Alno Küchenfronten

mozart

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Nein, das stimmt nicht. Die Glasfronten hat Alno selbst gefertigt-deshalb hat das ja auch nie geklappt...
Fronten24 hat Glasfronten in gleicher oder ähnlicher Ausführung im Programm, hat aber nicht für Alno gefertigt. Daher sind auch die Farbtöne nicht auf Alno abgestimmt.
(gerade dort angerufen und nachgefragt-damit hätten wir einigen Kunden einen großen Gefallen tun können, wenn es so wäre)
VG,
Jens
 

mozart

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Hi,
ich lese gerade SCHWARZ. Da ist die Chance, daß ein Fremdfabrikat passt ungleich größer, als bei anderen Farben.
Also könnte Wofgangs Tip trotzdem sehr hilfreich sein!
VG,
Jens
 

tantchen

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3 Schubladenfronten und eine Oberschrankfront sind kapput gegangen.

Habt Ihr eine Privathaftpflichtversicherung?

Ich darf und kann hier zwar keine Rechtsberatung geben, aber meine persönliche Meinung:
Eine mitvermietete Küche darf logischerweise auch abgenutzt werden. Das bedeutet, dass z.B. eine Front auch mal Macken bekommen kann im normalen Gebrauch, wenn man z.B. Töpfe in den Auszug stellt und aus Versehen an die Kante der Front stößt. Wer ale Vermieter empfindliche Glasfronten kauft und dann ggf. an eine Familie mit kleinen Kindern vermietet, der geht ja schonmal bewusst ein gewisses Risiko ein.
Wenn man nicht grade grob fahrlässig handelt oder mit den Fronten werweiß wie umgegangen ist, sollte das also eigentlich Sache der Vermieters sein. Der Verlust von paar Fronten ist jedenfalls kein Grund, gleich die ganze Küche neu haben zu wollen. Beide Seiten sind dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten...

Schließlich hat eine Küche auch eine gewisse Nutzungsdauer, wird also abgeschrieben. Wenn Ihr nach z.B. nach 5 Jahren auszieht und die Küche war vorher nagelneu, dann ist sie heute schätzungsweise max. die Hälfte wert und das ist auch das Maximum, was der Vermieter überhaupt verlangen könnte.

Ich würde das Ganze an die Private Haftpflichtversicherung weitergeben oder die Rechtsschutz fragen. Wenn Ihr keine Privathaftpflicht habt, dann is das allerdings sehr blöde und sollte dringend nachgeholt werden, für die Zukunft.
Weil die haben auch Anwälte und wenn Du denen solche Ansprüche eines Vermieters einreichst, dann haben die einen wesentliche besseren Stand, als Du alleine.
Allerdings wird die Kaution dann erstmal futsch sein, bzw. deswegen müsstet Ihr dann auch noch rumstreiten.
 

KerstinB

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@tantchen ... Andrea, deshalb habe ich ja erstmal gefragt, was eigentlich der Fehler ist. Nach Berichten wg. Glasfronten könnte es ja vielleicht auch "nur" das Verziehen der Glasfronten sein und ist dann sowieso eher ein Vermieterproblem. Wenn sich aber @brumibrum dazu nicht äußert, wird es schwierig mit weiteren Handlungstipps, außer Hinweisen, wo man evtl. ähnliche Fronten bekommt.

Es ist ja auch immer mal der Wert von 25000 zu hinterfragen und natürlich auch das Alter der Küche. Denn als Vermietobjekt finde ich das schon ziemlich hoch gegriffen. Pflicht des Vermieters wäre daher meiner Meinung nach zumindest mal die Aushändigung der Ursprungsrechnung in Kopie.
 

tantchen

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Ich würde da gar nichts ersetzen, wenn es sich nicht grsd um gesprungene Gläser handelt, weil z.B. Kinder irgendwas draufgeschlagen haben...
Also wegen ner abgeplatzten Kante vom Topf oder eben das Verziehen und ggf. dadurch springen: braucht man auch keine neuen Fronten stellen.
Und ansonsten: Versicherung melden, die zahlen das und der Vermieter besorgt die Fronten selber. Warum soll das der Mieter machen?

Ansonsten ist das hier natürlich schon auch für jeden Alno -Besitzer interessant, der Ersatz braucht, klar.
 

kuechentante

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Unser Problem ist- wir müssen in einem Monat ausziehen. Da eine Reparatur der Küche (Fronten) nicht möglich ist, verlangt von uns der Vermieter eine neue gleichwertige Küche. Vor 5 Jahren kostete diese ALNO Küche wohl 25.000... so der Vermieter.

Na das ist ja doch ein wenig hochgegriffen.
ALNO hat 78-er Raster und da kann man im schlimmsten Fall einen kompletten Frontwechsel machen.
Der kostet bei weitem keine 25000,00€ .
Wird sicher nicht ganz billig.
Und wenn man eine Haftpflicht hat, kann man da eventuell was bewegen.

Und die Küchenrechnung verlangt der Versicherer sowieso und ich würde sie mir auch ablichten lassen.

Und wenn ich mich noch recht erinnere , haben die früher bei ALNO keine Versteifung eingebaut und Sicherheitsglas war's auch nicht.
Und wir selber haben es bei einem anderen Lieferanten erlebt, daß solche Fronten durch den
unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten vom Glas zum Träger, gesprungen/gerissen sind.

Dann wäre es nicht Dein Problem.
Aber bevor Du da einen Gutachter und Gerichte beschäftigen müsstest, würde ich so wie oben geschrieben verfahren.
 

Michael

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Solche Dinge der Versicherung zu melden ist grundsätzlich eine gute Idee. Die wissen genau was zu ersetzen ist und was nicht. Die haben nämlich ziemlich gute Rechtsabteilungen und sparen dir den Anwalt.
Die Versicherung wird deinen Vermieter genau in die Schranken verweisen in denen er sich zu bewegen hat.
 

brumibrum

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Hallo liebe Leute, ich habe gestern den ganzen Tag in die Emails reingeschaut, ob eine Antwort für mich gibt... Leider hatte ich keine Benachrichtigungen bekommen. jetzt sehe ich es gibt ganz viele Antworten!!!! DANKE!!!!

Ich arbeite erstmal alles durch- alle Links und TEl.Nummern, und dann schreibe ich hier!

Ganz gaz herzlichen DANK!
 
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