AW: Angebote Nolte Küche
Nein, die Rechtslage ist eindeutig. Auch ein "schlaues Küchenstudio" kann sich nicht über bestehende Gesetze hinwegsetzen. " überraschende Klauseln" werden von jedem Gericht gekippt.
§ 358 BGB Verbundene Verträge
Überraschende Klauseln in AGB sind unwirksam !