3 Monate ohne Küche! :-( Liefertermin für Küche nicht eingehalten

shioma

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Im März 2011 haben mein Mann und ich eine Küche bestellt, die Mitte Oktober geliefert und aufgebaut werden sollte. Im Juli 2011 haben wir eine Anzahlung gemacht. Zufällig erfuhren wir kurz vor dem Umzug, dass die Küchenfachverkäuferin vergaß den Auftrag rechtzeitig zu erteilen. Der neue Liefertermin sei frühestens Mitte bis Ende Dezember 2011. Aus Dezember wurde Januar 2012. Der Grund für die Verzögerung war laut Verkäufer die Glasfront, die vom Küchenhersteller selbst produziert würde, was eine vorübergehende Sache sei. Nun war aber bereits im März 2011, als wir bestellt hatten, bereits klar, dass es eine Glasfront werden sollte. Einen Preisnachlass wollte man uns nicht gewähren, das wäre nicht möglich, hieß es.

Nun sind wir bereits 3 Monate lang ohne Küche (keine Spüle, keine Spülmaschine, alles in Kartons usw.) und das Mikrowellen-Fertigessen hängt uns zum Hals raus. Nur der Kühlschrank konnte schon im November 2011 geliefert werden, da er kein Einbaukühlschrank ist.

Wir gingen noch einmal ins Möbelhaus, um nach einem Rabatt zu fragen. Schließlich mussten wir 3 Monate lang auswärts oder Fertigprodukte essen, was auf Dauer teuer wird.

Die Verkäuferin konnte nichts tun, aber als der Chef dann kam, gewährte er uns einen Preisnachlass von 300,-€.

Unsere Küche ist nun endlich geliefert worden. Aber wir können sie immer noch nicht benutzen: Ein Verlängerungsschlauch für die Spülmaschine wurde vergessen zu bestellen, Elektriker und Sanitär-Firma wurden nicht informiert, um den Elektro-Herd anzuschließen. Die können erst nächste Woche kommen. Also immer noch "ohne Küche". Der Backofen muss außerdem umgetauscht werden, da er beim Transport fallen gelassen wurde (wer weiß, wie lange der Umtausch dauert).

Meine Frage:

Müssen wir uns das gefallen lassen? Steht uns nicht ein höherer Preisnachlass zu, als lächerliche 300,-€? Was sagt denn das Bürgerliche Gesetzbuch dazu? Kennt sich jemand aus?

Vielen Dank für eure Infos und Antworten!
 

Nice-nofret

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AW: 3 Monate ohne Küche! :-( Liefertermin für Küche nicht eingehalten

:rolleyes: Au weh - was für ein Albtraum! Das klingt wirklich nervtötend.

Hier im Forum sind keine Juristen unterwegs, sondern Küchenfachleute - wenn auch mit Erfahrung. Wenn Du einen juristischen Rat suchst, wäre einem Juristenforum der zielführendere Ort für Deine Frage - unabhängig vom Thema Küche.
 

ulla

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AW: 3 Monate ohne Küche! :-( Liefertermin für Küche nicht eingehalten

Hallo, das ist ja furchtbar, ich könnte mir das absolut nicht vorstellen... 1 Woche ohne Küche wäre für mich schon ein Albtraum. Und das noch im Winter, wo noch nicht einmal ein Grillgerät auf dem Balkon möglich ist....

Unser Küchenhändler (ein Küchen-Fachhandel) stellt den Leuten gegen einen kleinen Obulus immer eine Ersatzküche zur Verfügung. Diese Vorgehensweise ist vorgesehen, wenn der Kunde so spät kauft, dass wirklich keine Lieferung "übermorgen" möglich ist.

Mich wundert es, dass das Möbelhaus das nicht gemacht hat. Aber vielleicht unterscheidet das den Service eines Möbelhauses und eines Fachhändlers. Ob 300 Euro "Entschädigung" zuviel oder zuwenig ist, vermag ich nicht beurteilen.

Wenn die Küche 20.000,- Euro gekostet hat, wäre es mir (gefühlt) zuwenig, wenn sie 5000,- Euro gekostet hat, fände ich es (gefühlt) eher angemessen...

Eine juristische Einschätzung kann ein Jurist vornehmen... meine berufliche Erfahrung mit Richtern zeigt mir aber, dass hier auch oft "Angemessenheit" eine Rolle spielt.
 

Traumküche

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AW: 3 Monate ohne Küche! :-( Liefertermin für Küche nicht eingehalten

Oje was für eine schreckliche Vorstellung!

Wir hatten schon nach drei Tagen genug.

Ich glaub ich hätte zumindest so eine Singleküche
mit zwei Herdplatten und einer Spühle gefordert.

Gruß
Helmut
 

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racer

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AW: 3 Monate ohne Küche! :-( Liefertermin für Küche nicht eingehalten

Das Problem wird sein, dass Ihr mit euren Forderungen erstens viel zu spät dran seid und wahrscheinlich bis heute nichts schriftlich gemacht habt.

Ihr hättet beizeiten eine Nachlieferfrist setzen müssen und zwar schriftlich, nach Ablauf der Frist hättet Ihr vom Vertrag zurücktreten können. Dann hätte man ein Druckmittel gegen den Händler gehabt, einen Preisnachlaß zu geben. Oder Ihr hättet die Küche bei einem anderen Händler kaufen können. Wäre die dort teurer gewesen, hätte der Händler die Differenz übernehmen müssen.

Spannend ist die Frage, ob Ihr eine Bestätigung bekommen habt, indem ein fester Liefertermin angegeben wurde ?

Jetzt wo die Lieferung erfolgt ist, hat der Händler das Recht auf Nachbesserung. auch hierfür hat er natürlich die normalen Fristen einzuhalten, welche jedoch schriftlich angemahnt werden müssen. Also, die Mängel schriftlich festhalten(alle Mängel) und dem Händler einen Termin nennen, bis wann er die zu erledigen hat (normale Lieferzeiten angenommen)

Dies ist natürlich keine offizielle Rechtsberatung sondern meine eigene Ansicht zu dem geschilderten Vorfall.

mfg

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stephen

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AW: 3 Monate ohne Küche! :-( Liefertermin für Küche nicht eingehalten

Hallo, das ist ja furchtbar, ich könnte mir das absolut nicht vorstellen... 1 Woche ohne Küche wäre für mich schon ein Albtraum. Und das noch im Winter, wo noch nicht einmal ein Grillgerät auf dem Balkon möglich ist....

Ich grille auch im Winter,...
 

the_planer

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AW: 3 Monate ohne Küche! :-( Liefertermin für Küche nicht eingehalten

gelöscht .. hier war nur der Text des Eingangsbeitrags zitiert, wobei die Zitatende-Kennzeichnung verloren gegangen ist. (Moderator KerstinB)
 
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racer

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AW: 3 Monate ohne Küche! :-( Liefertermin für Küche nicht eingehalten

@ the planer

so ganz ist mir Dein Anliegen nicht klar... was ist nun aus dem ersten Beitrag dieses Threads kopiert und was davon ist Deine Geschichte... ???

falls dies alles Deine Geschichte ist und sie einfach nur sehr ähnlich klingt wie die im ersten Beitrag dann lies meine Antwort, nimm die 300 € und sei froh...

Das BGB sieht keine Schmerzensgelder vor, da offensichtlich gegen keinen Vertrag verstoßen wurde.... oder war ein fixer Liefertermin abgesprochen ??? Dann jedoch hättest Du die Küche nicht abnehmen dürfen...

mfg

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