90% Anzahlung gegen Bankbürgschaft

Snow

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AW: 90% Anzahlung gegen Bankbürgschaft

Ihr gestattet, dass ich wiederum zitiere:

Zitat:

Aus Sicht der Bank handelt es sich bei ihrer Funktion als Bürge um eine Eventualhaftung, weil sie zunächst davon ausgehen darf, dass der Bankkunde seine verbürgte Verbindlichkeit erfüllt oder seine versprochene Leistung erbringt und dadurch die Bankbürgschaft erlischt. Geschieht das nicht, verwandelt sich die Eventualhaftung der Bank in eine echte
Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger des Bankkunden. Die Bank zahlt als Bürge für ihren nicht zahlungsfähigen oder –willigen Kunden, wodurch nach § 774 BGB und den entsprechenden Bedingungen des Kreditvertrags die Forderung des Bürgschaftsgläubigers im Wege derLegalzession automatisch auf die Bank übergeht. Das Kreditrisiko der Bank besteht darin, dass die Bank die Wahrscheinlichkeit ihrer Inanspruchnahme aus ihrer Eventualhaftung einschätzen und bei Inanspruchnahme ihren Anspruch auf Rückzahlung gegen ihren Bankkunden durchzusetzen versuchen muss.

Zitat Ende

Quelle:
Bankaval

Für mich heißt das nichts anderes, als dass die Bank Ihr Geld wieder bekommt, von wem auch immer!
 

Snow

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AW: 90% Anzahlung gegen Bankbürgschaft

Unser Kunde kriegt die Bankbürgschaft zugesendet und überweist dann den Anzahlungsbetrag. Bisher keine Probleme damit.

Ich verstehe dass dann so, die Bank gibt euch das OK, der Kunde überweist, richtig?

Die Bank bestätigt also euch die Liquidität des Kunden.
 

Cooki

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AW: 90% Anzahlung gegen Bankbürgschaft

Nein snow, die Bankbürgschaft kommt von unserer Bank in Höhe des Anzahlungsbetrages.
 

racer

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AW: 90% Anzahlung gegen Bankbürgschaft

Was ein Durcheinander...

die Bank bestätigt dem Endkunden, dass das Unternehmen soviele Mittel besitzt, dass man dem Unternehmen ruhig eine Anzahlung für ein kommendes Geschäft geben kann..
und würden sogar dafür bürgen.. falls es anders käme..

da sie es aber machen, wird es nicht anders kommen, da die Banken ja nicht verrückt sind...

diese Bestätigung schickt die Bank dem Endkunden und der Endkunde überweißt somit die Anzahlung auf das Konto des Händlers bei besagter Bank.

Für die Bürgschaft kassiert die Bank eine Provision vom Händler .. und freut sich..

mfg

Racer
 

Snow

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Gut, auch dass habe ich nun verstanden, danke.
 

Landeihh

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@ skyliner - #13
Hört sich nach meinen wirtschaftlichen Kenntnissen ziemlich unausgegoren an. Wenn der Kunde die Kohle rüberschiebt, erhöht sich das Bankkonto, also die Aktiva. Wenn der Verkäufer die Bankbürgschaft raustut, erhöhen sich die Verbindlichkeiten, also die Passiva. Hat aus meiner Sicht bilanziell überhaupt keine Auswirkung. Die Bürgschaft gibt's ja nur gegen Geld. Das Möbelhaus hat also bereits alles Geld weit im Voraus und trägt nicht das Risiko, dass der Kunde später kein Geld hat.

Bankbürgschaft sollte man als Kunde immer bar regeln. Die Bürgschaft will man doch als Absicherung gegen die Insolvenz haben. Wenn ich vorher überweise, ohne eine Bürgschaft in der Hand zu haben, hab ich doch nix gewonnen, denn theoretisch kann der Verkäufer zwischen Überweisung und Absendung der Bürgschaft pleite gehen. In meinem Fall, den ich in einem Thread geschildert hab, war die BÜ auch so mangelhaft, dass ich überwiesen hätte und im Gegenzug Klopapier bekomme hätte. Hätte mir also auch nichts genützt. Mir kommt der Name des hier genannten Möbelhauses übrigens sehr bekannt vor ....

Gruß vom Landei
 

Garbagecat

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eine von der Bank gegebene Bürgschaft ist eine Verbindlichkeit. Diese steht in der Bilanz, da die Bank im Falle einer Zahlungsunfähigkeit haften muss!
Das sehe ich etwas anders. Eine Bürgschaft ist als Eventualverbindlichkeit eben nicht in der Bilanz auszuweisen, sondern im Anhang.

Zitat aus:
http://www.welt-der-bwl.de/Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten sind dem Namen nach Verbindlichkeiten, die nur eventuell zum Tragen kommen — deshalb werden sie auch nicht als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen in der Bilanz passiviert, sondern lediglich unter der Bilanz bzw. im Anhang angegeben.
Aufgrund der Änderung des § 268 Abs. 7 HGB durch das BilRUG sind ab 2016 die Haftungsverhältnisse im Anhang einer Kapitalgesellschaft (und nicht mehr optional unter der Bilanz) darzustellen.
Zitat Ende.

Ich als Kunde würde mir zumindest sehr genau überlegen wem ich wieviel Geld anvertraue und ob und wie ich einen eventuellen Verlust absichern möchte. Habe ich Vertrauen in den Geschäftspartner ist die Summe eher höher, habe ich (noch) kein Vertrauen und auch keine vertrauenswürdigen Meinungen Dritter (Freunde, Bekannte, etc), dann halt eher nur abgesichert.
 

racer

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Sind die Menschen hier im Form alle auf "Easter Eggs" aus, oder warum werden hier uralte threads auf einmal alle mit kostenloser Rechtsberatung versehen ? Frohe Ostern wünsche ich in jedem Fall...

Mfg
Racer
 
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