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Liebes Forum
folgendes Problem hat sich bei mir ereignet. Anfang des Jahres entschied ich mich für einen kleinen Küchenhändler in unserer Nähe. Da es sich bei uns um einen Neubau handelt, musste die Planung rechtzeitig begonnen werden. Soweit so gut. Wir haben gegen April Fronten, E-Geräte und Plan fertig gestellt. Der Händler meinte zu mir, dass wir bis Dezember Luft hätten noch alle möglichen Änderungen vorzunehmen. Er möchte bitte, dass ich den Vertrag aber schon unterschreibe, weil er mir im nächsten Jahr (Auslieferung der Küche ist ca April 2020) den Preis nicht mehr garantieren kann. Angeblich werden die Möbel ja immer zum Jahreswechsel teurer. Das tat ich dann auch. Im Laufe der Zeit ergaben sich hier und da einige Änderungen. Auch die Fronten haben wir uns anders überlegt. Wobei wir aber immer bei den teuren Lackfronten bleiben. Auch habe ich mich dazu entschlossen die Armatur aus dem Vertrag nachträglich zu streichen, denn 500 EUR sind mir doch zu viel. Auch die Glasverblendungen an 2 der Wände wurden problemlos entfernt. Kein Wort von Vertragsbindung.
Jetzt geht es darum, dass wir die DAH Berbel Skyline gerne rausnehmen möchten, Da das Teil fast 5000 EUR kostet und unser Budget gerade etwas am Limit kratzt. Bisher war auch alles problemlos möglich. Auch mussten wir keine Anzahlung leisten, weil er ja immer sagte, dass wir noch alles ändern können. Nur wenn es jetzt um die Geräte geht, Da macht er zu. Er sagt, Er will die Berbel auf keinen Fall aus dem Vertrag nehmen. Lieber plant Er mir die ganze Küche auf billige Fronten um und streicht hier und da. Aber blos nicht die berbel. Ich fühle mich jetzt irgendwie verarscht. Ich soll mir eine qualitativ hochwertige Küche versauen, nur wegen einer DAH? Wie ist das denn rechtlich? Kann er mir alles nach Wunsch ändern, nur die Geräte nicht? Das ist doch genau so eine Position, wie die Möbel auch? Darf er das differenzieren? Mir ist schon klar, dass er daran wohl am meisten verdient. Aber das ist doch nicht mein Problem.
folgendes Problem hat sich bei mir ereignet. Anfang des Jahres entschied ich mich für einen kleinen Küchenhändler in unserer Nähe. Da es sich bei uns um einen Neubau handelt, musste die Planung rechtzeitig begonnen werden. Soweit so gut. Wir haben gegen April Fronten, E-Geräte und Plan fertig gestellt. Der Händler meinte zu mir, dass wir bis Dezember Luft hätten noch alle möglichen Änderungen vorzunehmen. Er möchte bitte, dass ich den Vertrag aber schon unterschreibe, weil er mir im nächsten Jahr (Auslieferung der Küche ist ca April 2020) den Preis nicht mehr garantieren kann. Angeblich werden die Möbel ja immer zum Jahreswechsel teurer. Das tat ich dann auch. Im Laufe der Zeit ergaben sich hier und da einige Änderungen. Auch die Fronten haben wir uns anders überlegt. Wobei wir aber immer bei den teuren Lackfronten bleiben. Auch habe ich mich dazu entschlossen die Armatur aus dem Vertrag nachträglich zu streichen, denn 500 EUR sind mir doch zu viel. Auch die Glasverblendungen an 2 der Wände wurden problemlos entfernt. Kein Wort von Vertragsbindung.
Jetzt geht es darum, dass wir die DAH Berbel Skyline gerne rausnehmen möchten, Da das Teil fast 5000 EUR kostet und unser Budget gerade etwas am Limit kratzt. Bisher war auch alles problemlos möglich. Auch mussten wir keine Anzahlung leisten, weil er ja immer sagte, dass wir noch alles ändern können. Nur wenn es jetzt um die Geräte geht, Da macht er zu. Er sagt, Er will die Berbel auf keinen Fall aus dem Vertrag nehmen. Lieber plant Er mir die ganze Küche auf billige Fronten um und streicht hier und da. Aber blos nicht die berbel. Ich fühle mich jetzt irgendwie verarscht. Ich soll mir eine qualitativ hochwertige Küche versauen, nur wegen einer DAH? Wie ist das denn rechtlich? Kann er mir alles nach Wunsch ändern, nur die Geräte nicht? Das ist doch genau so eine Position, wie die Möbel auch? Darf er das differenzieren? Mir ist schon klar, dass er daran wohl am meisten verdient. Aber das ist doch nicht mein Problem.