Teuerungszuschlag Küche nach Beauftragung

exto91

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Hallo zusammen,
wir hatten gestern unser Abschlussangebot für unsere Küche erhalten und nun fanden wir auf dem Angebot die Klausel:
"Das Angebot ist gültig bis 28.02.2022. Bei Abnahme der Küche ab 01.03.2022 müssen wir leider einen Teuerungszuschlag von 4,5 % in Rechnung stellen!"

Ich verstehe nicht ganz?? Wenn ich doch die Küche jetzt beauftrage, dann binde ich mich an den Preis des Angebotes und nehme natürlich keinen TZ in Kauf.

Wir ziehen voraussichtlich im April/Mai ein - somit kann es durchaus sein, dass die Abnahme der Küche nicht bis zum 01.03.2022 stattfindet.

Die Antwort des Fachhändlers hierauf war, dass die Küche noch bis Februar nächsten Jahres ans Lager genommen werden sollte, sprich die Küche müsste entsprechend frühzeitig ausgemessen werden, sobald der Gipser da war. Dann könnte es noch klappen ohne TZ.


Wir sind wirklich sehr sehr sehr zufrieden mit unserem Küchenbauer, aber das finde ich jetzt wirklich unter aller Sau. Was hattet ihr für Erfahrungen damit gemacht? Ist sowas tatsächlich üblich?
 

exto91

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Meinst Du, hier wirst Du andere Antworten als im anderen Forum bekommen?

Das Hausbauforum ist im Küchen-Bereich nicht sonderlich aktiv, deshalb vermute ich stark, dass die Resonanz hier größer ausfallen könnte. Es sind 2 unterschiedliche Plattformen, deshalb - ja, wieso nicht?
 

mozart

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exto, was bitte ist denn am Verhalten des Händlers unter aller Sau?

Es stehen größere Preissteigerungen an. Die meisten kommen im Küchenbereich mit den neuen Preislisten ab Oktober, manche zum Jahreswechsel. Anders als in den letzten Jahren mit kleinen, gut vorhersehbaren Steigerungen kommt diesmal eine deutliche Erhöhung auf die Händler zu.
Küchen haben häufig viel Vorlauf, ein Händler hat also auch viele Küchen, die er vor Preisanpassung verkauft und nach Preisanpassung bestellt. Das muß er kaufmännisch einplanen.
2 Möglichkeiten bieten sich an. Entweder er behält sich eine nachträgliche Teuerung vor oder er rechnet bereits jetzt eine prognostizierte Teuerung mit ein.
Ich finde letzteres besser, das sehen aber nicht alle Händler so.

Immerhin sucht er in deinem Fall nach einer Möglichkeit, die Küche noch zu den alten Konditionen zu bestellen-das solltest Du gutheißen, es ist in deinem Sinne.
 

Boschibär

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Der echte Norden
Weiterhin ist es bei vielen Herstellern tatsächlich so, dass Artikel, die in diesem Jahr bestellt und bis Ende Februar abgenommen werden zu '21er Konditionen berechnet werden. Alles danach zu '22er.
Dein Händler hat das fair und kalkulierbar dargelegt und ich sehe kein Problem. Nimm die Küche halt früher ab und lagere sie ein, wenn Du nicht gewillt bis, die Preissteigerung (die der Händler ja auch bezahlen muss) mitzugehen. Oder kaufe woanders.
 

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