@ Michael hier ist der 20 er .
Original in meiner Ausstellung .
Und da Burger den auch verbaut, wusste ich bis dato nicht einmal ,
daß es 15 er Auszüge in 20 er Schränken gibt.
Und das obwohl ich seit fast 20 Jahren mit Küchen zu tun habe.
Also hätte ich dem Kunden darauf überhaupt nicht hinweisen könne, weil ich es selber nicht wußte.
Und so geht es 1000 anderen Beratern auch . Und gerade in größeren Häusern , wo der KFB seine geplanten und verkauften Küchen oft gar nicht aufgebaut sieht.
Auf Messen fahren meist nur die Cheffs und im Verkaufs Training wird gelehrt wie man die Küchen möglichst schnell an den Mann oder die Frau bringt .
Und wenn die KFB's dann dochmal das Glück haben sich eine Werksausstellung ansehen zu dürfen , dann sehen Sie oft auch nicht alle Schränke .
Und morgen fliegt der Hersteller raus , weil ein anderer (vielleicht günstiger) liefert und die Führungsriege es so entschieden hat.
Wir als kleines Studio sind da näher am Produkt, aber kennen eben auch nicht alle anderen Hersteller.
Müssen wir auch nicht.
Ein Anspruch auf Rekla hat der Kunde , wenn der falsche Einsatz verbaut wurde(kommt gelegentlich vor) und es den richtigen beim jeweiligen Hersteller serienmäßig gibt.
Einen Anspruch auf Abänderung hat er meiner Meinung nach nicht, wenn der serienmäßige Einsatz lt. Hersteller so ist. (Die Küche ist ja eine serienmäßige Produktion)
Sonderbauten gegen Aufpreis sind möglich.
Aber das haben ja alle Vorredner schon geschrieben.