Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

angel9878

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AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Unser Glück, das es ein Altbau ist und die bestehende Küche
ersetzt wird...;D

Aber bin leider immer noch nicht weiter, hab nen Kaufvertrag mit Festpreis ohne Aufschlüsselung...

VG Angel
 

Küchen Klaus

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AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Hallo Angel

wir handhaben das so :



Bestätigung:

in unserer Rechnung Nr. 123456 vom 11.11.2000
i.H.v. 10.000,- € incl. MwST ist ein Montaganteil
von 7,5% = 750,- € incl. MwSt enthalten.


Dieses hat bislang immer ausgereicht und kann auch
nach Rechnungslegung an den Kunden geschickt werden.
 

idieh

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AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Nun auch eine Frage meinerseits. Gestern ist endlich die Küche aufgebaut worden, alles gut soweit bis auf ein paar Dinge die noch fehlen (ich stell dann auch Fotos ein).

Jetzt zur Rechnung - also bis jetzt habe ich ja nur ein Angebot, unterschrieben. Der Gesamtpreis beläuft sich auf 10186,10 Euro.

Eigentlich war Barzahlung vereinbart, so dass wir 5000,00 (!) bei Auftragserteilung BAR angezahlt haben.
Jetzt will ich aber auch die Montagekosten steuerlich absetzen und würde einfach den Restbetrag überweisen (und vielleicht 500,00 Euro zurückbehalten für die fehlenden Dinge). Den Rest dann wieder bar oder danach überweisen, wenn alles perfekt.
Geht das dann auch mit der Absetzbarkeit sofern ich dann eine Rechnung mit den seperaten Montagekosten erhalte??? Oder bräuchte ich dann eine Rechnung über genau den Betrag, den ich überwiesen habe???

Ich danke für eure Mühe und freue mich sehr über schnelle Antworten, da ich das ja dann schnellstens überweisen muss, damit er nicht meckert... :danke:
 

bungaloo

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AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Warum sprichst du mit uns statt mit deinem Küchenverkäufer? Erklär ihm dein Thema.

Grundsätzlich ist es für die Absetzbarkeit am klarsten, die Montagekosten separat ausgewiesen zu bekommen und zu zahlen. Küchen-Klaus sagt, es geht auch im Rahmen einer Gesamtrechnung, wenn daraus der Montageanteil genau hervor geht.

Also bitte den Verkäufer jetzt um eine Rechnung. Das andere war ja nur ein Angebot. Also steht dir die zu. Verlange, dass der Montageanteil entweder im Rahmen der Rechnung konkret beziffert wird (Prozentanteil oder Betrag) oder in separater Rechnung gelegt wird. Ich würde aus Gewährleistungsgründen eine Rechnung mit Anteilen verlangen.
 

Cooki

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3....
AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Der Händler ist verpflichtet, Dir die Montagekosten separat aufzulisten, oder auszuweisen. Dieses kann auch nach Montage der Küche in Form eines separaten Beleges geschehen.
 

Michael

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AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Trotz allem ist es erforderlich, dass der Betrag per Überweisung gezahlt wird. Die Finanzbehörden akzeptieren grundsätzlich keine Barzahlung gegen Beleg.
 

thea1805

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AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Hallo zusammen,
jetzt habe ich mich beim Lesen dieses Threads schon angefangen zu freuen - und dann ist es wieder nichts, weil die Absetzbarkeit wohl nicht für Neubauten gilt. Wie schade!! :-\ Weiß jemand, warum das so ist oder ob es nicht doch irgendwie eine Möglichkeit gibt, da was auszuschöpfen? Bei uns handelt es sich um eine Umnutzung (von ehemals landwirtschaftlichem Gebäudeteil) und wir haben bisher auch eine billige Küche - allerdings kommt die neue Küche ganz woanders hin....
Any idesas?
 

Michael

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AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Hallo Thea,

in so einem speziellen Fall ist eigentlich dein Steuerberater der erste Ansprechpartner.

Bei uns handelt es sich um eine Umnutzung (von ehemals landwirtschaftlichem Gebäudeteil)

Insbesondere deswegen. Von haushaltsnaher Dienstleistung dürfte das weit entfernt sein, zumal dieses voraussetzen würde, dass bereits ein Haushalt besteht, was bei Neubauten nicht der Fall ist.
 

thea1805

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AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

... zumal dieses voraussetzen würde, dass bereits ein Haushalt besteht, was bei Neubauten nicht der Fall ist.

Das klingt für mich sehr einleuchtend - hätt ich auch selber drauf kommen können. Na, wir werden es trotzdem mal anschauen lassen. Einen Haushalt haben wir ja bereits in dem Gebäude, die Küche wandert lediglich woanders hin. ;-)
 

bungaloo

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AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Das klingt für mich sehr einleuchtend - hätt ich auch selber drauf kommen können. Na, wir werden es trotzdem mal anschauen lassen. Einen Haushalt haben wir ja bereits in dem Gebäude, die Küche wandert lediglich woanders hin. ;-)
Da das Steuerrecht nicht logisch ist, würde ich versuchen, die Küche in diesem Fall abzusetzen.
 

kaweka

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AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Hi, das mag so sein aber bei uns wird es nicht gemacht.Der Kunde zahlt bei uns auch seine Rechnung bar nach erfolgter Montage.Eine seperate Rechnung wird nicht ausgestellt.
Habe aber auch im letzten Jahr keinen Kunden gehabt der danach gefragt hat.

Gruß Paul

Ihre Kunden sind selber schuld.
 

kaweka

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AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

....
in unserer Rechnung Nr. 123456 vom 11.11.2000
i.H.v. 10.000,- € incl. MwST ist ein Montaganteil
von 7,5% = 750,- € incl. MwSt enthalten.
....
Der Montageanteil dort noch nicht auf Lohn- und Materialkosten aufgeschlüsselt. Absetzbar von den beiden ist nur Lohnentgelt. Theoretisch dürfte so eine Aufschlüsselung also auch nicht hinreichend sein. Bei Küchenmontage werden paar Kleinteile und etwa Chemie benötigt. Optimal der absetzbare Anteil sollte Lohn- und Wegekosten abdecken.
 

ulla

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AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Gezahlt haben wir nicht bar, sondern nur per Überweisung. Eine Rechnung über separate Montagekosten haben wir auf Anfrage innerhalb einer Woche vom Küchenhaus erhalten und auch bei der Einkommensteuererklärung verwendet.
 

Gabi2211

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AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Jetzt muß ich da doch auch noch was nachfragen um nichts falsch zu machen.
Bei uns ist es so, dass meine Mutter Bauherr des Neubaus ist, wir aber die neue Küche (incl. Montage) kaufen.
Können wir dann auch die Montagekosten absetzen?
 

SuseK

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AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Hallo Gabi,

wenn Du im Haus wohnst und Du eine Rechnung über Montagekosten hast, kannst Du die Rechnung verwenden.

Gruß, Susanne
 

Michael

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AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Das ist leider nicht ganz richtig, da diese Regelung Neubauten komplett ausschliesst. Da die 6000,-/Jahr Begrenzung greift, ist das auch nicht schlimm. Erfahrungsgemäss ist ein Neubau etwas teurer.
 

Gabi2211

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AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Hm Michael ... aber WIR bauen ja nicht und bezahlen somit auch keinen Neubau. Wir wohnen im neuen Haus, zahlen Miete und kaufen uns ne Küche.
 

ulla

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AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Nach diesem Artikel könnte man interpretieren, dass nur der Immobilienbesitzer die Montagekosten steuerlich geltend machen kann, nicht der Mieter:

bdp aktuell | Steuern: Steuerrezepte für den Kücheneinbau, Rüdiger Kloth in: bdp aktuell 53 | Juni 2009

Andererseits, das klingt wiederum so, als ob auch der Mieter etwas geltend machen kann:

http://www.focus.de/finanzen/steuer...steuertipps-fuer-den-haushalt_aid_368176.html

Hoffentlich ist hier ein Steuerfuchs unter uns!
 

Michael

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AW: Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Ich interpretiere den Gesetzestext anders:

§ 35a Abs. 3 EStG (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG a. F.) gilt für alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen, in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzuneh-mende Renovierungsarbeiten oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden, oder um Erhaltungs- und Moderni-sierungsmaßnahmen, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden. Eine bei-spielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter handwerklicher Tätigkeiten enthält Anlage 1.

Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Als Neubaumaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen.

Aber mit einem guten Steuerberater..... :foehn:
 

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