Spezialist
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Das sind die "Tücken" des Werkvertrages...wenn man es so sagen kann. Sobald die Unterschrift geleistet wurde, auf dem "Abhnamewisch" , beginnt das Übel weil meist ein Laie die Leistung abgenommen hat. Mit der Abnahme gilt das Werk als Mangelfrei, sofern nichts anderes vermerkt ist. Tritt dann ein Schaden auf, ist man in der Beweispflicht.
Deshalb kann man von Werkverträgen bei dieser Art von Geschäft eigentlich nur abraten.
Ich würde auch auf Kulanz hoffen und deshalb ein wenig Druck aufbauen.
Gibt es Überhaupt ein Abnahmeprotokoll? Wurde ein Werkvertrag nach VOB vereinbart?
Deshalb kann man von Werkverträgen bei dieser Art von Geschäft eigentlich nur abraten.
Ich würde auch auf Kulanz hoffen und deshalb ein wenig Druck aufbauen.
Gibt es Überhaupt ein Abnahmeprotokoll? Wurde ein Werkvertrag nach VOB vereinbart?