Arbeitsplatte mit Mängeln

Räumtier

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Hallo,
wir haben unsere relativ junge Küche nochmals umbauen lassen. Gestern ist sie fertig geworden. Jetzt sind uns folgende Mängel aufgefallen:

Im Bereich, wo die beiden Arbeitsplatten aufeinandertreffen ist ein Stück abgeplatzt.

Die Fuge an sich ist auch relativ groß. Die vorherige Fuge war viel kleiner. Man merkt das auch deutlich wenn man darüber steicht, bzw. es fällt auch extrem im Inneneck auf.

An der kürzeren Arbeitsplatte verläuft parallel zur Kante ein „ Strich“. Wir dachten zuerst es wären Kleberückstände, aber heute auch nach putzen und schrubben tut sich da nichts.

Unser Küchenverkäufer sagt, das man trotz der kleinen Absplitterung die Küche nutzen könnte. Zur Fuge meinte er, das es nie gleiche Fugen gäbe und die immer mal größer oder kleiner ausfallen würde. Er meinte aber auch, das der Hersteller, eine neue Arbeitsplatte schicken würde. Wir hatten uns wg. des erneuten Aufwandes eigentlich gegen den Austausch entschieden. Jetzt haben wir uns, nachdem wir den „Strich“ auf der anderen Seite entdeckt haben, doch dazu entschieden, sie Arbeitsplatte austauschen zu lassen.

Meine Frage wäre jetzt, müssen wir die Montagekosten tragen? Was ist, wenn bei dem Austausch das Spülbecken oder das Kochfeld beschädigt wird?

Noch was anderes:
Zudem musste ein Schrank gekürzt werden, weil sonst der Übergang zwischen Fliesen und Laminat an der Innenseite der Insel zu sehen wäre. Wer muss die Kosten für die neuen Schubladen und Fronten tragen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen?
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Nice-nofret

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Grundsätzlich zahlt der Auftraggeber.

Wer welche Kosten trägt, hängt davon ab, wer welchen Auftrag erteilt hat, und was genau und warum vereinbart wurde...

Da wir nicht dabei waren und die Hintergründe nicht kennen.
 

Bodybiene

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Das mit dem Schrank kürzen check ich nicht.

LG
Sabine
 

Räumtier

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Zum Hintergrund:
Vor drei Jahren haben wir eine Küche in einem Küchenstudio gekauft und natürlich auch einbauen lassen. Bis dahin alles bestens. Jetzt haben wir sie im gleichen Studio umplanen und erweitern lassen. Wir haben einen Vertrag mit dem Küchenstudio. Aufgebaut hat es ein selbstständiger Schreiner, der aber auch über das Küchenstudio beauftragt wurde. Die Stunden werden uns durch das Küchenstudio in Rechnung gestellt.
Also haben wir einen Vertrag mit dem Küchenstudio und weder mit einem Möbelhersteller noch dem externen Schreiner.

Zu dem gekürzten Schrank:
Geplant war ein 60er Auszugsschrank. Als die Unterschränke an Ort und Stelle war, wurde festgestellt, das nun die eine Küchenseite gut 5 cm zu lang ist und die anschließende Halbinsel nicht mehr mit den Fliesen abschließt und man ein Stück des angrenzenden Bodens sehen kann. Das hat wohl mit dem Rücksprung des Korpus zu tun. Daher wurde der Schrank gekürzt und somit steht die Halbinsel wieder auf dem Fliesenboden. Jetzt passen natürlich die Schubladen nicht mehr.
Vermessen oder nicht bedacht hat das ja das Küchenstudio. Das kann doch nicht uns zu Lasten gehen? Anbei noch ein Bild zur Verdeutlichung

Wenn ich jetzt einen Küchenbau mit nagelneuer Arbeitsplatte beauftragt habe, dann muss ich doch auch eine unbeschädigte Platte bekommen oder? Muss ich die zusätzlichen Kosten, auch für die Montage tragen? Wenn ich um die Beschädigung gewusst hätte, hätte ich sie ja nicht einbauen lassen.

Für eure Antworten bin ich euch sehr dankbar.
 

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Nice-nofret

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Der Bodenversatz wäre mir egal gewesen... jetzt habt ihr natürlich ein Problem; im Prinzip musst Du m.E. die Kosten tragen, weil Du die Aenderung wünschst - für die es ja keinen zwingenden Grund gibt. Die Schränke würden ja funktionieren - egal wie der Fussboden drunter ist.

Dies ist keine Rechtsberatung - ich bin kein Jurist. Für Rechtsberatung sind wir das falsche Forum.
 

Wolfgang 01

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Wenn ich jetzt einen Küchenbau mit nagelneuer Arbeitsplatte beauftragt habe, dann muss ich doch auch eine unbeschädigte Platte bekommen oder? Muss ich die zusätzlichen Kosten, auch für die Montage tragen? Wenn ich um die Beschädigung gewusst hätte, hätte ich sie ja nicht einbauen lassen.

Das ist ein Mangel. Der Händler der den Fehler begangen hat, muß natürlich auch die Montagekosten ersetzen. So die höchstrichterliche Rechtsprechung.

Da passt natürlich nicht jedem Händler, ist aber trotzdem so.

"
Der BGH legte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob sich aus dem europäischem Recht ergibt, dass der Verkäufer einer mangelhaften Sache auch die Kosten für den Ausbau der mangelhaften und den Einbau der nachgelieferten Sache tragen muss.

Entscheidung

Der Händler muss auch für die Ausbau- und erneuten Einbaukosten aufkommen."
 

Räumtier

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Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Wenn aber schon bei der Planung bzw. Aufmaß klar gewesen wäre, dass das nicht passt, hätte ich doch ganz anders geplant. Ich hab mich doch da auf den Profi verlassen. Dafür gibt es doch ein Aufmaß. Und mit Verlaub wer möchte denn auf der Innenseite seiner Insel, wo gekocht und vorbereitet wird eine „Dreckfuge“ haben die man im Leben nicht gescheit sauber bekommt, mal abgesehen davon das es bescheiden aussieht.
Kann man das dann wirklich dem Kunden anlasten? Wir haben ja nichts an den Gegebenheiten geändert.
 

Michael

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Ich verstehe den Unterschied nicht, ob das Studio auf den zu breiten Schrank hingewiesen hätte oder nicht. Er hätte doch so oder so kostenpflichtig eingekürzt werden müssen, oder nicht? Gäbe es bei entsprechendem Hinweis eine andere Option?
 

Räumtier

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Der Unterschied ist, das ich diese Seite der Küche nicht so lange geplant hätte. Ich hätte einen Schrank weggelassen und so hätte nichts gekürzt werden müssen. Also, keine zusätzlichen Kosten.

Ich kann ja auch nicht an eine 2 m lange Wand einen 2,05 m Küchenfront planen und dann bei Auslieferung und Aufbau sagen, ups lieber Kunde das passt ja gar nicht, jetzt kürzen wir einfach den Schrank, den ich dir in Rechnung stelle und die Arbeitszeit und die neuen Schubladen und Fronten stelle ich dir auch noch in Rechnung.
Sehe ich das so falsch?
 

Michael

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Naja, über richtig und falsch kann man streiten. Es ist eine vorhandene Küche mit vorhandenen Unterschränken fixer Breite. Die aneinandergereiht ergeben ein Maß und wenn das mit dem Fussbodenübergang kollidiert ist es eben so. :so-what:
Solange der Kunde nicht den Wunsch formuliert wo Schluß sein soll arbeitet der KFB mit den zur Verfügung stehenden Schränken.
Natürlich hätte der KFB darauf hinweisen können, dass da ein Bereich überschritten wird. Aber daraus eine Pflicht abzuleiten halte ich für falsch.
Jeder hat bei einem Umbau seine Verpflichtungen und die des Kunden wäre aus meiner Sicht hier gewesen darauf hinzuweisen, dass diese Grenze nicht überschritten werden darf.
Das hat nichts mit Profi oder nicht zu tun sondern mir persönlichen Vorlieben, die der KFB nicht teilen muss.
Sach ich jetzt mal....
 

KerstinB

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Ich verstehe auch nicht die Problematik. Das Foto zeigt sie ja noch nicht mal - oder?

Ist es ein Neubau und waren die Fliesen etc. alle schon beim Aufmaß gelegt?
 
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