Abplatzungen an Stoßkante Arbeitsplatte Schadensursache

Mimi1973

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Guten Abend,

ich benötige Rat/Hilfestellung bei der möglichen Schadensursache an einer Nobilia -Arbeitsplatte (Plankeiche) meiner Eltern.
Die Platte in L-Form wurde im Oktober 2015 montiert. Das Schadensbild findet sich im Anhang. Das Küchenstudio schickt das Bild an den Hersteller und wartet auf Rückmeldung. Lt. Küchenstudio kann es nicht sein, dass der Schaden durch Zuschnitt etc. entstanden ist.
Ist evtl jemand hier, der etwas zum Schadensbild sagen kann? Das Küchenstudio sagt, es muss durch Fremdeinwirkung dazu gekommen sein, z. B. Feuchtigkeit, Abrieb durch Kunden (??). Es sieht hier aber aus, wie gesplittert bzw. abgeplatzt.
Müsste es bei einem Quellschaden nicht anders aussehen?

Für Rückmeldungen wäre ich dankbar.
 

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Snow

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Hallo,
Nach Quellschaden sieht das nicht aus. Entweder waren die Abplatzungen schon bei der Montage vorhanden, oder sind tatsächlich durch mechanische Einwirkung entstanden. Die Fuge an sich sieht ja ordentlich aus.
Nun sind ja mittlerweile 3 Jahre vergangen und hätte eigentlich schon bei der Montage (falls der Schaden schon vorhanden war) auffallen müssen. Schwierig zu beurteilen.
 

Mimi1973

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Hallo,
der Küchenbauer behauptet steif und fest, dass die Abplatzungen bei Montage nicht vorhanden gewesen sein können, da die Monteure schadhafte Teile NIEMALS verbauen würden. Er geht wie gesagt davon aus, dass Kundenverschulden vorliegt. Er hat das Bild zum Hersteller geschickt. Dieser würde angeblich nach Ausbau die Platten prüfen und bei Nachweis von Feuchtigkeitsschaden müssten wir die Platten bezahlen. Würde es denn sinnvoll sein, einen Gutachter auf eigene Kappe zu beauftragen? da 6 Monaten definitiv vergangen sind, liegt die Beweislast ja nun beim Kunden, wenn der Hersteller keine Kulanz gewährt.


Grüße
Ina
 

Nörgli

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Ich verstehe grad nicht, wieso das erst jetzt reklamiert wird? Wenn das von Anfang an so war, muss es ja aufgefallen sein?
 

Snow

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Quellschaden würde ich definitiv ausschließen. Bleibt also dass die Abplatzungen schon bei Lieferung da waren, oder wie geschrieben durch mechanische Einwirkung später entstanden sind.
Gute Monteure hätten das bemerkt und ganz sicher darauf hingewiesen.
Ob sich da lohnt ein Gutachter zu bemühen, mag ich persönlich bezweifeln. Der Schaden kann m. E. mit einem geeigneten Reparaturset auch gut behoben werden um einen späteren auftretenden Quellschaden zu vermeiden.
 

Mimi1973

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@Nörgli: berechtigte Frage. Umstand: die Küche steht bei meiner 80jährigen überaus schlecht sehenden Mutter. sie dachte zunächst es wäre ein dunkler Strich in der stark gemaserten Arbeitsplatte . darauf angesprochen, meinte sie, es wäre schon länger so. da die Gewährleistung noch gilt (Werkvertrag) wollte ich es zumindest ansprechen. Sie beteuert, dass sie weder mit Wasser rumgepütschert hat, noch dass ihr da etwas drauf gefallen ist. auch unwahrscheinlich, dass es dann genau dort zu Abplatzungen führt.
Wie gesagt, sehr ärgerlich, dass es nicht direkt gesagt wurde. Ich hab schon genug mit ihr geschimpft, hilft aber auch nicht bei der Ermittlung des Schadens. Natürlich ist es jetzt schwierig, z. B. einen Vorschaden durch Transport der Platte etc. ausfindig zu machen. Wollte dennoch das Fachwissen hier in der Gruppe nutzen.
 

Mimi1973

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oder wie geschrieben durch mechanische Einwirkung später entstanden sind.
Gute Monteure hätten das bemerkt und ganz sicher darauf hingewiesen.
Ob sich da lohnt ein Gutachter zu bemühen, mag ich persönlich bezweifeln. Der Schaden kann m. E. mit einem geeigneten Reparaturset auch gut behoben werden um einen späteren auftretenden Quellschaden zu vermeiden.

@Snow: Auf die guten Monteure, die einen Transport- bzw. Vorschaden gemeldet hätten, hat der Küchenbauer auch verwiesen. Allerdings haben diese Monteure auch eine Nischenrückwand verbaut, die Ausrisse durch die Schnitte hatte und das nicht in geringem Umfang. Und das wurde auch nicht gesagt....

Könnte es denn sein, dass ein Transportschaden zuerst nicht sichtbar war und später durch Nutzung Teile absplittern?
 

Snow

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Das sind jetzt natürlich Mutmaßungen. Alles kann, nicht muss. Müßig jetzt nach so langer Zeit darüber zu diskutieren.
 

mozart

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Hi,
da gilt keine 5-jährige Gewährleistung , weil Küchen von Serienherstellern nach überwiegender Einschätzung nicht als Werk angesehen werden.
Ich stimme da Snow zu, die beste Lösung wäre ein Reparaturkit. Wenn das farblich gut ausgesucht und sauber verarbeitet wird, sieht man die Stelle kaum noch.
VG,
Jens
 

Mimi1973

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@mozart: Doch, es handelt sich in diesem Fall um einen Werkvertrag, die Gewährleistung über 5 Jahre ist vertraglich geregelt. Wenn dies nicht so wäre, hätte ich ja gar nicht erst nachgefragt.
 

mozart

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Ok, dann wurde hier etwas anderes vereinbart, als üblich.
Es ändert allerdings nichts am Schadensbild und einer sinnvollen Vorgehensweise bei der Behebung.
 

Wolfgang 01

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da 6 Monaten definitiv vergangen sind, liegt die Beweislast ja nun beim Kunden, wenn der Hersteller keine Kulanz gewährt.

Das ist so nicht richtig. Beim Kaufvertrag besteht die Beweisumkehrlast (in den ersten 6 Monaten) beim Werkvertrag nicht.
Sobald das "Werk" abgenommen wurde (ohne Mängelrüge) müßt ihr beweisen.
Und da sehe ich das Problem welches ihr jetzt habt.
Gewährleistungsansprüche durchzusetzen, wenn ein Werkvertrag besteht, ist gar nicht so einfach.
 

Mimi1973

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Ja, Wolfgang, du hast natürlich Recht.
Unmittelbar am Tag der Abnahme war der Mangel noch nicht da.
Dass die Beweislast nun bei uns liegt ist klar. Heute war nochmal ein Handwerker da, der meinte, dass die Platte möglicherweise vorgeschädigt war (Transport, Zuschnitt beim Hersteller etc.) und sich der Schaden durch Nutzung vergrößert hat. Die andere Platte ist ja in Ordnung. eine permanente Einwirkung durch Nutzung an der Stelle hätte doch dann auch bei der anderen Platte zu einem Schaden führen müssen oder nicht? Hat man denn überhaupt eine Chance, nachzuweisen, dass solch ein Schadensbild nicht allein durch den Nutzer entstanden ist? Wir haben ein Schneidebrett aus genau dem gleichen Material, wenn man darauf herumschneidet passiert nichts. keine Ablösung. Darum kam ja der Gedanke auf, dass die Platte evtl. einen verdeckten Vorschaden hatte.
 

Wolfgang 01

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Ich sehe da nur Kulanz. Wenn der Händler sich darauf einläßt.
Gutachter gehen zur euren Lasten, ebenfalls kann der Händler euch auch die Kosten für seine Bemühungen in Rechnung stellen, wenn sich herausstellt, das er den Mangel nicht zu vertreten hat.

Ich würde versuchen einen Deal mit dem Händler herauszuschlagen. Jede Partei bemüht sich. Da sollte sich eine Lösung für das Problem finden.
 

Mimi1973

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Der Küchenbauer hat das Foto an den Hersteller geschickt. Er meinte, wenn Hersteller neue Platten schickt, wird der Hersteller die alten Platten zur Prüfung anfordern (Prüfung auf Eigenverschulden, z. B.Feuchtigkeit etc. Bei festgestelltem Eigenverschulden wird Hersteller Platten berechnen und dann kommt ja auch noch der Arbeitslohn dazu.
Also hat der Kunde im Grunde niemals eine Chance, zu beweisen, dass so etwas nicht durch normale Nutzung entstehen kann?
 

Wolfgang 01

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Könnte man so sehen...
Aber, es gibt ja auch die Gegenseite. Die hat es nicht einfacher... da werden Dinge reklamiert, wofür der Auftragnehmer nichts kann, Gelder für Kleinigkeiten einbehalten etc.
Der "Schaden" für diese, meist kleinen Unternehmen ist enorm.
 

Mimi1973

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hm. als Kunde möchte man doch aber ein gutes Gefühl haben? Wir haben über 50% bei Vertragsunterzeichnung angezahlt (auf eigenen Wunsch). und es gab unsererseits auch keine penetrante Verhandlung um den Kaufpreis (wie einige Kunden dies ja sehr gut beherrschen). Der Kunde hat doch zunächst bei berechtigten Reklamation nur die Chance, sich an den Händler zu wenden. Der Service sollte ja nicht aufhören, sobald die Kohle kassiert ist. oder soll man sich direkt mit dem großen Hersteller auseinander setzen?
 

Snow

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Unmittelbar am Tag der Abnahme war der Mangel noch nicht da
Das verstehe ich nun nicht.

nochmal ein Handwerker da, der meinte, dass die Platte möglicherweise vorgeschädigt war (Transport, Zuschnitt beim Hersteller etc
Halte ich ehrlich gesagt für unwarscheinlich. Wäre dem so gewesen, wären die Abplatzungen allerspätestens bei der Montage aufgefallen.
Die Bilder lassen zumindest für mich nicht erkennen, dass das erst durch Nutzung zum Vorschein gekommen sein kann, dazu ist mir das Schadensbild nicht eindeutig genug, weil dann die Beschichung wie im Bild gezeigt vorne und hinten ebenfalls wie mittig weg sein müsste und nicht eingedrückt. Absplitterungen durch den Zuschnitt sehen änderst aus.
Wäre es ein Materialschaden, dann müsste auch das bei der Montage bereits aufgefallen sein.
Irgendjemand nach der Zeit eine Schuld zuzuweisen wird schwierig sein. Am einfachsten scheint mir in der Tat, das mit einem Reparaturset zu beheben. Das dürfte bei dem Dekor recht unkompliziert sein und wie Mozart auch schon schrieb, nahezu nicht mehr zu sehen sein.
Das scheint mir in diesem Fall die einfachste, für alle Seiten eine akzeptable Lösung zu sein. Bitte einfach deinen Händler darum.
 

Michael

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Eigentlich kann man auch ohne Gutachter einen nachträglichen Schaden ausschließen. Es ist zwar eine nicht zu beweisende Unterstellung, aber offenbar bestand der Schaden bereits bei Anlieferung und wurde nach dem Verbinden der Arbeitsplatte "retuschiert".
Wenn der Mutti da etwas runtergefallen sein sollte warum so oft immer im gleichen Bereich? Und warum immer nur eine Platte und die andere bleibt unversehrt?
 

Mimi1973

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@Michael, das ist ja genau unsere Vermutung. Die Monteure haben die Nischenverkleidung mit einem absolut offensichtlichen Sägeschaden montiert... wohl in der Hoffnung, man sieht es nicht. Lade gerne später nochmal das Foto hoch. eigentlich eine Frechheit, zu glauben, der Kunde merkt das nicht. Genauso wird es mit der Platte gewesen sein, nur dass es vielleicht ein Haarriss war, der nicht so offensichtlich war.
Der Händler bzw. Hersteller wird dies natürlich jetzt nicht mehr zugeben und schiebt es auf Eigenverschulden. Aber wie du sagst: wenn dort etwas runtergefallen wäre, dann wäre die andere platte auch gesplittert.
Ich kann somit nur auf Kulanz hoffen.. der Gutachter kostet ja auch etwa 300 Euro und ich bin mir nicht sicher, ob der den Vorschaden nach so langer Zeit noch nachweisen kann.
 

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