Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

angel9878

Mitglied

Beiträge
14
Hallo Ihr Lieben,

wie sieht das eigentlich mit den Rechnungen aus, wo die montage usw. nicht seperat ausgewiesen ist? Nach Rückfrage beim Händler können die das nicht machen, weil sie sonst Probleme mit dem Finanzamt bekommen würden ???.
Ich kann aber doch dann gar nichts absetzten, wenn nicht seperat ausgewiesen. Kann mir einer einen Tipp zu dem Thema geben?

VG Angel
 

el_barto

Mitglied

Beiträge
2
AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Hallo,
mein Vater hat mir kürzlich zu dem Thema Montagekosten von der Steuer absetzen diesen eingescannten Zeitungsartikel geschickt. Vielleicht hilft das ja was.

Viele Grüße
Barto
 

Anhänge

  • Eingescannt-mit-10.02.jpg
    Eingescannt-mit-10.02.jpg
    136,4 KB · Aufrufe: 1.718

shopfitter

Team
Beiträge
2.130
AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Hallo angel....

Laß Dich nicht irritieren; arbeitet das Studio mit festangestellten Monteuren oder mit Subs?

Solche Aussagen werden gerne gemacht, geht ja um den gemeinsamen "Feind" Finanzamt.

Klingt nach Mehrwertsteuerschieberei.

Als grobe Hausnummer: 6,5 % vom Küchennetto + 25 % der Montagesumme.

Gruß shopfitter
 

angel9878

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
14
AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Es geht darum, das das Finanzamt keine Kosten bei einem
Festpreis akzeptiert. Wenn ich also nur einen Gesamtpreis ohne Aufschlüsselung bekomme, kann ich nichts absetzten.
Was natürlich für mich echt blöd ist. Aber warum weigern die sich, mir eine Aufschlüsselung zu geben? Wenigstens FP für Küche + z.B. 500 Euro für Montage? Das verstehe ich nicht. Ich möchte doch auch gerne was absetzten wenn es schon vom Gesetzgeber ermöglicht wird...

VG
 

shopfitter

Team
Beiträge
2.130
AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Hallo angel....

Ja, is klar:-).

Mögen mich die Rechnungsfachleute berichtigen, behaupte ich bis dahin....

Eine Rechnung muß "steuerverwertbar" aufgeschlüsselt sein.

Schließlich muß das Studio die Montage auch buchhalterisch erfassen; es sei denn die Monteure werden bar bezahlt.

gruß shopfitter
 

martin

Moderator

Moderator
Beiträge
13.054
Wohnort
Barsinghausen
AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Vorausgesetzt, das Studio rechnet die Montage mit dem Monteur nicht "schwarz" ab, dann gibt es aus steuerlicher Sicht keinen Grund, den Montageanteil nicht separat auszuweisen. Ich denke eher, dass Studio befürchtet Probleme mit Handwerkskammer und/oder Berufsgenossenschaft.
 

shopfitter

Team
Beiträge
2.130
AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Hallo Martin !

Jetzt hast Du aber ein heißes Eisen geschmiedet.

Wenn Interesse an einer "Monteursdiskussion" besteht, bin ich gerne dabei.

Meinetwegen auch im internen Bereich:knuppel:

Wieder on topic; ich würde auf die Rechnung bestehen.:cool:

Gruß shopfitter
 

Flyboy

Spezialist
Beiträge
421
Wohnort
Sassenberg
AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Hallo , so einfach ist das nicht.
Möbelhäuser oder Fachmärkte sind keine Handwerksbetriebe.Montagen in Möbelhäusern sind oft pauschalierte Dienstleistungen, diese sind nach dem Steuerrecht nicht absetzbar und werden in der Regel auch nicht ausgewiesen da es sich nicht um eine Handwerksleistung handelt.
Der Teppichleger oder der Maler in der Küche kann abgesetzt werden,aber keine Wohnwand oder ein Schlafzimmer die / das geliefert und montiert wird.

Gruß Paul
 

shopfitter

Team
Beiträge
2.130
AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Hi paulsofa,

und wie läßt sich Deine Theorie mit der Gewährleistung vereinbaren?

Die "Grauzone" brodelt und das mit Recht und für ne Küche hat der Kunde das Recht auf eine aufgeschlüsselte Rechnung.

Bei uns eskaliert gerade der Streit mit der Elektrozunft, da gehts nicht um Pfründe sondern um die "das geht schon" Mentalität fast jeden Studios hier.

shopfitter
 
Zuletzt bearbeitet:

Küchen Klaus

Spezialist
Beiträge
1.246
AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

verstehe die Diskussion nicht.

In einer Küche ist ein prozentualer Satz für die Montage
enthalten.

Dies wird dem Kunden separat bestätigt und gut ist.
Hat noch nie ein Problem gegeben.
 

Flyboy

Spezialist
Beiträge
421
Wohnort
Sassenberg
AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Hallo,
ich weiß nicht wo Du wie montierst und welche Grauzone Du meinst.

Der Kunde bekommt eine Rechnung über die Ware die er gekauft hat,da ist die Gewährleistung nach dem Gesetz enthalten.
Zumindest unsere Monteure sind alle geschult gem. AMK und berechtigt Wasser und E - Anschlüsse auszuführen.Aber diese arbeiten sind keine Handwerksleistungen.
Da gibt es keine Grauzone sondern eine klare Regelung die durch den Techn. Leiter überwacht wird.Anders kann es nicht laufen und über Studios die Subs beschäftigen brauche ich keine Energie zu verschwenden da so etwas bei und nicht in Frage kommt.
Ich denke auch, das dass Finanzamt auch nur Rechnungen anerkennt aus Betrieben die in der Handwerksrolle als Meisterbetrieb oder IHK Betrieb eingetragen sind.


Gruß Paul
 

biggimaus

Mitglied

Beiträge
45
Wohnort
in der schönen Eifel
AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Yes well,

es klappt, ich habe die vollen 600€ vom Finanzamt für die Montagearbeiten an meiner Küche zurückerhalten.
 

KerstinB

Administratorin

Admin
Beiträge
55.696
AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Biggi,
zurückerhalten oder absetzen können?

EDIT: Habe gerade mal in Cookis Links nachgelesen. Da heißt es, man kann maximal 20 % der Kosten von der Steuerschuld abziehen. D. h., wenn 600 Euro Kosten angefallen sind, muss man 120 Euro Einkommensteuer weniger zahlen. Oder sitze ich da einem Missverständnis auf?

VG
Kerstin
 

biggimaus

Mitglied

Beiträge
45
Wohnort
in der schönen Eifel
AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Hallo Kerstin,

von 1800,-€ Kosten haben wir 600,-€ zurückerhalten. Ich glaube das kommt auch auf den persönlichen Steuersatz an. Wir haben somit ca. 30% zurückerhalten.
 

Michael

Admin
Beiträge
18.377
AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Hallo zusammen,

hier steht alles:
[/URL]

Seit diesem Jahr wurden die absetzbaren Beträge verdoppelt.

Wenn die Montage 1000,- kostet bekomme ich vom FA satte 20% davon zurück. Macht 200,-.

Paul, was du schreibst ist nicht richtig. Mit der Handwerkskammer, Supis oder festangestellten hat das nichts zu tun.
Die Montage einer EBK ist eine haushaltsnahe Dienstleistung. Der Händler muss diese in der Rechnung separat ausweisen und hat dadurch keinerlei finanziellen Nachteile.

Der Hintergrund ist das Gesetz zur Eindämmung der Schwarzarbeit. Ich muss keinen Handwerker 25% günstiger schwarz beschäftigen, wenn ich bei regulärer Abrechnung schon 20% zurück bekomme.

Wichtig ist es, auf die Ausweisung der Montagekosten zu bestehen. Das ist wie bares Geld.
 

Flyboy

Spezialist
Beiträge
421
Wohnort
Sassenberg
AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Hi, das mag so sein aber bei uns wird es nicht gemacht.Der Kunde zahlt bei uns auch seine Rechnung bar nach erfolgter Montage.Eine seperate Rechnung wird nicht ausgestellt.
Habe aber auch im letzten Jahr keinen Kunden gehabt der danach gefragt hat.

Gruß Paul
 

Michael

Admin
Beiträge
18.377
AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Dann setz das doch als Verkaufsargument ein.
Danach wird der Kunde dir besonders dankbar sein.

Für: "Bei uns wird das nicht gemacht". habe ich kein Verständnis.

Der Gesetzgeber bietet den Kunden diese Steuersparmöglichkeit und ihr verwehrt sie ihnen? Stell dir mal vor, jeder Kunde würde nur einen Teil des gesparten Geldes wieder bei euch lassen. :top:
 

bungaloo

Mitglied

Beiträge
229
AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Tja, leider ist das nicht absetzbar im Rahmen einer Neubaumaßnahme.
 

Ähnliche Beiträge

Neff Hausgeräte Ballerina Küchen Blum Bewegungstechnologie Weibel - Intelligente Küchenlüftung

Neff Spezial

Blum Zonenplaner

Weibel Abluft-Tuning

Weibel Abluft-Tuning
Oben