Anzahlung und Wunsch Bankbürgschaft

Michael

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möchte ich auch als Kunde attraktiv sein

Da sind wir wohl die Minderheit. Aus dem Bauchgefühl heraus möchte ich behaupten, die meisten Kunden kommen sich attraktiv vor wenn sie was zu zetern haben und das dann auch durchziehen.
Sehr gute Eröffnung ist es übrigens auch, mit den gesammelten gewonnenen Gerichtsverhandlungen zu beginnen. :rofl:
 

kuechentante

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aktisch fand ich es (nach meiner ganz persönlichen Meinung) immer klüger, ein Planungsgespräch wirklich mit den Planungsideen zu beginnen, zu schauen, wie die „Chemie“ so ist und sich Gesprächsbeziehung und Ideenfluss entwickeln. Wenn das nicht passt, frühzeitig beenden. Hier mit Zahlungsbedingungen zu starten, wäre nicht meins. Genau so, wie ich den „attraktiven“ Geschäftspartner suche, möchte ich auch als Kunde attraktiv sein. Und das ist man halt nicht unbedingt bei der Eröffnungsvariante „Bankbürgschaft her oder ich bin raus“. Aber einen „attraktiven“ Kunden, mit dem man in vielen Stunden eine gute Planung erarbeitet, viele Ideen investiert und vielleicht sogar den Preis sauber endverhandelt hat, wegen ein paar Prozent Anzahlung ziehen zu lassen, das macht kaum ein Händler.

Dem ist nichts hinzuzufügen.
Unsere Bank verlangt für das Ausstellen der Urkunde 12,50 € und die Bürgschaft kostet dann derzeit 2,5 % p.a. auf den besicherten Betrag.

Die Bürgschaft sollte im Übrigen immer befristet werden, da diese nur erlischt bei Herausgabe der Urkunde.
 

mozart

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Hi,
eine simple Alternative zur Bürgschaft kann auch eine kostenfreie Finanzierung sein.
Für den Kunden hat das eigentlich nur Vorteile. Er muß gar keine Anzahlung leisten. Er beginnt mit der Zahlung erst nach der Montage. Er kann seine eigene Liquidität erhöhen, gerade bei Hausbauern ein Kriterium.
12 Monate für 0 Zinsen und 0 Gebühren sind m.E. besser, als sich um die Kosten einer Bürgschaft zu streiten.
 

Wendy

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Tja - die kostenfreie Finanzierung wird aber trotzdem fällig, auch wenn die Küche wegen Insolvenz möglicherweise nicht geliefert wird. Denn der Vertrag mit der finanzierenden Bank ist ein eigenständiger Kreditvertrag - während der Vertrag mit dem Küchenverkäufer ein Werkvertrag ist.

Der Kreditvertrag sichert also den Käufer nicht ab. Der sichert nur ab, daß der Küchenverkäufer sofort Geld bekommt.
 

Wendy

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Kann ein Werkvertrag sein, muß aber nicht.
In den meisten Fällen ist es ein gewöhnlicher Kaufvertrag.


Na ja, auf jeden Fall sichert ein zusätzlicher Kreditvertrag den Kunden in keiner Weise vor einer Insolvenz des Küchenverkäufers. Egal, ob es ein Werk- oder Kaufvertrag ist.

Im schlimmsten Fall hat der Kunde keine Küche, aber trotzdem einen Kredit an der Backe.

Rechtlich im Verhältnis Kunde zu Händler ändert sich nichts, ob der Kunde dem Händler das Geld aus vorhandenem Guthaben gibt oder dafür ein Darlehen aufnimmt.

Bei einer Bürgschaft dagegen garantiert die Bank gegen eine Gebühr dafür, dass die Leistung erbracht wird oder der Kunde sein Geld ggf. von der Bank bekommt.
 

isabella

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Ich weiß auch nicht, warum man sich als Kunde deswegen rechtfertigen bzw. als Händler beleidigt sein muss, das ist doch alles ganz normal und nur gesunder Menschenverstand.
 

kuechentante

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Im schlimmsten Fall hat der Kunde keine Küche, aber trotzdem einen Kredit an der Backe.


Ganz so pauschal würde ich das nicht sehen.

Denn der Küchenkauf MIT Finanzierung aus einer Hand ist ein verbundenes Geschäft.
Soll heißen.. kommt die Finanzierung nicht zustande , kommt kein Kauf zustande.
Widerruft der Kunde den Kreditvertrag , ist der Kaufvertrag gleich mit hinfällig.

Um umgekehrten Fall, kommt keine Küche , kommt kein Kredit.

So denke ich mal . Das müssten Juristen prüfen.
Denn , erst muss der Kunde den Erhalt und das Abnahmeprotokoll unterschreiben, welches nach Fertigstellung eingereicht wird.
Erst dann zahlt die Bank an uns aus. Vorher nicht.
 

mozart

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Hi,
bei uns ist die Finanzierung glasklar geregelt-die Raten beginnen nach Montage.
Findet die nicht statt, ohne Zutun des Käufers, zahlt er nicht.
Der Kreditvertrag ist (hier) kein eigenständiger Vertrag.
Er käme im Insolvenzfall auch gar nicht zur Ausführung, denn der Händler bekommt von der finanzierenden Bank kein Geld ohne Montage der Küche.
Das mit dem Verkäufer müsstest Du mal erläutern. Wann Provisionen ausgezahlt werden, wird höchst unterschiedlich gehandhabt-mit Finanzierungen hängt es nicht zusammen.
 

kuechentante

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Er käme im Insolvenzfall auch gar nicht zur Ausführung, denn der Händler bekommt von der finanzierenden Bank kein Geld ohne Montage der Küche.
Um umgekehrten Fall, kommt keine Küche , kommt kein Kredit.

Wann Provisionen ausgezahlt werden, wird höchst unterschiedlich gehandhabt-mit Finanzierungen hängt es nicht zusammen.

Denn , erst muss der Kunde den Erhalt und das Abnahmeprotokoll unterschreiben, welches nach Fertigstellung eingereicht wird.
Erst dann zahlt die Bank an uns aus. Vorher nicht.

Ich meinte nicht die Provision, sondern den Auszahlungsbetrag der Finanzierungssumme auf unser Konto.
Die Überweisung des Finanzierungsbetrages auf unser Konto(Händlerkonto) erfolgt erst NACH dem Einbau/Lieferung!!
>>>Montageprotokoll/Abnhahmeprotokoll/Lieferschein muss mit Unterschrift des Kunden eingereicht werden.
Vorher nix Geld von der Bank.
Für was soll die auch das geld ausreichen, wenn nix geliefert wurde.

Erst DANACH beginnt die Ratenzahlung des Kunden.
 
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