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Hallo zusammen,
Wir haben kürzlich unsere Küche geliefert bekommen. Am Dienstag habe ich einen Termin zur Besprechung der Mängel und der Umgang damit. Nun habe ich aber einen Punkt, bei dem ich nicht weiß, was hier angemessen ist. Wir haben unsere Küche für 16000euro gekauft. Die Küche hat eine Granitarbeitsplatte. Als Arbeitsflächenhöhe war vertraglich 94 cm vereinbart. Nun sind es 95,6 cm. Das mag für den ein oder anderen unwesentlich sein, ich habe aber primär nachgemessen weil es mir unbequem/zu hoch vorkam. Wir haben in unserer neuen Küche 93,5 und ich bin nur 1,62 groß, fand das Arbeiten an der hohen Platte aber ganz bequem und habe deshalb 94cm bestellt. Die 95,6cm sind mir nun aber eigentlich doch zu hoch. Ich fürchte dies ist ein Mangel der nicht bzw mit nur sehr großem Aufwand beglichen werden könnte, daher dachte ich nach einem Preisbachlass zu fragen. Nun bin ich aber ratlos: was ist hier angemessen? Über Meinungen und Ratschläge freue ich mich sehr.
Herzliche Grüße
Tanja
Wir haben kürzlich unsere Küche geliefert bekommen. Am Dienstag habe ich einen Termin zur Besprechung der Mängel und der Umgang damit. Nun habe ich aber einen Punkt, bei dem ich nicht weiß, was hier angemessen ist. Wir haben unsere Küche für 16000euro gekauft. Die Küche hat eine Granitarbeitsplatte. Als Arbeitsflächenhöhe war vertraglich 94 cm vereinbart. Nun sind es 95,6 cm. Das mag für den ein oder anderen unwesentlich sein, ich habe aber primär nachgemessen weil es mir unbequem/zu hoch vorkam. Wir haben in unserer neuen Küche 93,5 und ich bin nur 1,62 groß, fand das Arbeiten an der hohen Platte aber ganz bequem und habe deshalb 94cm bestellt. Die 95,6cm sind mir nun aber eigentlich doch zu hoch. Ich fürchte dies ist ein Mangel der nicht bzw mit nur sehr großem Aufwand beglichen werden könnte, daher dachte ich nach einem Preisbachlass zu fragen. Nun bin ich aber ratlos: was ist hier angemessen? Über Meinungen und Ratschläge freue ich mich sehr.
Herzliche Grüße
Tanja