1 Jahr Drama und nun der letzte Versuch das Gericht zu vermeiden

honi

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AW: 1 Jahr Drama und nun der letzte Versuch das Gericht zu vermeiden

Zitat "Denke, die Änderungen mit den Auszügen und Wangen/Türe kosten deutlich weniger als 6900,-
vielleicht 2000,-?
"

Dazu muss aber erst die Restforderung vom Tisch..... hab ich doch kein Problem mit
sonst zahle ich Leistungen doppelt, und warum sollte ich das machen..


Zur Innen Höhe der Kochfeldschublade

email von uns an den Planer "wir befürchten dass da kein Platz ist"
email Planer an uns "doch 6 cm Innenhöhe "
geliefert werden 3,8 cm und diese von mir nicht abgenommen.
Brief von Firma M an uns...in der Ausstellung sind sie auch so, kein Mangel. ( und nein ich hab sie vor 2 Jahren nicht in der Ausstellung ansehen dürfen, nur so nebenbei , falls wieder einer kommt;-).)

Was soll ich noch tun als mir meine Befürchtung schriftlich vom Planer vor Montage
widerlegen zu lassen?

Mein Ziel kann nur sein mit einer Kaufpreisminderung von X Euro rauszukommen weil die Firma M nicht nachbessern kann und will , und dann auf eigene Faust nachzubessern, naemlich ein neuer Abzug und eine Tresenlösung vom Schreiner und mit den Schubladen.....seis drum.......
ich lach drüber.:tounge:..... aber ich bezahle dafür nicht:knuppel:
 

racer

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werde Dir klar darüber, wie Du es (bei den Schränken und beim Thresen) lösen möchtest (einige Tipps hast Du ja nun hier bekommen) und fordere die glasklare Nachbesserung, wenn nötig per Anwalt... der Auftrag wurde weder entsprechend der Aussagen noch entsprechend des Vertrages montiert. Das kann auch der Händler nicht ignorieren...

dabei gilt natürlich, dass Du eine gangbare Lösung vorschlägst, die nicht den kompletten Umbau aller Teile umfasst, sondern sich "im Rahmen" hält... Sachen, die jedoch ohne Absprache geändert wurden, sind zu ersetzen...

bei der Haube gilt, Versuch macht klug... die Haube ist für diese Raumsituation nicht gebaut worden, sie ist gelinde gesagt eine komplette Falschberatung.. mach dies dem Händler klar (meinetwegen ebenfalls über den Anwalt) und fordere die komplette Rückgabe der Haube gegen entsprechende Gutschrift des Bezugspreises..

das Ganze bitte schriftlich.. ansonsten muss schweres Geschütz ran: Drohe dann mit Rückabwicklung des kompletten Auftrags...

jeder Gutachter der ein wenig Ahnung von Lüftungstechnik hat, müsste Dir attestieren, dass die Haube eine Fehlbesetzung ist...

mfg

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kuechentante

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So verfahren wie die Kiste bereits ist, glaub ich nicht, daß es noch ohne Anwalt gehen wird.

Haube könnte man tauschen - nur gegen welche ?? Hmmm... (Berbel ?? höchste Fettabscheidung am Markt durch Zentrifugneuechnik)

Ich glaube nämlich auch , daß es hier wegen Querströmungen zur verminderter Leistung kommt.

Thresen kann man neu machen, dann eben etwas tiefer , Quarzplatte kann so bleiben.

Schubkästen als Innenschubkästen mit durchgehender Türe davor. (Sieht m. M n. auch besser aus)

Kochfeldschublade mit Auszugschublade verstiften und Innenschub tiefer einsetzen


Hast Du schriftlich Termine zu Erledigung gesetzt ? (per Einschreiben )
Egal, ob das Studio das dann akzeptiert.
Mit Terminfestsetzung und Lösungsvorschlägen könntest Du bei Nichterfüllung , Dir eine andere ausführende Firma nehmen und vom einbehaltenen Geld die dann bezahlen.

Der Rest steht natürlich dem Studio zu.

Anders wird das nix. Hast Du nix Schriftliches (vor Allem mit Fristsetzung), sieht es schlecht aus. Das endet dann meist in einem Vergleich , in dem das Studio aufgefordert wird eine Mängelfreiheit herzustellen ,( kann natürlich nicht der Ursprung sein, sondern nur so wie wir die die Lösungen aufgezeigt haben, weil anders geht es gar nicht) und dann wist Du verdonnert den betrag rauszurücken, und Kosten beliben für Alle beteiligten. Nur der Anwalt u. Gericht verdient immer

Fals Du noch keine Frist gesetzt hast, dann bitte aber sofort, noch bevor die dich verklagen.

o. G. Rat ist keine Rechtsberatung sondern stellt meine persönliche Meinung dar
 

Michael

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AW: 1 Jahr Drama und nun der letzte Versuch das Gericht zu vermeiden

Ich denke die Ansammlungen und Gedanken zu den möglichen Problemlösungen sind hier ganz nützlich. Nach allem was wir jetzt wissen kann eigentlich niemand Honi noch fehlende Eigeninitiative vorwerfen. Aus meiner Sicht hat er bereits mehr getan als man von einem Kunden verlangen kann.

Die konkrete weitere Vorgehensweise hat Markus in Post #28 bereits gegeben. ich glaube nicht zu viel preiszugeben wenn ich anmerke, daß er sich da auskennt und dieser Beitrag keinesfalls unterbewertet werden sollte. ;-)

Wenn ich "MM" richtig interpretiere handelt es sich auch nicht um einen kleinen Händler, mit dem man das Ganze argumentativ klären könnte, sondern um eine sehr große Fachmarktkette. Wenn die auf stur schalten sehe ich auch nur die bereits eingeleitete Möglichkeit der rechtlichen Beratung. Evtl. können unsere Ausführungen etwas dazu beitragen damit der Anwalt das richtige Schreiben formulieren kann.
 

honi

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AW: 1 Jahr Drama und nun der letzte Versuch das Gericht zu vermeiden

So , nochmal danke fuer den Input.....ich denke, ich werde ein paar Aspekte brauchen koennen, vielen Dank dafuer.....ich koch mir nun ein paar frankfurter........ die fetten nicht und dazu gibts brot.......;-)))))))


bis bald
 

Michael

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AW: 1 Jahr Drama und nun der letzte Versuch das Gericht zu vermeiden

Hey,

du hast mehr als 6K vom Händler in der Tasche. Nimm die Fetten, solange es noch geht. ;-)
 

kuechentante

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Humor ist.....,wenn man trotzdem lacht.:tounge: Ich wünsch Dir viel Glück
 

honi

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So, habe nochmals schriftlich eine Frist von 4 Wochen zur Umplanung Beseitigung der Mängel und Montage einer geeignete Abzugsanlage gesetzt. Auf die letzte Fristsetzung erhielt ich keiner inhaltliche Erwiderung sondern nur, dass der Frist widersprochen wird, weil 4 Wochen zu kurz sind...... Mehr an Einlassung zum Thema hielt man nicht für nötig....;D;D;D;D;D;D;D;D;D;D;D;D.

Ansonsten ist heute ein sonniger warmer Herbsttag......wunderschön

in diesem Sinne

to be continued.​
 

Bodybiene

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Hoffentlich per Einschreiben mit Rückschein! Hab auch schon mal erlebt das was "angeblich" nicht angekommen ist. Man muß ja mit allem rechnen.

LG
Sabine
 

honi

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natürlich... und vorab per Fax
 

Wolfgang 01

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;D

ich denke du bist in "Rechtsanwneushände" gut aufgehoben. Notfalls ein Gutachten erstellen lassen und sehen was bei rumkommt.
Deine Ausgangssituation ist sicherlich nicht die schlechteste.

Übrigens gibt es neben "Falschberatung" auch noch den Aspekt der Aufklärung. Dein KFB ist auch in der Pflicht dich über gewisse Dinge umfassend zu beraten und aufzuklären.
Wissen deinerseits bezügl. des Themas Küche vom Berater vorauszusetzen, ist schon, sagen wir mal, recht kühn.

Mit so einer Einstellung ist schon so manch einer vom Gericht eines besseren belehrt worden...
 

honi

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AW: 1 Jahr Drama und nun der letzte Versuch das Gericht zu vermeiden

In dem Moment, wo gerichtlich ein Gutachter gebraucht wird , wirds für beide Parteien eine

"lose - lose Situation".... dann gehts ans Geldverbrennen ohne Ergebnis . ein tolles neudeutsches Word gell ;:-) es endet eh im Vergleich oder mit einer Quote.. und dann will der Herr oder Frau Gutachter von beiden Seiten viele Fantasilionen, oder so.

wir werden sehen:2daumenhoch:

Und nein ich habe keine Rechtsschutzversicherung........
 

tantchen

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AW: 1 Jahr Drama und nun der letzte Versuch das Gericht zu vermeiden

Wieso fragst Du nicht einfach mal beim Schreiner oder einem anderen Küchenstudio an, was Dich die Behebung der Mängel kosten würde? Dann schickst Du dem "Feind" einen höflich formulierten Brief, in dem Du darstellst, dass Du bereit wärst, ihnen den dann noch von den 6900,- übrigen restlichen Betrag abzüglich von vll. 100,- pro Urlaubstag oder sowas zu zahlen. Halt schon noch eine Summe, die nicht sofort Ablehung hervorrufen würde, sondern noch Anlass zum Überlegen gibt.

Dann kannst noch anführen, was Du hier eben auch schon schreibst: dass es vor Gericht aus Deiner Sicht vor allem für das Studio eher teurer wird, vll. sogar für beide zu einemunbefriedigenden Ergebnis führt.

Wenn die in dem Laden noch ein bischen Grips haben (und es nicht grade eine große Kette mit festangestellten Streithammel-Anwälten ist), dann kann es doch auch sein, dass die auf diesen "privaten Vergleich" eingehen und dann endlich Ruhe ist. Ohne Gericht.

Und wenn sie nicht drauf eingehen, hast Du wieder eine Karte mehr in der Hand, die Du später vor Gericht ausspielen könntest. Du hättest weiterhin Guten Willen gezeigt und eine durchaus akzeptable Lösung vorgeschlagen.

Verstehe nicht, wieso man hier so stur bleiben kann, auch wenn es noch Lösungen gibt. Manchmal muss man eben über seinen Schatten springen. Der Klügere gibt vll. nicht unbedingt nach, aber gibt auch nicht auf. ;-)
 

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AW: 1 Jahr Drama und nun der letzte Versuch das Gericht zu vermeiden

Der Vorschlag von Tantchen ist soweit so gut, aber das mit den 100 € pro Urlaubstag vergiß mal ganz schnell wieder... dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage und das wird auch keine Rechtsabteilung der Welt als solches anerkennen...

leider hast Du bei einem der Großen gekauft und musst Dich nun im Kampf "David gegen Goliath" behaupten... das wäre Dir bei einem kleinen inhabergeführten Laden erspart geblieben... (das nur für alle, die hier sonst noch so mitlesen)

viel Erfolg...

mfg

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tantchen

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Die 100,- sind jetzt auch einfach mal in den Raum geworfen. Heißt das, man kann sowas nichtmal dann geltend machen, wenn es schon 20 Nachbesserungstermine waren?
Ok, wenn stattdessen die Hausfrau oder so da war und der Verdiener nicht wirklich Urlaub nehmen musste, ist das was Anderes...
 

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Nein Tantchen, Urlaubstage und Schmerzengelder für Entgangenes kann man nicht geltend machen (zumindest nicht im Nachhinein),

schließlich hat man ja zugelassen, dass es so gekommen ist, dass setzt immer eine Zustimmung voraus... hinterher kann man dann ja nicht behaupten, man wollte das ja so nicht, obwohl man vorher dem Termin zugestimmt hat...

mfg

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honi

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..
 

honi

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AW: 1 Jahr Drama und nun der letzte Versuch das Gericht zu vermeiden

Der Klügere gibt vll. nicht unbedingt nach, aber gibt auch nicht auf.


Der Klügere wählt sich aber seit einem Jahr die Fingerwund und wenn er einmal nicht erreichbar ist, versuchen die es nicht nochmal und schreiben einen Brief "Sie waren nicht erreichtbar , wir gehen davon aus dass die Sache erledigt und abgeniommen ist"



ICH MAG NICHT MEHR!!!
leider muss ich mir für die Damen und Herren noch eine einzige Stunde Zeit nehmen und das ist vor dem Landgericht München. ein sehr schönes Gebäude mit in der Stadt. Vieleicht kann man es mit einem Einkauf verbinden.

Sie wissen seit gestern, dass ich durch alle Instanzen mit Gutachter gehen werde.


Nun ist es deren Entscheidung!

Und weisst Du was das Schlimme ist..... dass nach einem Jahr hin und her, mir Vorschlägen., Treffen, Versprechen und Aussicht auf Zugestaendnisse die dann alle in Rauch aufgehen es nur! so! zu funktionieren scheint. Und wenn man nur einmal zuckt und Schwäche zeigt, dass man vor den Gutachterkosten angst hat.....
Ich ziehe das durch und wenn ich mit Pauken und Trompeten verliere letztinstanzlich und mich die Sache dann 20.000 Euro mehr kostet.... Das muessen die wissen und davon weiche ich keinen mm ab.
Es gibt eine Frist zur Mängelbeseitigung , die läuft in 3 Wochen und 6 Tagen ab. Den Küchen plan und das Lastenheft, was gewünscht war haben die.
 

Cooki

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Auszug aus der IHK:

Weitere Mängelansprüche nach der Nacherfüllung:

Der Schadensersatzanspruch kann sich auf Ersatz der Kosten, die für die
Beseitigung des Mangels erforderlich sind, richten oder solche, die durch den Mangel
an anderen Rechtsgütern verursacht wurden oder auf Grund der Verzögerung der
Nacherfüllung entstanden sind. Der Verkäufer haftet hierbei für Fahrlässigkeit, d.h.
für das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfneu.5/5
Anders als früher kann der Käufer jetzt auch Schadensersatz verlangen, wenn er
vom Vertrag zurückgetreten ist.
 

racer

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Du musst die Kosten aber auch glaubhaft beziffern können.. und da wird es mit einem Tag Urlaub etwas schwierig... zudem Du im nachhinein auch nicht nachweisen kannst, dass Du den "freien" Tag nicht auch für andersweitige Aufgaben mitgenutzt hast...

Kosten für Porto und nachgewiesene Telefonate kann man sicherlich hinterher geltend machen, aber ob sich der Aufwand lohnt ?

mfg

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