wie wird eine Küche bezahlt

Evelin

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Hallo,
ín einem anderen Forum habe ich gelesen, dass es üblich ist, 50% der Küche vorab per Überweisung zu bezahlen, der Rest cash bei Abnahme (nach Aufbau).

Der Monteur fährt dann mit €10k cash in der Tasche heim?

Was heißt "vorab"? Muss das Studio, nachdem ich unterschrieben habe, an den Hersteller Vorkasse leisten?
 

Fernblau

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Hallo @Evelin,

Vorkasse an den Hersteller wäre zumindest - unüblich: Wenn ein Studio wirklich so agieren müsste, würde ich mir als Endkunde Sorgen um dessen Bonität machen und ohne Bankgarantie dort überhaupt kein Geld ohne direkte Gegenleistung abgeben. Ich habe den Konkurs eines Studios mit laufendem aktiven Auftrag erleben müssen (unsere letzte Küche). Ein Engel hatte mir damals eingeflüstert, die Anzahlung niemals ohne Absicherung über die Bank zu leisten, das war unsere Rettung. Nach Eröffnung des Konkursverfahrens gegen das Studio war unsere Küche die Einzige, die auf Anweisung des Insolvenzverwalters noch aufgebaut wurde. Grund: Schadensabwehr in Bezug auf den Wert der Insolvenzmasse. Schön war das trotzdem nicht: Der Monteur hatte ja bereits seinen Job verloren und war verständlicherweise nicht mehr hochmotiviert und die Gewährleistung für nicht sofort sichtbare Mängel beim Aufbau war praktisch auch nicht vorhanden. Dennoch war unsere Situation ungleich besser als die vieler weiterer Kinden, die sofort ihre Anzahlung verloren und nie ihre Küche gesehen hatten.

Mit dieser Erfahrung im Hintergrund habe ich bei der aktuellen Küche natürlich hart um die Anzahlung verhandelt: Kein Geld ohne Gegenleistung. Beide Studios, mit denen wir bis zu diesem Punkt gekommen waren, hatten letztlich vor Ausstellen einer Bürgschaft (die ja am Ende auch Geld, Aufwand und Erhöhung der Kreditlinie des Studios bedeutet) eingelenkt: Die Aussage dazu war unisono, dass unsere Küche diese Studios kein Geld (vorab) kosten würde, da der Aufbautermin innerhalb des Zahlungsziels des Studios an den Hersteller liegt. Also Anzahlung für uns Null und Zahlung bei Aufbau an den Monteur. Alternativ könnte ich auch unmittelbar vor Aufbau überweisen, dann wäre ich jedoch schon wieder in Vorkasse, da von Überweisung bis Wertstellung mehrere Tage vergehen können...

Das Zahlen einer hohen Barsumme an den Monteur ist auch aus meiner Sicht etwas ungünstig: Gewöhnlich kennt man die Monteure vorab nicht einmal und muss auch erstmal mit dieser hohen Bargeldsumme durch die Gegend ziehen. Die "saubere" Alternative dazu wäre dann (mit entsprechenden finanziellen Extra-Aufwand) ein Notaranderkonto einzurichten.
Da muss letztlich jeder selbst entscheiden, ob er diesen Extra-Aufwand braucht.

Wir hatten uns übrigens am Ende der aktuellen Verhandlungen -als Anerkennung und Wertschätzung der bisher erbrachten Planungsleistung- doch für eine freiwillige kleinere Anzahlung entschieden. Das Risiko dafür trage ich bewusst selbst, an dieser Stelle wollte ich auch einfach ein Signal des Vertrauens setzen. Klar ist jedoch, dass dieses Geld unwiederbringlich verloren wäre, sollte das Studio zwischenzeitlich in Konkurs gehen. Die Summe müssten wir dann als "Lehrgeld" abschreiben...
 

KerstinB

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Statt Barzahlung an den Monteur sollte es doch heute auch möglich sein, in Anwesenheit des Monteurs eine Online-Überweisung vorzunehmen.
Barzahlung sollte ja schon wg. "Handwerksleistung"/"Dienstleistung" (für Ersatzküchen im Bestand) wg. steuerlicher Absetzbarkeit vermieden werden. Und das sollte auch ein Küchenstudio verstehen.
 
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Wahrscheinlich kommt es auch auf die Gegend, den Kunden, das einzelne Studio an wie der übliche Weg ist.

Wir haben 30% bei Bestellung angezahlt und werden den Rest nach Aufbau und Fertigstellung überweisen. Und eben, gerade wenn die Küche auch durch das Studio aufgebaut wird muss man ja eigentlich überweisen, denn nur dann kann man wie Kerstin sagt die Handwerkerleistung steuerlich geltend machen.
 

Michael

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Kein Geld ohne Gegenleistung....... Die Aussage dazu war unisono, dass unsere Küche diese Studios kein Geld (vorab) kosten würde

Da sind wir ja mal wieder beim Thema Planungsleistung und was sie wert zu sein scheint. Natürlich hat der Händler zu dem Zeitpunkt bereits Gegenleistungen erbracht. Er hat beraten, geplant und somit Zeit investiert bzw. investieren lassen. :obacht:

Mehr als 50K nehmen wir übrigens auch nie nach der Montage in bar mit. Nicht weil wir Angst vor Überfällen hätten, sondern weil die Versuchung zu groß wäre mal ne Woche ungeplanten Urlaub einzuschieben. :cool:
 

Mewtu

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Wir haben den ersten Teil nach Kauf bezahlt, den zweiten Teil dann bei Lieferung (bar oder per Lastschrift), der dritte Teil erfolgt, wenn alles fertig ist.
Hatte aber auch schon Fälle, wo alles im Vorraus bezahlt werden musste. Hab da ehrlich gesagt nie über eine mögliche Insolvenz nach gedacht.
 

isabella

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Hi Evelin, never ever dem Monteur bar auf die Kralle, das gibt nur noch in schlechten Mafia-Filme. Überweisung nach erfolgter Montage (und ich empfehle auch 10% zurückzuhalten bis alles wirklich i.O. ist), zumal die Montagearbeit nur dann von den Steuern abgesetzt werden kann, wenn die Bezahlung per Überweisung erfolgt. Und 50% Anzahlung wären mir auch zu viel und sowieso nicht ohne Bankbürgschaft. Oder ich kenne das Unternehmen sehr gut (wobei manchmal wissen nichtmal die Mitarbeiter, wie es um den Unternehmen finanziell bestellt ist, als Kunde hast Du keine Ahnung).
 

racer

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eine Grundsätzlichkeit gibt es da sicherlich nicht.

Verständnis sollte der Endkunde auch immer dafür haben, dass der Händler im gleichen Boot sitzen kann.

Auch Privatkunden können in die Insolvenz gehen.

Da ist es je nach Wert der Küche für den Händler aus Eigensicherung schon ratsam, einen Teil des Geldes auf dem Konto zu haben, wenn die Eingangsrechnungen fällig werden.

Ich sehe das hier sicherlich aus einer etwas anderen Perspektive, aber bei Küchenwerten oberhalb von 50K wird auch die Luft für ein 1Frau/1Mann Küchenstudio unter Umständen sehr eng, wenn das liebe Geld am Ende ausbleibt..

Es muss daher immer ein sinnvoller Weg gefunden werden.

Wenn der Händler bei seinem Lieferanten schon auf Vorkasse steht, kann ich nur dazu raten, den Kauf nicht zu tätigen.

Außer, dieser Lieferant und der Händler kennen sich nicht und machen Erstgeschäfte, dann kann es natürlich sein, dass auch in diesem Fall der Lieferant auf Vorkasse besteht. Ich persönlich halte das bei Edelstahlplatten und Armaturen so. Neukunden bekommen die Ware nur gegen Vorkasse.

mfg

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Nice-nofret

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.. deshalb finde ich eine Bankbürgschaft einen guten Weg; da sind beide Seiten gleichermassen abgesichert.
 

Wolfgang 01

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Hi Evelin, never ever dem Monteur bar auf die Kralle, das gibt nur noch in schlechten Mafia-Filme. Überweisung nach erfolgter Montage (und ich empfehle auch 10% zurückzuhalten bis alles wirklich i.O. ist

Das muß aber vertraglich so vereinbart sein.
Wenn der Verkäufer die Ware übergibt und ohne Mangel montiert wurde, ist der Betrag sofort zur Zahlung fällig. Und das kann durchaus in bar erfolgen, auf was anderes braucht der Händler nicht eingehen.
Übrigens... wem gehört das Geld auf der Bank wenn der Zahlbetrag überwiesen wird?... der Bank, siehe Geschäftsbedingungen. Soviel mal zur Sicherheit. Das gehört meinerseits auch berücksichtigt. Was, wenn die Bank Pleite ist..?
 

isabella

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Ja, das muss vorher vereinbart werden. Ich würde immer dazu raten, die Zahlungsbedingungen zu klären, bevor man unterschreibt. Danach ist halt zu spät. Aber bar geht gar nicht, abgesehen davon, dass keine ehrliche Person ein Koffer Cash durch die Gegend tragen möchte, man kann diese Ausgabe nicht steuerlich geltend machen.

Banken gehen hierzulande nicht pleite, weil der Steuerzahler den Kopf hinhält - anderes Thema... :rolleyes:
 

Nexa

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30% bei Anzahlung, 50% bei Lieferung, Rest nach Montage-Ende – so ist das bei uns und so finde ich es auch fair.

Denn: Natürlich hat der KFB bei Vertragsabschluss schon ordentlich Leistung erbracht, auch wenn noch keine Hardware geflossen ist. Aber seine Planungsleistung, die Planungs- und Koordinationsaufwände seiner Mitarbeiterin, das sind ja alles geleistete Stunden. Und die kosten ihn Geld. Sein Gehalt, das seiner Mitarbeiter, Miete, Strom, Buchhaltung, sonstige Overheads...

Wie @racer schon schreibt: das Risiko geht in beide Richtungen, es soll ja auch Kunden geben, die wild bestellen und dann nicht zahlen können. Noch ein Grund mehr, hier einen beidseitig fairen Weg zu gehen.
 

Fernblau

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Da sind wir ja mal wieder beim Thema Planungsleistung und was sie wert zu sein scheint. Natürlich hat der Händler zu dem Zeitpunkt bereits Gegenleistungen erbracht. Er hat beraten, geplant und somit Zeit investiert bzw. investieren lassen. :obacht:

...bitte im Zusammenhang lesen (ggf. habe ich hier nicht deutlich genug formuliert): Meine Verhandlung ging konkret in Richtung Absicherung der Anzahlung. Ich hätte auch mit 50% Anzahlung kein Problem gehabt, jedoch nur gegen eine Absicherung per Anzahlungsbürgschaft. Es waren die Händler, die diesen Aufwand scheuen und mir statt dessen den Vertrag ohne Anzahlung angeboten haben. Kein Wort davon, dass ich die Planungsleistung nicht schätze. Im Gegenteil, ich habe bei soviel Entgegenkommen eine freiwillige Anzahlung auf eigenes Risiko geleistet. Die entspricht zwar ggf. nicht der Planungsleistung (wobei unser Entwurf stand und die Studios nur "nachbauen" mussten) und ist begrenzt auf das finanzielle Risiko, welches ich ohne weitere Sicherung zu tragen bereit bin, ist aber immerhin vierstellig. Dieses Geld wäre für mich im Falle einer Insolvenz eben auch "weg" (Aber wir wissen ja, Geld ist praktisch nie wirklich weg, es hat dann immer nur ein anderer... ;-).
 

Fernblau

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30% bei Anzahlung, 50% bei Lieferung, Rest nach Montage-Ende – so ist das bei uns und so finde ich es auch fair.

Denn: Natürlich hat der KFB bei Vertragsabschluss schon ordentlich Leistung erbracht, auch wenn noch keine Hardware geflossen ist. Aber seine Planungsleistung, die Planungs- und Koordinationsaufwände seiner Mitarbeiterin, das sind ja alles geleistete Stunden. Und die kosten ihn Geld. Sein Gehalt, das seiner Mitarbeiter, Miete, Strom, Buchhaltung, sonstige Overheads...

Wie @racer schon schreibt: das Risiko geht in beide Richtungen, es soll ja auch Kunden geben, die wild bestellen und dann nicht zahlen können. Noch ein Grund mehr, hier einen beidseitig fairen Weg zu gehen.

Das kann man natürlich so machen, wir haben ja Vertragsfreiheit. Hast Du Dir die 30% über eine Bürgschaft sichern lassen oder das Insolvenzrisiko selbst getragen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du im "worst case" die 30%-Planungsleistung in die Hand nehmen, damit zum nächsten Anbieter gehen und ihn dazu bewegen kannst, Dir für gut zwei Drittel eines ausverhandelten Endpreise eine Küche aufzubauen (weil ja die Planungsleistung bereits erbracht und bezahlt ist...).

Bitte richtig verstehen, in 99,8% der Fälle wird diese ungesicherte Zahlerei ja gut gehen. Ich habe die 0,2% jedoch am eigenen Leibe erlebt. Und dies in einer Phase (Hausbau, fast jeder Euro war verplant), in der der Verlust der Anzahlung (waren etwa 3500 Euro) für uns bedeutet hätte, dass wir ohne eine neue Küche in unser Haus einziehen und mit einer Notlösung hätten leben müssen. In unserem Fall war es jedenfalls goldrichtig, dies nicht sehenden Auges zu riskieren und ich danke noch heute meinem sehr sicherheitsbedachten Freund, dass er mich zu diesem Vorgehen (Einfordern der Bürgschaft) gedrängt hatte.

Statistisch gesehen könnte ich für den Rest meines Lebens wahrscheinlich ganz entspannt sein, weil so etwas bestimmt nur "once in a lifetime" passiert ;-)
 

Nexa

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@Fernblau

Ehrlicherweise bin ich in der Lage und willens, dieses imho doch sehr geringe Restrisiko selbst zu tragen, es geht hier ja um keine 100k Küche (da haben mich ein paar gebuchte AirBerlin Langstrecken Flüge damals mehr gejuckt...). Klar hätte ich jetzt den ganzen Aufwand mit Bürgel-Abfrage, Bankbürgschaft oderoderoder treiben können – aber nach meinen eigenen Erfahrungen mit Bankbürgschaften kann ich sagen: An Bankbürgschaften verdienen vor allem die Banken gut. Und bist du die Bürgschaft wieder ausgetragen bekommst, dauert´s.

Und so vertraue ich an dieser Stelle ein Stück weit – genauso wie der KFB, der von mir ja auch keinerlei Auskunft über meine Solvenz eingefordert hat und daher gar nicht weiß ob ich mir die gute Küche überhaupt leisten kann – und verlasse ich mich auf das, was ich mit dem halbwegs gesunden Menschenverstand eruieren und beurteilen kann (langjähriges Studio, dank Corona eher über- als unterbeschäftigt). Wohlwissend, dass das gut gehen kann. Aber nicht muss.

Bevor ich diesen ganzen Bürgschaftsaufwand betreibe, würde ich persönlich eher versuchen, ne Anzahlung mit Kreditkarte zu leisten – da kann ich im Fall der Fälle übers Chargeback Verfahren abgesichert.

#justmytwocents und #nixfürungut

PS: Natürlich plante ein Alternativ-Studio nicht für 2/3 des Preises weiter, das weißt du aber auch. Und das wär auch völlig okay so. ;-)
 

racer

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übrigens, nur mal so, alle Händler, die eine Kapitalgesellschaft betreiben, also z.B. eine GmbH müssen Ihre Bilanzen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Auch da kann man unter Umständen auf die Solvenz des Händlers Rückschlüsse ziehen, wenn man möchte..

mfg

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