas weiter weg, wäre super um mal die Gesamtsituation besser zu sehen..

mfg
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Wladimir

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Weitere Bilder.
 

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SchallRauch125

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Hersteller ist wohl AKP. Aus meiner Sicht wäre es schon im Verantwortungsbereich des Küchenstudios, auf Inkompatibilitäten hinzuweisen und dies nicht ohne Warnung so zu bestellen.
 

Wladimir

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Wir wussten nichts über Kompatibilität oder ähnliches, sogar so eine einbauweise von Spüle war für uns ziemlich neu. Zuerst war Auswahl der Spüle und da haben wir so schöne Einbau gesehen und wollten sie, dann haben wir Kärtchen mit Auswahl von Dekorfarben. Uns wurde schon gesagt, das es teuer wird, da ausgefräst und alles wasserfest ist. Wir haben schon unsere Bedenken und uns wurde mündlich versichert, das so geht und Studio hat schon hunderte Spülen so montiert und alle ohne Probleme.
 

racer

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die Spüle wurde flächenbündig angeboten, die Spüle wurde vom Händler flächenbündig bestätigt, der Vorlieferant hat den Auftrag offensichtlich ohne weitere Bedenken zu äußern angenommen und natürlich kann man auch in dem Plattenmaterial einen vernünftigen dichten und flächenbündigen Einbau realisieren... daher ist der Vertragspartner ohne wenn und aber in der Situation, das zu liefern, was im Vertrag steht und zwar fehlerlos...

ganz einfach.. sollte das ausgesuchte Becken oben nicht extrem plan sein so muss das Becken am Ende halt so eingebaut werden, dass im Zweifelsfall eher das Becken etwas höher steht.

ich bin zwar selber kein Freund davon, in Spanplatten, flächenbündige Einbauten vorzunehmen, aber es ist grundsätzlich mit dem entsprechend hohen Aufwand möglich..

mfg
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mozart

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Sehe ich wie racer.
Kein Richter würde hier den Kunden mit in die Verantwortung nehmen.
Man könnte sich die Konversation im Streitfall wunderbar ausmalen.
An den Beklagten: Sie haben dem Kläger eine Spüle verkauft, ich nehme an, zur Benutzung in einer Küche?
Ja
Ein Wasserhahn ist Teil der Anlage, über die wir hier verhandeln?
Ja, aber der war nicht von uns.
Wasser kommt dennoch heraus?
Ja
Und das fällt dann der Schwerkraft folgend nach unten, es spritzt möglicherweise, dabei wird die von Ihnen gelieferte Spüle nass?
Ja, aber...
Erläutern Sie das doch etwas näher-das Wasser aus dem Hahn, ob von Ihnen oder sonst woher darf die Spüle oder ihren -wie Sie das nennen- flächenbündig montierten Rand also nicht nass machen. Ich versuche, mir die Nutzung einer Küche ohne das Naßmachen der Spüle vorzustellen und scheitere...

Ganz ernsthaft, Du würdest sofort Recht bekommen.
Auch wenn Gerichte häufig Kunden jedwede Mitverantwortung absprechen-hier ist der Händler in der Pflicht, ganz klar.
 

Soßenqueen

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Genauso hatt man uns das im Küchenstudio auch angeboten, flächenbündiger Einbau in normaler Schichtstoffarbeitsplatte, eingefräst und verklebt mit 500 € Mehrkosten. Der Verkäufer hat versichert, dass es funktioniert.

Es gab eine so eingebaute Spüle in einer Ansichtsküche zum angucken, sah soweit auch gut aus, wollte ich aber nicht.
 

racer

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die sollen dir einfach das liefern, was bestätigt wurde und zwar fehlerfrei.. ganz einfach.. wenn sich jetzt auf einmal der Vorlieferant oder der Händler dazu nicht mehr in der Lage sieht und Du das akzeptierst, dann sollen sie eine aufliegende Spüle montieren in gleicher Qualität und Güte und Dir die 500,00 € für den flächenbündigen Einbau komplett erstatten.. das wäre dann aber schon ein wirklich sehr großes Entgegenkommen Deinerseits..

mfg
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Michael

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Die interessante Fragestellung bei dieser Konstellation wäre für mich, auch wenn es in dem akuten Fall nicht hilft, was wäre nach der gesetzlichen Gewährleistungsfrist?
Muss so eine Platte nur zwei Jahre halten? :huch:
 

racer

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eigentlich nur ein halbes Jahr.. danach gilt die Beweisumkehrlast.. heißt, wenn die Platte nach einem halben Jahr und einem Tag kaputt ist, muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass der Schaden von Anfang an bestand... was schwierig werden dürfte...

darüber hinaus gibt es noch ein zweites Problem zwischen Händler und Vorlieferant.. verbaute Ware gilt als offiziell fehlerfrei abgenommen.. die Platte hätte ohne Zustimmung des Vorlieferanten, dass diese mit Fehler dennoch montiert werden darf, nie montiert werden dürfen.. der Vorlieferant könnte sich jetzt zumindest zurücklehnen.. vielleicht wurde die Platte bei der Montage ja auch so unglücklich bewegt, dass der Schaden erst dadurch entstand.. ? kann ja auch sein .. ?! das klären am Ende aber Händler und Vorlieferant miteinander und sollte den Endkunden nicht interessieren..

nun ja, man könnte es als verdeckten Mangel auslegen, aber rein formal sind das oben die beiden relevanten Punkte..

so manchem Händler ist das wohl gar nicht bewusst, wie eng die Nummer für ihn werden kann.. darüber hinaus ist die gesetzliche Gewährleistung natürlich das eine.. man sollte bei guten Vorlieferanten aber auch immer eine zusätzliche Garantie erwarten können..

aber auch hier möchte ich nochmal erwähnen, dass Garantien von Herstellern oder Vorlieferanten immer nur gegenüber dem Vertragspartner (also dem Händler) gelten ! Der Hersteller gibt die Garantie nicht gegenüber dem Endkunden..

hinsichtlich des klassischen Vertriebs von Sanitärartikeln über den Sanitärgroßhandel ist das nochmals eine andere Nummer, da zwsichen Hersteller und Endkunde dann sogar zwei weitere Parteien sitzen.. der Großhandel und der Klempner...

da kann dann nicht mal der Klempner gegen den Hersteller klagen, weil der gar nicht sein Vertragspartner ist..

mfg
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Catinka

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Bei Verbrauchern gilt für Kaufverträge ab diesem Jahr die verlängerte Umkehr der Beweislast von einem Jahr
 

Wladimir

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Problem ist aus unserer Sicht, das die Arbeitsplatte schon Wasserschaden hat, 2 gequillte Stellen und das nach 1 Monat und für mich ist es nicht akzeptabel etwas weiteres drauf zu machen. Wir hatten unsere alte nach 10 Jahren deswegen ausgetauscht. Wir haben Schaden sofort nach 1 Monat nach der Montage gemeldet und erst nach 2 weiteren Monaten ist Verkäufer zu uns gekommen, sonst 4 Mal nur leere Versprechungen.

Wir werden Küchenstudio 3 Varianten anbieten.

1. Wir übernehmen ein Differenz Beitrag bis 250 Euro zwischen wasserfesten Arbeitsplatte und Wandplatte in dem gleichen Dekor, Spüle bleibt flächenbündig. Sie montieren alte Sachen ab und neue an.

2. Gequillte, Wasserbeschädigte Arbeitsplatte wird gegen neue ausgetauscht, neue aufliegende Spüle wird drauf montiert.
Gequillte, Wasser beschädigte Arbeitsplatte wird auf keinen Fall von uns akzeptiert und muss ausgetauscht werden.
Sie oder Lieferant übernehmen kosten für Arbeitsplatte und neue Spüle und Montage. Different zwischen flächenbündiger und aufliegenden Montage wird uns erstattet. Kalkuliert war 462 Euro + MwSt.

3. Wir bestehen auf fehlerfreier Lieferung und Montage von uns bestellten und bezahlten Waren und Dienstleistungen. Bei nicht erfüllen treffen wir von Vertrag ab. Rücktrittsrecht aus § 323 BGB / § 437 Nr. 2 in Verbindung mit § 323 BGB.
 
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