3. Versuch der Nachbesserung - wieder ohne Erfolg

Puggle21

Mitglied

Beiträge
1
Hallo zusammen,

ich brauche dringend einen Rat:

Seit Februar haben wir unsere Einbauküche nun schon. Von Anfang an gab es diverse Mängel. Nach 2 Nachbesserungsversuchen haben wir dem Küchenstudio schriftlich eine Frist für einen weiteren Versuch eingeräumt und angekündigt, dass wir vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, wenn auch dieser Versuch scheitert.
"Alle guten Dinge sind drei" - hier leider nicht.
Am 23.09.2011 waren die Monteure wieder bei uns und konnten noch immer nicht alle Mängel beheben. Es müssen wieder Ersatzteile bestellt werden und wieder ein Tag Urlaub unsererseits "verschenkt" werden.
Folgende Punkte bemängeln wir: Die Schubkästen stoßen noch immer beim Öffnen an die Seiten bzw. die nebenstehenden Schubkästen. Laut Aussage der Monteure ist ein Einstellen der Möbelteile bei Nolte ®-Küchen technisch eingeschränkt. Die Aufhängung der Front des Geschirrtuchschrankes rostet, die Folie der Arbeitsplattenvorderkante an der Kochinsel löst sich (=neue Arbeitsplatte bestellt), die Wangenschuhe der Kochinsel sind alle zu klein und aufgebrochen, die Front vom Spülenunterschrank ist total verbogen, andere Fronten sind nicht bündig und stehen vor, eine Eckpassleiste muß neu gefertig werden...

Letzte Woche war der Montageleiter vor Ort und hat alles fotografiert und dokumentiert. Heute hat der Chef der Niederlassung angerufen und einen Lösungsvorschlag gemacht:
Man geht davon aus, dass beim nächsten Versuch ALLE Mängel behoben werden können. Allerdings ist dafür ein kompletter Montagetag nötig, die gesamte Küche muß neu ausgerichtet werden... Wir müssten also wieder Urlaub nehmen!!!

Am liebsten möchten wir, wie angedroht, vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. eine Wandlung! Wie sehen unsere Chancen aus???
 

Nice-nofret

Moderatorin

Moderator
Beiträge
22.232
Wohnort
Schweiz
AW: 3. Versuch der Nachbesserung - wieder ohne Erfolg

Chancen dass die Küche beim nächsten Versuch richtig wird? Ganz gut ;-)

Chancen auf Wandlung? Gegen Null tendierend ....

(diese ist keine rechtliche Auskunft - bin kein Jurist)
 

Frankenbu

Mitglied

Beiträge
638
AW: 3. Versuch der Nachbesserung - wieder ohne Erfolg

Wandlung ist bei einer Einbauküche schwierig, da ja für euch angefertigt, und es muß ja eine unbenutzbarkeit vorliegen. Nach eurer Beschreibung könnt ihr die Küche aber doch voll oder nur mit geringer einschränkung nutzen oder? Also beisst in den sauren Apfel und investiert noch mal ein oder zwei tage Urlaub, dann habt ihr die Küche die ihr wolltet und versucht noch was vom Küchenstudio rauszuhandeln, schickes Zubehör, Einbauregal, ne tolle Pfanne oder sonstiges was eure unanehmlichkeiten etwas entschädigen könnte ;-)
 

Gatto1

Spezialist
Beiträge
1.985
Wohnort
Naumburg
AW: 3. Versuch der Nachbesserung - wieder ohne Erfolg

Hallo Puggle,

grundsätzlich ist die Wandlung ein nicht ganz einfacher Vorgang - insbesondere dann, wenn Dein gegenüber (also hier das Küchenstudio ) zunächst nicht einwilligt. Dann muß man soetwas vor GEricht durchsetzen. Das kostet nicht nur Zeit, Geld und Nerven, sondern letztendlich hast Du bis zu einem Urteil auch die Küche immer noch in der Wohnung stehen.

Wenn ich jetzt mal davon ausgehe, das die Mängel um die es jetzt geht immer noch dieselben sind, die schon von Anfang an gerügt wurden, dann sehe ich persönlich nicht so sehr viel Schwierigkeiten, die Wandlung gerichtlich durchzusetzen. Zwar verlangt die gängige Rechtsprechung schon gravierende und nicht nur kosmetische Mängel um eine Wandlung durchzusetzen, aber wenn ich hier Zeit und Vielzahl der -im wesentlichen- rein optischen Mängel berücksichtige, halte ich persönlich das schon für ausreichend - allerdings bin ich weder Jurist noch Richter noch Sachverstädniger, also ist es nur meine persönlich Auffassung.

Allerdings solltest Du berücksichtigen, das ein solches Verfahren wirklich anstrengend ist - und zunächst auch mal teuer wird. Mal abgesehen davon, das selbst bei einer Wandlung eine Menge Zeit und Nerven draufgeht für die Demontage der neuen Küchen, Renovierung der Räume, Auswahl des neuen Anbieters, die Produktion bzw.Wartezeit auf die neue Küche und dann der Wiederaufbau

Meine persönlich Meinung dazu wäre, diesen letzten angebotenen Instandsetzungstermin anzunehmen. Allerdings solltet Ihr vorher schriftlich mitteilen, das dies definitv der letzte Termin ist, den Ihr akzeptieren werden. Wenn also dieser Termin wieder keine zufriedenstellende "Endlösung" bringt, würdet Ihr die Wandlung erklären - das sollte Eindruck machen und Ihr wäret so auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn es dennoch vor Gericht gehen sollte. Aber wie schon gesagt, das ist lediglich meine persönliche Meinung zu der Sache.

Unabhängig davon, solltet Ihr dem Verkäufer bzw. seinem Chef auf jeden Fall klarmachen, das Ihr parallel eine angemessene Entschädigung für den erheblichen Zusatzaufwand erwartet. Teilt ihnen daher mit, das ihr einen entsprechenden Vorschlag erwartet.

Denkt aber an die allgemeine Regel, das solche Sachen am Besten immer schriftlich gemacht werden sollten. Ihr schickt Euer Schreiben per (Einwurf-)Einschreiben und Ihr weist auch darauf hin, das ihr entsprechend schriftliche Antwort erwartet.
Ich persönlich würde mich da nicht auf irgendwelche mündlichen Vereinbarungen einlassen.

Soweit meine persönliche Meinung zu dem Sachverhalt.
Im Ernstfall ersetzt meine Meinung aber keinesfalls den Weg zum Anwalt, denn letztlich könnt Ihr Euch nur dort eine fundierte rechtliche Beratung holen.

Haltet uns auf dem Laufenden
 

Gatto1

Spezialist
Beiträge
1.985
Wohnort
Naumburg
AW: 3. Versuch der Nachbesserung - wieder ohne Erfolg

...dann nenn es halt Rücktritt vom Vertrag - für den Kunden ist das im Endeffekt dasselbe.
 

Ähnliche Beiträge

Neff Hausgeräte Ballerina Küchen Blum Bewegungstechnologie Weibel - Intelligente Küchenlüftung

Neff Spezial

Blum Zonenplaner

Weibel Abluft-Tuning

Weibel Abluft-Tuning
Oben