Anzahlung

kuechentante

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Wer erzählt denn sowas ??
Küchenstudio geht es wegen Corona schlecht ?
Wenn dann denjenigen , die auch vorher schon schlecht gewirtschaftet haben ... Oder solche , die auf Anzahlungen verzichtet haben ... und nun der Kohle hinterherrennen .
 

mozart

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...gerade eine Urlaubswoche durchgearbeitet, weil wir die Nachfrage kaum noch sinnvoll bedienen können.
Ich verstehe den Vergleich mit dem Heizungsbauer nicht. Die Heizanlage ist in weiten Teilen ein Serienprodukt, das auch in einem anderen Haus verbaut werden kann. Da akzeptierst Du de facto 100% Vorkasse.
 

racer

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Ich habe ich dazu umfassend in dem alternativen Thread geäussert und ja, auch Kerstin hat Recht, am Ende bestimmen Angebot und Nachfrage auch den Vertrag und auch dessen Ausgestaltung.

In Zeiten wie diesen, wo die Händler derzeit vor Anfragen nicht in den Schlaf kommen, ist man als Kunde nun einmal grundsätzlich in einer schwächeren Position, der Händler will zwar am Ende verkaufen, er muss aber nicht..

daher muss er auch nicht jeder Risikominimierung, die dem Endkunden so vorschwebt zustimmen, da, wie ich bereits in dem anderen Thread erwähnte, eine Minimierung des Risikos auf der Seite des Endkunden auch immer eine Erhöhung des Risikos auf Seiten des Händlers bedeutet, so einfach ist es..

Die schlichteste aller Lösungen bleibt dann die Bankbürgschaft. Der Endkunde sollte sich aber dann bitte auch nicht wundern, wenn auch der Händler eine solche von ihm haben möchte.

Für den Händler gibt es über normale Kaufverträge (Konsumgüter, wie Autos oder andere Möbel) hinaus noch ein weiteres Risiko. Wenn die Küche montiert ist, darf er die nicht wieder ausbauen, egal wieviel Geld er vom Kunden noch zu bekommen hat.. er könnte die somit nicht einmal andersweitig verkaufen, wenn der Endkunde seinen Zahlungen nicht nachkommen sollte. Also 100% nach Montage ist reines "Harakiri" in meinen Augen.


mfg

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Wolfgang 01

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Für den Händler gibt es über normale Kaufverträge (Konsumgüter, wie Autos oder andere Möbel) hinaus noch ein weiteres Risiko. Wenn die Küche montiert ist, darf er die nicht wieder ausbauen, egal wieviel Geld er vom Kunden noch zu bekommen hat
Das ist so nicht mehr aktuell. Seit ca. 10 Jahren schon nicht.
Die Küche wird von Gerichten nicht mehr als "Bauwerk" angesehen. Es entsteht zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Kaufvertrag. Kein Werkvertrag.

Wenn der Auftragnehmer nicht zahlt, gehört ihm die Kaufsache auch nicht, und er darf sie auch nicht nutzen, bzw. muß Schadensersatz leisten.

Grundsätzlich gilt im Kaufrecht auch nur die Zug um Zug Variante. Der Händler liefert und hat sofort Anspruch auf seine Bezahlung. Vorausgesetzt, dass keine Mängel vorhanden sind.

Natürlich kann etwas anderes vereinbart werden, dies darf aber nicht Sittenwidrig sein.
 

racer

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Wolfgang, genau das, habe ich doch geschrieben, es ist ein Konsumgut und unterliegt nicht dem Baurecht.. dennoch ist es leider so, dass die Küche nicht einfach ausgebaut werden darf.. mal unabhängig der Tatsache, dass der Händler dazu ja auch erst einmal in die Wohnung reinkommen müsste, was, wenn der Hausherr es nicht erlaubt, auch wohl recht schwierig sein dürfte...

mfg

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racer

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mal ganz davon abgesehen, dass der Wertverlust der bereits montierten Küche dann auch deutlich höher als nur 30 bis 50% des Neuwerts liegen würde...

mfg

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