Hallo Ihr Lieben,
da habe ich mich falsch ausgedrückt. Klar ist mir schon, dass es einer Schriftform bedarf.
Da Finanzierung und Kaufvertrag verbundene Rechtsgeschäfte sind, ist der Kaufvertrag nichtig, wenn die Finanzierung nicht zustande kommt.
Mein Frontenthema ist etwas klarer. Jetzt...