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Hallo, liebes Forum,
ich habe ein Problem mit meiner ALNO -Einbauküche, die ich vom Bauträger mit gekauft habe und die in einer meiner Mietwohnungen steht.
Die Arbeitsplatte quillt großflächig (und nicht nur über der Spülmaschine oder im Bereich der Spüle) auf der Unterseite auf. Foto habe ich angehängt.
Meine Mängelrüge bei Bauträger ergab folgende Stellungnahme des Küchenbauers KMS 2020 aus Leipzig:
"Zur beschädigten Arbeitsplatte bleibe ich bei meinem Standpunkt das dies kein Gewährleistungsmangel ist. Die weit aus größere Schadstelle links vom Hochschrank welche nicht auf dem Foto ist aber ich gesehen habe läßt nur wie bereits geschrieben viel Flüssigkeit als Ursache zu. Aus meiner Erfahrung heraus ist das Kochverhalten und die wasserintensieve Speisezubereitung schuld an dieser Auswirkung. Ich habe die Vermutung das das Oberflächenwasser auf der Arbeitsplatte zur Vorderkante läuft und dann an der Kante nach unten läuft. Durch das abwischen zum trocknen der Oberfläche ist daher die Kante oben in Ordnung. Die abgelaufenen Wassertropfen sind aber unten dort wo der Schaden nun zu sehen ist und können, da diese nicht beseitigt werden über einen langen Zeitraum dort an der Klebestelle arbeiten."
(Rechtschreibfehler sind nicht von mir).
Auch ALNO zeigt sich wenig kooperativ und hängt sich im Grunde an die Begründung des Lieferanten:
"Nach Ihren Angaben und der Ansicht der Bilder quillt die Arbeitsplatte im Feuchtigkeitsbereich auf. Die vorliegenden Informationen zu Ihren betroffenen Korpussen, sowie die Prüfung und Analyse gleich lautender, einzelner Beanstandungen in der Vergangenheit lassen den Schluss zu, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um einen Material- oder Verarbeitungsmangel handelt. Hierbei handelt es sich um erhöhten Einfluss von Feuchtigkeit in Nassbereich der Küche. Die Quellung an der Plattenunterseite hat mit Feuchtigkeit zu tun, welches von der Plattenfläche an der Plattenkante nach unten und dann nach hinten bis zur Möbelfront läuft. Wenn die Feuchtigkeit nicht eiligst abgewischt wird, dann beginnt der
Quellungsprozeß."
Ich halte diese Stellungnahmen für wenig zutreffend, würde mich aber freuen, hier aus dem Forum heraus Informationen und Einschätzungen zu hören. Die rechtlichen Fragestellungen der Angelegenheit sind mir vollumfänglich bekannt - es geht mir nur um eine Einschätzung, ob hier tatsächlich eine "Fehlbedienung" meines Mieters in Betracht kommt, oder nicht.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß,
Jörg
ich habe ein Problem mit meiner ALNO -Einbauküche, die ich vom Bauträger mit gekauft habe und die in einer meiner Mietwohnungen steht.
Die Arbeitsplatte quillt großflächig (und nicht nur über der Spülmaschine oder im Bereich der Spüle) auf der Unterseite auf. Foto habe ich angehängt.
Meine Mängelrüge bei Bauträger ergab folgende Stellungnahme des Küchenbauers KMS 2020 aus Leipzig:
"Zur beschädigten Arbeitsplatte bleibe ich bei meinem Standpunkt das dies kein Gewährleistungsmangel ist. Die weit aus größere Schadstelle links vom Hochschrank welche nicht auf dem Foto ist aber ich gesehen habe läßt nur wie bereits geschrieben viel Flüssigkeit als Ursache zu. Aus meiner Erfahrung heraus ist das Kochverhalten und die wasserintensieve Speisezubereitung schuld an dieser Auswirkung. Ich habe die Vermutung das das Oberflächenwasser auf der Arbeitsplatte zur Vorderkante läuft und dann an der Kante nach unten läuft. Durch das abwischen zum trocknen der Oberfläche ist daher die Kante oben in Ordnung. Die abgelaufenen Wassertropfen sind aber unten dort wo der Schaden nun zu sehen ist und können, da diese nicht beseitigt werden über einen langen Zeitraum dort an der Klebestelle arbeiten."
(Rechtschreibfehler sind nicht von mir).
Auch ALNO zeigt sich wenig kooperativ und hängt sich im Grunde an die Begründung des Lieferanten:
"Nach Ihren Angaben und der Ansicht der Bilder quillt die Arbeitsplatte im Feuchtigkeitsbereich auf. Die vorliegenden Informationen zu Ihren betroffenen Korpussen, sowie die Prüfung und Analyse gleich lautender, einzelner Beanstandungen in der Vergangenheit lassen den Schluss zu, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um einen Material- oder Verarbeitungsmangel handelt. Hierbei handelt es sich um erhöhten Einfluss von Feuchtigkeit in Nassbereich der Küche. Die Quellung an der Plattenunterseite hat mit Feuchtigkeit zu tun, welches von der Plattenfläche an der Plattenkante nach unten und dann nach hinten bis zur Möbelfront läuft. Wenn die Feuchtigkeit nicht eiligst abgewischt wird, dann beginnt der
Quellungsprozeß."
Ich halte diese Stellungnahmen für wenig zutreffend, würde mich aber freuen, hier aus dem Forum heraus Informationen und Einschätzungen zu hören. Die rechtlichen Fragestellungen der Angelegenheit sind mir vollumfänglich bekannt - es geht mir nur um eine Einschätzung, ob hier tatsächlich eine "Fehlbedienung" meines Mieters in Betracht kommt, oder nicht.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß,
Jörg