Anzahlung oder Bürgschaft

Michael

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Da das Lottospielen übers Internet seit dem 1.1.2009 nicht mehr erlaubt ist (Suchtgefahr :stocksauer:) bin ich leider nicht mehr dabei.:rolleyes:
 

Flyboy

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@ Michael,
mit dem Einzelhandel und den Kosten hast Du Recht-aber im Einzelhandel sind eben Küchen und andere Möbel speziell gefertigte Teile die du nicht mal eben los werden kannst wie ein Fernsehgerät.

Und den musst du auch sofort bezahlen, ich kenne Optiker die fertigen Deine Brille erst wenn du 50 Euro auf den Tresen genagelt hast.Und gehe mal zum Anwalt wenn Du keine Rechtabsicherung hast und er zweifel hat, dann zahlst Du erst einen Vorschuss bevor er Dir einen Platz angboten hat.
Gesetzliche Regelungen wird es wohl nicht geben,immer nur Empfehlungen der Gerichte im Streitfall.
Ich finde halt wenn man sich mit dem Kunden auf eine Anzahlung eingen kann und er dann noch ein paar Punkte Skonto bekommt haben doch beide etwas von dem Geschäft.

Umsonst gibt es nicht so lange Wartelisten bei den Schuldnerberatungen im privaten Bereich und durch die Inso-Ordnung wird es den Menschen auch irgendwo leicht gemacht in diese Versuchung zu kommen nicht zu zahlen.:w00t:

Jeder muss für sich entscheiden wie weit das Vertrauen in die Kundschaft geht.Im kleineren Studiobereich mag das alles noch gehen,aber auf der Fläche hast Du deine Vorgaben der Geschäftsleitung und kannst nicht um die Höhe der Anzahlung feilschen.
Gruß Paul
 

Cooki

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Je nach Verband und Konditionen mit den Herstellern wird sich heute kaum ein Unternehmen leisten können für Küchenbestellungen in Vorleistung zu treten.
Boni -Skonto - Zentralregulierung und was es sonst noch gibt sind Instrumente bei der Industrie Geld zu sparen-und da liegt immer ein grosser Anteil in meinem Gewinn wie schnell ich meine Rechnungen begleichen kann

Paul, das sehe ich genauso.

3% von 5.000.000 sind 150.000,--. Da hat mein Chef mein Jahesgehalt mit reingeholt ;D

Jeder muss für sich entscheiden wie weit das Vertrauen in die Kundschaft geht.Im kleineren Studiobereich mag das alles noch gehen,........

wenn das einem Kleinen passiert,und das öfters, kann es auch sein, das er seinen Laden auf kurz oder lang dichtmachen darf. Oder die 20.000 Euro Küche wird gar nicht bezahlt. Alles schon erlebt.

Küchen sind Planungsware und kein Möbel, sondern ein Bauwerk.Somit gelten andere Gewährleistungsfristen und mit Sicherheit auch andere Zahlungsmodalitäten. Ich kenne auch keinen, der ein Haus bauen lässt, und die Handwerker für alles in Vorleistung gehen. Und mit Küchen bewegen wir uns schon in einem anderen Preissegment als mit Fernsehern. Der Vergleich hinkt für mich.
 

Michael

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Und mit Küchen bewegen wir uns schon in einem anderen Preissegment als mit Fernsehern. Der Vergleich hinkt für mich.

Bei der preisgünstigen Küche zum hochwertigen Fernseher nicht. War auch nur ein Beispiel. Umgekehrt wird nach obiger Argumentation eigentlich erst ein Schuh draus:
Der Fernseher steht schon bezahlt im Geschäft, während der Küchenhändler für die Bestellung der Küche noch nichts bezahlen muss sondern erst Wochen nach der Lieferung.

Der wirklich einzige Grund, der eine Anzahlung rechtfertigt, ist der, dass es sich um ein explizit für den Kunden angefertigtes Objekt handelt.
Das gibt dem Optiker Recht. Auch der Bauunternehmer hat einen Anspruch auf eine Anzahlung, müsste er sonst in Vorlage treten.

Mein Dementi war nicht gegen die Anzahlung im Allgemeinen, sondern die dafür angeführten Gründe, die ich für nicht zutreffend halte.
 

Tinolino

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Mein Ober-Chef verlangt keine Anzahlung (aber nur in den Häusern unseres Unternehmens, in den anderen Unternehmen unseres Konzernes sind es 20%), ausser in Ausnahmefällen, wie Finanzierungsauftrag des Kunden wurde von der Hausbank abgelehnt, oder schon einmal arg im Zahlunsverzug gewesen etc., allerdings gibt es trotzdem Kunden, die gern anzahlen und dann aber auch kleinen Bonus haben wollen. Ich finde es legitim eine Anzahlung zu verlangen, gerade bei kleinen Studios, grosse Händler sind ja meist, sollten sie lequide sein, abgesichert gegen Nichtvertragserfüllungen des Kunden. Wir hatten auch schon die ein oder andere Kommissionsküche in der Ausstellung stehen, weil der Kunde nicht mehr wollte und/oder konnte.

mein Tätowierer verlangt auch eine Anzahlung für grössere Tattoos, wenn man einen Termin macht, das macht er aus zwei Gründen. 1) er sichert sich ab, dass ich auch wirklich erscheine, weil keiner verschenkt einfach mal 50 Eur. 2) da er für einen solchen Termin einige Stunden einplanen muss, in denen er niemanden anderes terminieren kann, sichert er sich auch ab, falls ich nicht erscheine. also wieso ist es dann nicht in Bereichen der Sonderanfertigung (Küchen, Bäder, Wohnwände, Polstergarnituren etc) legitim?

Küchen sind Planungsware und kein Möbel, sondern ein Bauwerk.Somit gelten andere Gewährleistungsfristen und mit Sicherheit auch andere Zahlungsmodalitäten.

Ich habe mit unserer Debi mal gesprochen, die erzählte mir auch, dass, wenn der Kunde nicht bezahlt, die Monteure die Küche nicht mehr ausbauen dürfen, maximal dürfen sie die Geräte ausbauen und wieder mitnehmen, aber wenn die Küche geliefert und eingebaut ist, und sie diese wieder demontieren würden, könnte der Kunde die Beschädigung seines Raumes (Bohrlöcher etc) gerichtlich einklagen und würde sogar Recht bekommen.

der Vergleich mit einem Fernseher hinkt für mich auch aus diesem Grund. da ein Fernseher ja ohne Probleme weiterveräusserbar ist, wenn dieser nicht abgeholt bzw. bei Lieferung nicht abgenommen wurde, sogar ohne Preissenkung.
 
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