3 Schubladenfronten und eine Oberschrankfront sind kapput gegangen.
Habt Ihr eine Privathaftpflichtversicherung?
Ich darf und kann hier zwar keine Rechtsberatung geben, aber meine persönliche Meinung:
Eine mitvermietete Küche darf logischerweise auch abgenutzt werden. Das bedeutet, dass z.B. eine Front auch mal Macken bekommen kann im normalen Gebrauch, wenn man z.B. Töpfe in den Auszug stellt und aus Versehen an die Kante der Front stößt. Wer ale Vermieter empfindliche Glasfronten kauft und dann ggf. an eine Familie mit kleinen Kindern vermietet, der geht ja schonmal bewusst ein gewisses Risiko ein.
Wenn man nicht grade grob fahrlässig handelt oder mit den Fronten werweiß wie umgegangen ist, sollte das also eigentlich Sache der Vermieters sein. Der Verlust von paar Fronten ist jedenfalls kein Grund, gleich die ganze Küche neu haben zu wollen. Beide Seiten sind dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten...
Schließlich hat eine Küche auch eine gewisse Nutzungsdauer, wird also abgeschrieben. Wenn Ihr nach z.B. nach 5 Jahren auszieht und die Küche war vorher nagelneu, dann ist sie heute schätzungsweise max. die Hälfte wert und das ist auch das Maximum, was der Vermieter überhaupt verlangen könnte.
Ich würde das Ganze an die Private Haftpflichtversicherung weitergeben oder die Rechtsschutz fragen. Wenn Ihr keine Privathaftpflicht habt, dann is das allerdings sehr blöde und sollte dringend nachgeholt werden, für die Zukunft.
Weil die haben auch Anwälte und wenn Du denen solche Ansprüche eines Vermieters einreichst, dann haben die einen wesentliche besseren Stand, als Du alleine.
Allerdings wird die Kaution dann erstmal futsch sein, bzw. deswegen müsstet Ihr dann auch noch rumstreiten.