Du hast schon das Recht, Geld einzubehalten. Auch größere Summen und das ganze auch bei geringfügigen Mängeln.
Und das würde ich an deiner Stelle auch so machen, wenn keine Bewegung seitens des Händlers kommt.
Siehe hier:
§ 433 BGB - Einzelnorm
Das sagt aus, dass du erst bezahlen mußt, wenn...