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Im März 2011 haben mein Mann und ich eine Küche bestellt, die Mitte Oktober geliefert und aufgebaut werden sollte. Im Juli 2011 haben wir eine Anzahlung gemacht. Zufällig erfuhren wir kurz vor dem Umzug, dass die Küchenfachverkäuferin vergaß den Auftrag rechtzeitig zu erteilen. Der neue Liefertermin sei frühestens Mitte bis Ende Dezember 2011. Aus Dezember wurde Januar 2012. Der Grund für die Verzögerung war laut Verkäufer die Glasfront, die vom Küchenhersteller selbst produziert würde, was eine vorübergehende Sache sei. Nun war aber bereits im März 2011, als wir bestellt hatten, bereits klar, dass es eine Glasfront werden sollte. Einen Preisnachlass wollte man uns nicht gewähren, das wäre nicht möglich, hieß es.
Nun sind wir bereits 3 Monate lang ohne Küche (keine Spüle, keine Spülmaschine, alles in Kartons usw.) und das Mikrowellen-Fertigessen hängt uns zum Hals raus. Nur der Kühlschrank konnte schon im November 2011 geliefert werden, da er kein Einbaukühlschrank ist.
Wir gingen noch einmal ins Möbelhaus, um nach einem Rabatt zu fragen. Schließlich mussten wir 3 Monate lang auswärts oder Fertigprodukte essen, was auf Dauer teuer wird.
Die Verkäuferin konnte nichts tun, aber als der Chef dann kam, gewährte er uns einen Preisnachlass von 300,-€.
Unsere Küche ist nun endlich geliefert worden. Aber wir können sie immer noch nicht benutzen: Ein Verlängerungsschlauch für die Spülmaschine wurde vergessen zu bestellen, Elektriker und Sanitär-Firma wurden nicht informiert, um den Elektro-Herd anzuschließen. Die können erst nächste Woche kommen. Also immer noch "ohne Küche". Der Backofen muss außerdem umgetauscht werden, da er beim Transport fallen gelassen wurde (wer weiß, wie lange der Umtausch dauert).
Meine Frage:
Müssen wir uns das gefallen lassen? Steht uns nicht ein höherer Preisnachlass zu, als lächerliche 300,-€? Was sagt denn das Bürgerliche Gesetzbuch dazu? Kennt sich jemand aus?
Vielen Dank für eure Infos und Antworten!
Nun sind wir bereits 3 Monate lang ohne Küche (keine Spüle, keine Spülmaschine, alles in Kartons usw.) und das Mikrowellen-Fertigessen hängt uns zum Hals raus. Nur der Kühlschrank konnte schon im November 2011 geliefert werden, da er kein Einbaukühlschrank ist.
Wir gingen noch einmal ins Möbelhaus, um nach einem Rabatt zu fragen. Schließlich mussten wir 3 Monate lang auswärts oder Fertigprodukte essen, was auf Dauer teuer wird.
Die Verkäuferin konnte nichts tun, aber als der Chef dann kam, gewährte er uns einen Preisnachlass von 300,-€.
Unsere Küche ist nun endlich geliefert worden. Aber wir können sie immer noch nicht benutzen: Ein Verlängerungsschlauch für die Spülmaschine wurde vergessen zu bestellen, Elektriker und Sanitär-Firma wurden nicht informiert, um den Elektro-Herd anzuschließen. Die können erst nächste Woche kommen. Also immer noch "ohne Küche". Der Backofen muss außerdem umgetauscht werden, da er beim Transport fallen gelassen wurde (wer weiß, wie lange der Umtausch dauert).
Meine Frage:
Müssen wir uns das gefallen lassen? Steht uns nicht ein höherer Preisnachlass zu, als lächerliche 300,-€? Was sagt denn das Bürgerliche Gesetzbuch dazu? Kennt sich jemand aus?
Vielen Dank für eure Infos und Antworten!