Anzahlung und Bürgschaft

Landeihh

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Hallo in die Runde!
Bin neu hier und möchte kurz meine ungewöhnliche Erfahrung beim Kauf einer Küche erzählen und andere für die Problematik sensibilisieren.

Habe Ende Juli eine Küche für rund TEUR 15 gekauft. Das Küchenhaus erbat eine Anzahlung von 80% gegen Stellung einer Bürgschaft. Aufgrund der Bürgschaft hatte ich auch kein Problem, den gesamten Kaufpreis zu zahlen. Nach einigen Wochen kam der Anruf, dass die Bürgschaft da sei. Ich also mein Geld in die Handtasche gepackt und zum Möbelladen, um Kohle gegen Bürgschaft zu tauschen. Beim Durchlesen der Bürgschaft kam die Überraschung. Nach einer Bedingung sollte die Bürgschaft bei Abnahme erlöschen (womit ich hätte leben können), nach der Schlussbestimmung sollte die Bürgschaft bei Ablieferung erlöschen (womit ich nicht leben kann). Da der Verkaufsleiter mein Problem nicht verstand, bin ich mit dem Geld in der Tasche wieder abgezogen.

In den letzten dreieinhalb Wochen habe ich mich mit der Bank und dem Möbelhaus herumgeschlagen, um herauszufinden, wann denn nun die Bürgschaft erlöschen soll. Da bekam ich von Bank und Möbelladen zu hören, dass die Bürgschaft bei Anlieferung erlischt, da man ja keine Gewährleistungsbürgschaft ausgibt. Danke, aber die Gewährleistung setzt erst nach mangelfreier Abnahme ein und nur bis dahin wollte ich eine Bürgschaft, nicht für danach.

Selbst der Hinweis des Möbelladens, die Bürgschaftssumme zu erniedrigen, brachte mich nicht weiter, denn ich weiss ja nicht, bis zu welchem Betrag mangelfrei geliefert wird und ob der noch nicht bezahlte Betrag als Mangeleinbehalt ausreicht. Wenn - im schlimmsten Falle - eine Schraube angeliefert worden wäre, wäre dann die Bürgschaft erloschen (Anlieferung ist Anlieferung), am nächsten Tag hätte der Möbelladen Insolvenz angemeldet und ich hätte ein ganz schön dummes Gesicht gemacht, egal, wie hoch die verbürgte Summe gewesen wäre, denn die Bürgschaft wäre ja bei Anlieferung erloschen.

Wenn ich keine Anzahlung mache, bezahle ich bei mangelfreier Abnahme, und genau so wollte ich mit der Bürgschaft gestellt werden (was der Gesetzgeber so übrigens auch geregelt hat). Bei geringen Mängeln hätten wir sicherlich auch nicht den gesamten Kaufpreis bei Aufbau der Küche einbehalten, aber wer weiss, ob man bei Anlieferung den Umfang der Mängel bzw. fehlenden Teile einschätzen kann? Bei Barzahlung habe ich jedenfalls ein Druckmittel, bei Erlöschen der Bürgschaft bei Anlieferung müsste ich hinter jedem Dreck herlaufen, denn mein Geld hat der Möbelladen ja schon.

Offenbar hatten Bank und Möbelladen kein Vertrauen darin, dass der Möbelladen ohne Mängel arbeitet bzw. die Mängel kurzfristig beseitigen kann, und wollte mir das Risiko aufbürden.

Nach 3 1/2 Wochen hat man mir auf mein Betreiben angeboten, den Kaufvertrag ohne Stornokosten kündigen zu können, was ich auch innerhalb von 24 Stunden getan habe. Am nächsten Tag kam (nach Androhnung, ob der widersprüchlichen Bedingungen in der Bürgschaft das Bundeaufsichtsamt für Finanzandienstleistungen einzuschalten) die Bank an und teilte mit, man würde uns jetzt eine Bürgschaft ausstellen, die bei mangelfreier Abnahme erlischt. Diese Einsicht kam leider zu spät.

Den Namen des Küchenladens nenne ich hier bewußt nicht, da es nicht primär um das Möbelhaus geht, sondern darum, wie eine Vorauszahlung abgesichert wird oder eben nicht.

Viele Grüße
landeihh
 

Michael

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AW: Anzahlung und Bürgschaft

Hallo LandeiHH,

wenn ich die Vorgänge richtig interpretiere resultiert das Problem einzig in der Höhe der Anzahlung. 80% sind heftig und bei einer normalen üblichen Anzahlung zwischen 10% und maximal 30% hätte man die Bürgschaft so akzeptieren können.

Leider sehen die Zahlungsmodalitäten vieler Häuser die Zahlung des Restbetrages eben nicht nach mängelfreier Abnahme, sondern bei Anlieferung vor. Sollte der Betrag dann nicht zur Verfügung stehen tragen die nicht mal mehr die Möbel rein.

Daß das Möbelhaus die Bedingungen nicht korrigieren konnte und stattdessen lieber den Vertrag löste zeugt schon von niedriger Flexibilität und wenn man diese auf die Abwicklung des Gesamtprojektes überträgt, hast du sicher richtig gehandelt und die Küche nicht gekauft.

Such dir einen kleinen Händler. Der kann das.
Danke für den Bericht. :top:
 

Landeihh

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AW: Anzahlung und Bürgschaft

Na ja, so ganz hast Du das Problem nicht getroffen. :rolleyes:

Das Problem war nicht die Höhe der Anzahlung sondern die Bürgschaft, die nicht das Papier wert war, auf dem sie stand. Ob man die Bürgschaft hat oder keine, bleibt sich ziemlich egal. Die Sauerei ist, dass dem Ottonormalverbraucher eine Sicherheit vorgegaukelt wurde, die keine war. Sofern die Bürgschaft OK ist, zahle ich jeden Preis. 30% finde ich ohne Bürgschaft (bzw. mit der, die mir angeboten wurde) ziemlich viel bei einem KP von TEUR 15. Im Falle, dass das Küchenstudio pleite geht, sind das auch TEUR 5. Das hab ich nicht netto im Monat und wäre für mich schon ärgerlich, wenn's futsch wäre.
 

Michael

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AW: Anzahlung und Bürgschaft

Naja,

bei 30% Anzahlung mit einer Bürgschaft bis zur Lieferung hättest du immer noch 70% Einbehalt falls etwas nicht geliefert wird oder mangelhaft ist.
Von einer Anzahlung ohne Bürgschaft habe ich nicht gesprochen sondern die dir vorliegende vorausgesetzt.
 

Landeihh

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AW: Anzahlung und Bürgschaft

Sorry, hatte ich anders von Dir verstanden :'(
 

Michael

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AW: Anzahlung und Bürgschaft

Macht nix - Ich hab drei Frauen und bin es gewohnt missverstanden zu werden. :cool:
 

menorca

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AW: Anzahlung und Bürgschaft

Oooooh, eine Runde Mitleid für Michael! :foehn:


Landeihh, danke! Da hätten viele andere sicher nicht so gut aufgepasst.
 
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