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Hallo allerseits,
nachdem ich nun schon seit geraumer Zeit still und heimlich hier mitlese, ist heute der Tag gekommen, an dem auch ich um Euren Rat bitte.
Seit 1,5 Monaten erfreue ich mich an meiner neuen Küchen, auch wenn diese nicht ganz ohne Mängel montiert wurde. Nun waren am Samstag die Monteure da und haben meine bereits gemeldeten Mängel ausgebessert und auch noch so das ein oder andere Teil gerade gerückt . Es gibt immer noch ein paar wenige Schwachstellen, mit denen ich mich arrangieren kann, weil sie nicht sichtbar sind.
Allerdings bereitet mir die APL-Verbindung nun doch ein wenig Bauchweh, denn sie ist zur Wand hin uneben. Bei der 1. Montage wurde die Platte scheinbar nicht verleimt, was die Monteure nun nachgeholt haben. Als ich die unebene Verbindung ansprach, sagte mir der Monteur, es sei nicht anders möglich. Sollte wider Erwarten die Platte an der Stelle aufquellen, hätte ich Gewährleistungsansprüche im Rahmen der Garantie . Tja und so habe ich mit meiner Unterschrift bestätigt, dass die Mängel behoben sind und ich keine weiteren Beanstandungen habe. Grundsätzlich ist das auch so, denn ich kann mich auch mit dieser unebenen Verbindung anfreunden. Nur frage ich mich, ob meine Gewährleistungsansprüche tatsächlich bestehen, wenn dieser "Mangel" bereits nach Montage ersichtlich war und somit hätte umgehend reklamiert werden müssen. Was meint Ihr dazu? Liegt die unebene Verbindung im akzeptablen Bereich? Oder sollte ich sie besser beanstanden?
Vorab schon einmal tausend Dank für Eure Anmerkungen.
Sonnige Grüße,
Anne
nachdem ich nun schon seit geraumer Zeit still und heimlich hier mitlese, ist heute der Tag gekommen, an dem auch ich um Euren Rat bitte.
Seit 1,5 Monaten erfreue ich mich an meiner neuen Küchen, auch wenn diese nicht ganz ohne Mängel montiert wurde. Nun waren am Samstag die Monteure da und haben meine bereits gemeldeten Mängel ausgebessert und auch noch so das ein oder andere Teil gerade gerückt . Es gibt immer noch ein paar wenige Schwachstellen, mit denen ich mich arrangieren kann, weil sie nicht sichtbar sind.
Allerdings bereitet mir die APL-Verbindung nun doch ein wenig Bauchweh, denn sie ist zur Wand hin uneben. Bei der 1. Montage wurde die Platte scheinbar nicht verleimt, was die Monteure nun nachgeholt haben. Als ich die unebene Verbindung ansprach, sagte mir der Monteur, es sei nicht anders möglich. Sollte wider Erwarten die Platte an der Stelle aufquellen, hätte ich Gewährleistungsansprüche im Rahmen der Garantie . Tja und so habe ich mit meiner Unterschrift bestätigt, dass die Mängel behoben sind und ich keine weiteren Beanstandungen habe. Grundsätzlich ist das auch so, denn ich kann mich auch mit dieser unebenen Verbindung anfreunden. Nur frage ich mich, ob meine Gewährleistungsansprüche tatsächlich bestehen, wenn dieser "Mangel" bereits nach Montage ersichtlich war und somit hätte umgehend reklamiert werden müssen. Was meint Ihr dazu? Liegt die unebene Verbindung im akzeptablen Bereich? Oder sollte ich sie besser beanstanden?
Vorab schon einmal tausend Dank für Eure Anmerkungen.
Sonnige Grüße,
Anne
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