Anzahlung/Lieferzeit

Joshua

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Hallo zusammen,

ich weiß, dass dieses Thema bereits mehrfach diskutiert wurde und es die unterschiedlichsten Ansichten gibt, dennoch mache ich mir gerade etwas Gedanken und wollte die Frage doch noch einmal aufwerfen (sorry dafür).

Wir haben gestern unsere Küche bestellt. Die erste Küche meines/unseres Lebens. Da ich von meinen Eltern auch gewohnt war, dass man eine Anzahlung macht, fand ich es nicht merkwürdig, dass wir für die Küche eine Anzahlung von 30% machen sollten. Es handelt sich um expandierendes Küchengeschäft an den verschiedensten Standorten. Nachdem ich jetzt aber noch ein wenig im Forum gelesen habe, mache ich mir doch etwas Gedanken, ob das wirklich okay ist mit der Anzahlung. Eigentlich war das aber in jedem Küchenstudio und Möbelhaus "normal", dass es eine Anzahlung geben sollte. Wie läuft das denn mit der "Bürgschaft", von der ich hier mehrfach gelesen habe? Wie teuer ist das? Nachdem wir den Vertrag mit Anzahlung unterschrieben haben, wird uns hier wohl nichts anderes übrig bleiben, als zu zahlen und zu hoffen.

Wer hat Erfahrungen mit der Lieferzeit einer Nobilia Primo über die Ferienzeit? Kann das wirklich 10 Wochen dauern oder ggf. auch schneller gehen? Drei Wochen ohne Küche fände ich recht schwierig.

Freue mich auf Eure Antworten.
 

shopfitter

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AW: Anzahlung/Lieferzeit

Hi joshua,

nur mal auf die Lieferzeit bezogen, kommt hin.

Weil sich wahrscheinlich schon alle auf die Werksferien freuen, gabs in letzter Zeit allerhand falsch geliefertes Material;D.
Nachlieferungen werden natürlich wg der Werksferien 8-10 Wochen dauern;D;D.
Die Monate Juni/Juli sind nicht die optimalsten Bestellmonate.

Gruß Stefan
 

martin

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AW: Anzahlung/Lieferzeit

Rechne ganz einfach: ca. 6 Wochen normale Lieferzeit zzgl. 3 Wochen Werksferien und dann noch 1 Woche für die Auftragsabwicklung beim Küchenstudio sind nun mal 10 lange Wochen.

30% Anzahlung finde ich schon grenzwertig ohne Bankbürgschaft (die im zweistelligen Eurobereich kostet). Aber nachträglich wird da wohl nichts mehr laufen.
 

Wolfgang 01

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AW: Anzahlung/Lieferzeit

Hallo,
es ist schon allgemein üblich, dass der Händler eine Anzahlung als Sicherheit verlangt.

Dies ist an sich auch legitim. Als Kunde trägst du allerdings ein gewisses Risiko, da du vorerst keine Gegenleistung erhälst.

Die Höhe der Anzahlung ist frei bestimmbar (ausgenommen beim Finanzkauf).

Mit einer Anzahlung in Höhe von 10 Prozent ist dem Sicherungsinteresse des Händlers genüge getan. Denn so ein Händler wie du ihn beschreibst, bestellt die Küche beim Hersteller und bezahlt diese, je nach Zahlungsvereinbarung, ca 3 - 4 Wochen nach Auslieferung. Somit entfällt für den Händler die Zwischenfinanzierung, so dass die 10 % Anzahlung durchaus ausreichen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn du vom Schreiner eine individuell und hochwertig geplante Küche anfertigen läßt.
Der Schreiner wird die meisten Küchenbestandteile vorfinazieren müssen, und es ist dann üblich, dass zumindest der Materialwert vorab als Anzahlung verlangt wird.

Den Fall, dass ein Kunde eine Bankbürgschaft verlangt, habe ich bis jetzt noch nicht gehabt. Dazu kann ich nichts sagen.

LG Wolfgang
 

martin

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Es ist schon so, dass der Händler die "großen Brocken" mit Zahlungsziel vermutlich nach Lieferung und Montage bezahlen muss. Bei dem ganzen Kleinkram an Zubehör, ob nun Abfallsammler, Abluftsystem, Leuchten oder was auch immer, muss er jedoch oft schon in Vorleistung gehen. Das wird aber in den seltensten Fällen mehr als 10% des Küchenpreises ausmachen.
 

Holzwürmchen

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AW: Anzahlung/Lieferzeit

Hallo,
also Nobilia z.Z die 34 Kalenderwoche als Liefertermin.
Dann kommt es noch darauf an wann dein Händler beliefert wird( Wochentag) und ob du irgendwelche Sonderwünsche bzw. komplizierten Teile dabei hast, die nicht einfach so vom Band laufen können.
Aber deine Küche solltest du Mitte bis ende August haben.;-)
 

planki

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AW: Anzahlung/Lieferzeit

Es ist schon so, dass der Händler die "großen Brocken" mit Zahlungsziel vermutlich nach Lieferung und Montage bezahlen muss. Bei dem ganzen Kleinkram an Zubehör, ob nun Abfallsammler, Abluftsystem, Leuchten oder was auch immer, muss er jedoch oft schon in Vorleistung gehen. Das wird aber in den seltensten Fällen mehr als 10% des Küchenpreises ausmachen.

I.a.R. haben die Händler Zahlungsziele, die bei 30 Tagen liegen und innherhalb dieses Zeitraumes Skontoabzugsberechtigt sind. Da auf Grund des Wettbewerbs, das zu erzielende Skonto bereits kalkulatorisch berücksichtigt wird, werden die Beträge auch i.a.R. in diesem Zeitraum beglichen.

Berücksichtigt bei der "Anzahlung" muss allerdings auch, dass der Verkäufer als Handlungsgehilfe des Händlers eine Provision am Monatsende erhält und weitere Mitarbeiter (Sachbearbeitung, Logistik usw.) bereits mit dem Auftrag beschäftigt waren. Die Kosten für das Aufmaß, die Nachbearbeitung des Auftrages bis zur Bestellfähigkeit (Zeitaufwand ca. 8h für den Verkäufer) stellen auch eine Vorleistung für den Händler dar, die durch die Anzahlung beglichen wird.

Darüber hinaus berücksichtigen bereits viele Händler den Zinsertrag aus einer Anzahlung in Ihrer Kalkulation, um dem Kunden einen kaputten Preis zu bieten und dem Wettbewerber ein Schnippchen zu schlagen.

Nicht allein das Sicherungsinteresse wird mit einer Anzahlung abgedeckt. Da es sich im allgemeinen bei einer Einbauküche immer um eine Einzel bzw. Sonderanfertigung handelt, die auf die räumlichen Gegebenheiten des Kunden angepasst ist, haben bereits verschiedene Gerichte im Sinne des Händlers und einer Anzahlung größer als 20% bei Einbauküchen geurteilt (Im Internet nachzulesen). Tenor der Urteile waren u.a. die o.a. Kosten als auch das Sicherungsinteresse des Händlers, der im Falle der Nichtabnahme der Küche einen erheblichen finanziellen Nachteil bei der Weiterveräußerung der Küche in Kauf nehmen muss.

Zur Anzahlungssicherung steht jedem Kunden selbstverständlich die Möglichkeit einer Bankbürgschaft durch den Händler offen, wobei hier die Kosten durch den Kunden zu tragen sind (gerichtlich so geurteilt) und in etwa den Kosten eines gleichwertigen Darlehens über den bebürgschafteten Zeitraum und die bebürgschaftete Summe entsprechen.

Ein andere Variante wäre, eine Auskunftei im Vorfeld der Bestellung zu beauftragen , die finanzielle Situation des Händlers darzustellen (Kredit-Ranking) und ist i.a.R. günstiger als eine Bankbürgschaft.

Verstehe aber bitte auch die Händler, die auf Grund sehr schlechter Erfahrungen auf eine Anzahlung zur Liquiditätssicherung nicht mehr verzichten können.

Ich für meinen Teil sehe daher eine Anzahlung für eine Einbauküche in Höhe von 30% des Verkaufspreises als durchaus berechtigt und gegeben an. (Ich bin kein Händler)
 

lawrence

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AW: Anzahlung/Lieferzeit

Ich für meinen Teil sehe daher eine Anzahlung für eine Einbauküche in Höhe von 30% des Verkaufspreises als durchaus berechtigt und gegeben an. (Ich bin kein Händler)


Diese Diskussion hatten wir hier ja schon zu genüge - ich wiederhole mich - mein Händler verlangt keine Anzahlung, kein Zahlung bei Lieferung sondern bei fertiger Montage(sprich wenn alles fertig ist, Granitplatten dauern ja zB. 2 Wochen) gibt es Rechnung mit Zahlungsziel eine Woche.

Anders würd ich es nicht mehr machen und entsprechend den Anbieter wechseln. Ab nächsten Jahr, wenn der Arbeitsmarkt zusammenbricht, wird es eh endgültig ein Käufermarkt......
 

Costinero

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AW: Anzahlung/Lieferzeit

Anders würd ich es nicht mehr machen und entsprechend den Anbieter wechseln. Ab nächsten Jahr, wenn der Arbeitsmarkt zusammenbricht, wird es eh endgültig ein Käufermarkt......

Warum hab ich bei solchen Sätzen immer wieder das Gefühl, dass wir Küchenberater/- planer doch so böse Menschen sind! :'(

Auch ich wiederhole mich (gern) noch einmal:
Über eine Anzahlung kann man sprechen und vereinbaren aber nicht verlangen (soweit zumindest meine Info aus Gerichtsurteilen und Verbraucherzentralen) und dass der Restbetrag MIT Zeitpunkt der fertigen Montage fällig wird und nicht erst nach einer Woche Zahlungsziel - ist in meinen Augen auch nicht zu viel verlangt!
In unserem Haus - wenn bsp. Naturstein verwandt wird - sind mind. 50% des Preises fällig mit Möbelmontage, nach fertiger Platte und letzten Anschlüssen dann der Rest!!!
Die Erfahrung hat nämlich gezeigt, dass gerade diejenigen( NICHT ALLE!!!!), denen man doch entgegenkommenderweise die Möglichkeit eingeräumt hat - ein Zahlungsziel für den Komplettbetrag zu gewähren - man eben genau diesen noch monatelang hinterherläuft, um das Geld zu bekommen!
 

Gatto1

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AW: Anzahlung/Lieferzeit

Über eine Anzahlung kann man sprechen und vereinbaren aber nicht verlangen (soweit zumindest meine Info aus Gerichtsurteilen und Verbraucherzentralen)

Hallo Costinero,

doch, das kann man schon verlangen.
Man darf NICHT eine Anzahlungsvereinbarung im Kleingedruckten der AGBs festschreiben, sondern der Kunde muß schon vor/bei Abschluß des Vertrages genau darüber informiert sein, das eine Anzahlung vereinbart wird.
Letztlich ist es aber eine Entscheidung des Händlers, ob er seinem Gegenüber grenzenlos vertraut, oder doch lieber eine gewisse Sicherheit haben möchte.
Andererseits muß ein Käufer ja nicht dort kaufen, wo er eine Anzahlung bezahlen muß.

Gatto1
 

Costinero

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AW: Anzahlung/Lieferzeit

Letztlich ist es aber eine Entscheidung des Händlers, ob er seinem Gegenüber grenzenlos vertraut, oder doch lieber eine gewisse Sicherheit haben möchte.
Andererseits muß ein Käufer ja nicht dort kaufen, wo er eine Anzahlung bezahlen muß.

Gatto1

Deswegen weigere ich mich ja auch so gegen das Verlangen - man kann eben darüber sprechen und ggf. vereinbaren und dieses schlussendlich im Vertrag festhalten, wenn der Kunde keine Anzahlung leisten will - dann muss er es auch nicht!!!
(- unsere Praxis) :-)
Da allerdings noch einige Unternehmen auch eine entsprechene Anzahlungsprämie für den Verkäufer zahlen, sind diese natürlich äußerst bestrebt mit jedem Abschluß auch eine Anzahlung festgehalten zu haben!
 

schmunzler

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AW: Anzahlung/Lieferzeit

Diese Diskussion hatten wir hier ja schon zu genüge - ich wiederhole mich - mein Händler verlangt keine Anzahlung, kein Zahlung bei Lieferung sondern bei fertiger Montage(sprich wenn alles fertig ist, Granitplatten dauern ja zB. 2 Wochen) gibt es Rechnung mit Zahlungsziel eine Woche.

Anders würd ich es nicht mehr machen und entsprechend den Anbieter wechseln. Ab nächsten Jahr, wenn der Arbeitsmarkt zusammenbricht, wird es eh endgültig ein Käufermarkt......

ja ne is klar.
keine anzahlung, eine woche nach erfolgter montage zahlen wollen und der händler soll das ganze risiko tragen der veranstneuung.
ich wage dann doch mal zu behaupten das du mit den maßgaben kein küchenstudio finden wirst die sich darauf einlassen.
ausnahme du bist persönlich gut bekannt mit dem händler oder sehr große vollsortimenter, aber da zahlen dann halt die andern kunden das risiko mit.

damit die berechtigung einer anzahlung etwas deutlicher wird hier ein paar highlights der vergangen jahre:

kunde saß bei auslieferung der küche im gefängnis.

kunde bei auslieferung nicht auffindbar und bis heute nicht wieder aufgetaucht.

frisch verheiratet und eine woche vor lieferung getrennt, küche wurde nicht mehr gebraucht.

kunde konnte bei lieferung nicht zahlen, wußte angeblich nicht das er eine küche gekauft hat. anzahlung hat er aber geleistet *gg*

mann hat seiner freundin küche gekauft als überraschung, leider gefiel selbige der frau gar nicht.
 

planki

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AW: Anzahlung/Lieferzeit

Warum hab ich bei solchen Sätzen immer wieder das Gefühl, dass wir Küchenberater/- planer doch so böse Menschen sind! :'(

Weil wir nur das Beste von unserem Kunden wollen - sein Geld!:rolleyes:

Auch ich wiederhole mich (gern) noch einmal:
Über eine Anzahlung kann man sprechen und vereinbaren aber nicht verlangen (soweit zumindest meine Info aus Gerichtsurteilen und Verbraucherzentralen) und dass der Restbetrag MIT Zeitpunkt der fertigen Montage fällig wird und nicht erst nach einer Woche Zahlungsziel - ist in meinen Augen auch nicht zu viel verlangt!

Ganz meine Meinung (siehe dazu das unten stehende Zitat von dpa). Verlangen sollte man es nicht, aber mit dem Kunden vereinbaren, der damit auch seine Kaufabsicht untermauert und dem Sicherungsinteresse des Händlers genüge tut.


dpa hat gesagt.:
Geld
Vorsicht mit Anzahlungen beim Küchenkauf


Für Anzahlungen beim Möbel- oder Küchenkauf gibt es keine gesetzlichen Unter- oder Obergrenzen. Auch wenn der Anbieter im Zusammenhang mit hochwertigen und individuell angefertigten Stücken branchenübliche Anzahlungen von bis zu 50 Prozent verlangt, sollten Interessenten darauf also nicht ohne weiteres eingehen, raten Verbraucherschützer. "Grundsätzlich sollte man solche Anzahlungs-Forderungen verweigern", sagte Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg: "Wenn der Hersteller Insolvenz anmeldet, hat man sonst Probleme." Außerdem verliere der Kunde auch ein Druckmittel im Hinblick auf eine rechtzeitige Lieferung, wenn er eine hohe Anzahlung geleistet hat. Gerade bei individuell angefertigten Möbeln sind hohe Anzahlungen in der Branche üblich: "Bei aufwendigen Küchen sind 30 Prozent die Regel", so Ursula Geismann vom Verband der Deutschen Möbelindustrie. dpa
 

preusse01

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AW: Anzahlung/Lieferzeit

I.a.R. haben die Händler Zahlungsziele, die bei 30 Tagen liegen und innherhalb dieses Zeitraumes Skontoabzugsberechtigt sind. Da auf Grund des Wettbewerbs, das zu erzielende Skonto bereits kalkulatorisch berücksichtigt wird, werden die Beträge auch i.a.R. in diesem Zeitraum beglichen.

Berücksichtigt bei der "Anzahlung" muss allerdings auch, dass der Verkäufer als Handlungsgehilfe des Händlers eine Provision am Monatsende erhält und weitere Mitarbeiter (Sachbearbeitung, Logistik usw.) bereits mit dem Auftrag beschäftigt waren. Die Kosten für das Aufmaß, die Nachbearbeitung des Auftrages bis zur Bestellfähigkeit (Zeitaufwand ca. 8h für den Verkäufer) stellen auch eine Vorleistung für den Händler dar, die durch die Anzahlung beglichen wird.

Darüber hinaus berücksichtigen bereits viele Händler den Zinsertrag aus einer Anzahlung in Ihrer Kalkulation, um dem Kunden einen kaputten Preis zu bieten und dem Wettbewerber ein Schnippchen zu schlagen.

Nicht allein das Sicherungsinteresse wird mit einer Anzahlung abgedeckt. Da es sich im allgemeinen bei einer Einbauküche immer um eine Einzel bzw. Sonderanfertigung handelt, die auf die räumlichen Gegebenheiten des Kunden angepasst ist, haben bereits verschiedene Gerichte im Sinne des Händlers und einer Anzahlung größer als 20% bei Einbauküchen geurteilt (Im Internet nachzulesen). Tenor der Urteile waren u.a. die o.a. Kosten als auch das Sicherungsinteresse des Händlers, der im Falle der Nichtabnahme der Küche einen erheblichen finanziellen Nachteil bei der Weiterveräußerung der Küche in Kauf nehmen muss.

Zur Anzahlungssicherung steht jedem Kunden selbstverständlich die Möglichkeit einer Bankbürgschaft durch den Händler offen, wobei hier die Kosten durch den Kunden zu tragen sind (gerichtlich so geurteilt) und in etwa den Kosten eines gleichwertigen Darlehens über den bebürgschafteten Zeitraum und die bebürgschaftete Summe entsprechen.

Ein andere Variante wäre, eine Auskunftei im Vorfeld der Bestellung zu beauftragen , die finanzielle Situation des Händlers darzustellen (Kredit-Ranking) und ist i.a.R. günstiger als eine Bankbürgschaft.

Verstehe aber bitte auch die Händler, die auf Grund sehr schlechter Erfahrungen auf eine Anzahlung zur Liquiditätssicherung nicht mehr verzichten können.

Ich für meinen Teil sehe daher eine Anzahlung für eine Einbauküche in Höhe von 30% des Verkaufspreises als durchaus berechtigt und gegeben an. (Ich bin kein Händler)


:2daumenhoch::2daumenhoch::2daumenhoch::2daumenhoch::2daumenhoch:

Ein riesen Lob für diesen Artikel !!!!!!!!!!!

Drehen wir den Spieß doch einfach mal um:

Was bitte spricht denn gegen eine Anzahlung ?
Ganz gleich von welcher Höhe wir sprechen?


@lawrenze:
wieso würdest du keine Anzahlung leisten?
was spricht denn dagegen?

Pleiten? Antwort: Bankbirgschaften *PUNKT*
Von mir aus übernehme ich auch die Gebühren!

Wer oder was gibt denn Deinem Küchen-Dealer die Sicherheit, dass Du Geld hast und die Ware überhaupt bezahlen kannst?

Bitte nicht falsch verstehen. Du wirst es mit Sicherheit können.

Aber wieso kann Dein Händler diesbezüglich so sicher sein?

Wenn Du Dich aufgrund der Anzahlung auf die Suche nach einem anderen Händler machen würdest, denke ich, musst Du schon sehr viel Zeit für die Suche aufbringen.

Auf jeden Fall sind Deine hier beschrieben Zahlungsziele doch schon recht selten bzw. sehr aussergewöhnlich.

Gruss aus dem sonnigen Berlin,

Preusse01.
 
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AW: Anzahlung/Lieferzeit

ja ne is klar.
keine anzahlung, eine woche nach erfolgter montage zahlen wollen und der händler soll das ganze risiko tragen der veranstneuung.


mann hat seiner freundin küche gekauft als überraschung, leider gefiel selbige der frau gar nicht.

das kann man beliebig fortsetzen... ich hab mal 70 Küchen in eine Altenwohnanlage geliefert...
muss ich mehr sagen ?

manchmal frage ich mich, wer will eigentlich von wem was ???
ich für meinen Teil werde Kunden auch weiterhin nicht anbeten,
und auch nicht etwaiige Kriechversuche unternehmen.

Der Schlussatz meiner (sehr kurzen) Geschäftsbedinungen lautet immer:

"Ich mach ordentliche Möbel, der Kunde zahlt ordentlich. Sollte etwas nicht abschließend hier geregelt sein, gilt deutsches Recht mit den Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrags am Nächsten kommen."

*winke*
Samy
P.S.: bei entsprechenden Materialien / Geräten sind die Anzahlungen bei mir auch mal schnell über 50%, wer das nicht will bekommt halt keine "Sam"
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AW: Anzahlung/Lieferzeit

Sam,

gut gesprochen:2daumenhoch:, Qualität setzt sich durch, und dafür darf man dann auch schon mal als Händler die "Spielregeln" festlegen und sich nicht verbiegen lassen...

leider erkennt man jedoch an der Höhe der Anzahlung die Qualität nicht. Es gibt halt immer zwei Kategorien an Händlern, die eine Anzahlung nehmen.

Die einen, die jeden Pfennig wert sind und dies genau wissen..

und die anderen, die jeden Pfennig brauchen und das auch genau wissen, weil Ihnen die Lieferanten wöchentlich Mahnungen schicken...

da sollte man als Endkunde zumindest wissen, zu welcher Kategorie der Händler gehört, dem man seine Anzahlung überlässt...:rolleyes:

mfg

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bbernhard

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AW: Anzahlung/Lieferzeit

Hi

also wir werden nun definitv diese Woche unterschreiben.
Anzahlung hatten wir noch nicht besprochen, sehe ich aber ziemlich relaxed.

es kann mir persönlich doch egal sein ob das Geld nun auf meinem oder einem anderen Konto rumliegt, die paar Prozent Zinsen für zwei Monate sind doch Peanuts.

Wenn ich eine entsprechende Bürgschaft bekomme (wohl ein MUß in diesen Zeiten) dann ist mir die Höhe der Anzahlung egal.

Werde ggfls. folgendes vorschlagen:
Händler bestimmt Höhe der Anzahlung und bekommt den Zinsgewinn.
Ich bekomme meine Bürgschaft ohne weitere Kosten oder Scherereien.

Einfach Fertig und Aus.

gruß
bb
 
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AW: Anzahlung/Lieferzeit

Sam,

Es gibt halt immer zwei Kategorien an Händlern, die eine Anzahlung nehmen.

Die einen, die jeden Pfennig wert sind und dies genau wissen..

und die anderen, die jeden Pfennig brauchen
mfg
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Ich bin dann die 3. Kathegorie... allerdings kein Händler.

Ich brauche die Anzahlung auch, Durchlaufzeit einer Küche (von materialeingang bis Auslieferung ) liegt meist bei über 2 Monaten,
da ich immer versuche 2 Küchen paralell zu produzieren.
Sprich: 2 Werkstattmieten, das ganze Material und die Geräte sind immer vor Abrechnung zu bezahlen.
meine direkte Vorleistung liegt auch immer etwas höher als bei Händlern, ich setze 50-60 Std an, bevor das erste Material abgeladen wird, und natürlich habe auch ich eine menge Umsonstplanungen.
Ob ich als kleiner Einzelkämpfer eine Bankbürgschaft bekommen würde, habe ich auch noch nie probiert.
Ich übereigne schon im Vertrag meinen Kunden das von ihm
bezahlte Material und den Fertigungsstand...
Geräte erhalten meine Kunden im Rahmen einer Küche quasi zu den viel zitierten "Internetpreisen", dann müssen sie auch die Internetgepflogenheiten akzeptieren, sprich nahezu immer Vorauszahlung (die ich auch leiste... egal ob ich beim Lieferanten seit 6 Jahren recht guter Kunde bin)
Mein aktueller Kunde hatte auch "Bauchweh", mir einfach so 14.500,-
zu überweisen, da habe ich mal versucht wie´s klappt, wenn der direkt an die Lieferanten überweisst.... ausser bisschen hin-und herschreiberei ging das auch, und er hat ein gutes Gefühl ;-).
Ist halt ein bisschen eine andere Welt wie der Handel.

Allerdings... als vollhaftender Einzelunternehmer geht man glaub auch nicht so schnell in eine Insolvenz wie eine
GmbHundco-nochmalwas, und wenn ich Geld von Kunden, welches vertraglich ausdrücklich für den Materialeinkauf bestimmt ist, andersweitig verwende, bin ich auch gleich im strafrechtlichen Bereich.
Sprich... ich ziehe lieber Skonto ;-).
*winke*
Samy
 

bbernhard

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AW: Anzahlung/Lieferzeit

Hmm, gestern hab ich da was zu gepostet, ist aber irgendwie verlorengegangen.

Egal.

Wir werden jedenfalls morgen unterschreiben. Über Anzahlung haben wir aber noch nicht gesprochen.
Habe aber vor das soweit als möglich im Sinne des Händlers wohlwollend zu behandeln.
Ob das Geld denn nun für wenige Monate auf meinem oder einem fremden Konto rumliegt ist doch wurscht. Die Zinsen sind eh nicht der Rede wert.

Meine Strategie:
Bankbürgschaft ist in Zeiten wie diesen ein Muß, die eigentliche Höhe der Anzahlung dann nach belieben des Händlers.
Bis 50% wäre bedingungslos OK, drüber werde ich vorsichtig und überdenke das nochmal.

Glaube das ist OK. Wenns der Handel im Moment nicht so dicke hat, dann helfe ich gerne aus, vom Geld das bei mir am Konto rumliegt hat auch keiner was.

OK so ?

gruß
bb
 
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KerstinB

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AW: Anzahlung/Lieferzeit

Hallo Bernhard,
ist das gestern? ;-)

Aber, ich stimme dir zu und mit Bankbürgschaft ist das ja auch überhaupt kein Problem, nur ohne und da wäre ich zu keinerlei Kompromissen bereit.

VG
Kerstin
 
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