Wie viel Geduld muss ich haben beim Küchenkauf?

SUSHImonster

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Hallo alle miteinander :-)

Ich bin neu im Forum und habe die Frage "wie viel Geduld muss ich haben beim Küchenkauf?" (in Anbestracht von Zeit und Nerven) aus dem folgenden Anlass:

Anfang September hatten wir das Beratungsgespräch im Küchenstudio und haben gleich danach auch schon den Kaufvertrag unterzeichnet.
Danach wollte man sich zum Aufmaßtermin melden, was aber nicht geschah sodass ich nach 2 Wochen Wartezeit dem Küchenstudio hinterher telefonierte und man mir einen Termin Anfang Oktober gab. Man wollte sich dann zwecks Terminbestätigung vorher melden, was aber auch wieder nicht geschah sodass ich wieder hinterher telefonieren musste.
Zum Aufmaß kam der Chef des Studios persönlich, jedoch mit 40 Minuten Verspätung. Das Aufmaß wurde meiner Meinung nach schlampig gemacht, Wasseranschlüsse wurden zB nur pi-mal-Daumen notiert ohne genau zu messen. Den zuvor abgeschlossenen Kaufvertrag hat das Küchenstudio verschlampt, sodass wir ihm eine Kopie davon machen mussten.
Wir hatten 2 kleine Änderungswünsche, die er aber vor Ort abgeschlagen hat. Wir waren damit aber so unglücklich, dass ich mich dann doch nochmal schriftlich mit den Änderungswünschen an das Küchenstudio gewendet habe.
Die Auftragsbestätigung mit Auflistung aller Bestellteile kam dann eine Woche später (letzte Woche) und beinhaltete zwar unseren Änderungswunsch aber mit einem komplett falschen Schrank und weiterer kleinen Fehlern.
Ich war darauf den Tag im Küchenstudio, wo eine Mitarbeiterin meine Kommentare notiert hat und dem Chef weitergeben wollte, da er selbst nicht anwesend war. Da ich bis Montag Abend nichts gehört habe, schrieb ich eine Mail und habe nochmals alle Punkte aufgelistet mit der Bitte die Auftragsbestätigung erneut zuzuschicken. Bisher bliebt diese Mail aber auch unbeantwortet.

Seit der Unterzeichnung des Kaufvertrages sind 6 Wochen vergangen und in der Zwischenzeit habe ich nicht den Eindruck dass das Studio sich wirklich Mühe mit unserem Auftrag gibt.

Jetzt stelle ich mir die Frage: Bin ich zu ungeduldig oder ist das normal wie es bisher ablief? Ich fühle mich mittlerweile schlecht aufgehoben und habe ein ungutes Gefühl.

Ich hoffe hier durch andere Erfahrungen und Meinungen entweder beruhigt oder bestätigt zu werden. Und falls mein ungutes Gefühl bestätigt wird, weiß ich nicht was ich machen soll... Kann man den Kaufvertrag jetzt noch stornieren?

Danke und herzliche Grüße!
 

Michael

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und in der Zwischenzeit habe ich nicht den Eindruck dass das Studio sich wirklich Mühe mit unserem Auftrag gibt.

Wie kommst du denn darauf? :rofl::rofl::rofl:

Aus meiner Sicht ist dein einziger Fehler bisher dem Studio eine Kopie des von denen verschlampten Kaufvertrages gegeben zu haben. Denn ohne unterschriebenen Kaufvertrag hättest du die Sache auf sich beruhen lassen und dir ein engagierteres Studio suchen können.

Hast du schon angezahlt? Wieviel? Wie hoch ist die Kaufvertragssumme?
 

Wolfgang 01

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Jetzt stelle ich mir die Frage: Bin ich zu ungeduldig oder ist das normal wie es bisher ablief? Ich fühle mich mittlerweile schlecht aufgehoben und habe ein ungutes Gefühl.

Achwas, dass macht nur den Eindruck. Du bist in einem Fachgeschäft gelandet und genießt deren völlige Aufmerksamkeit.....:psst:

Spaß beiseite....
Ich würde mich mal schlau machen. Insbesondere darum wie es sich mit der Restzahlung verhält. Ist nicht wie vereinbart geliefert worden, mußt du erstmal gar nichts zahlen. So ein (Höchst) Gericht.
Du hast wahrscheinlich nur das eine Druckmittel. Die Restzahlung.
Die gilt es erst herauszurücken, wenn alles paßt.
 

SUSHImonster

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Danke für eure Antworten, also bestätigt sich mein schlechtes Gefühl
Ich habe noch gar nichts angezahlt, die erste Anzahlung käme nach der Auftragsbestätigung, auf die ich ja gerade seit dem 6 Wochen schon warte.
Der Verkaufspreis liegt bei 4.900€.
 

Wolfgang 01

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Zum Aufmaß kam der Chef des Studios persönlich, jedoch mit 40 Minuten Verspätung. Das Aufmaß wurde meiner Meinung nach schlampig gemacht, Wasseranschlüsse wurden zB nur pi-mal-Daumen notiert ohne genau zu messen.

Das solltest du auf jeden Fall nochmal dem "Chef" schriftlich miteilen und ihn darauf aufmerksam machen, dass er die Verantwortung trägt und nicht du wenn das hinterher nicht passt.
 

US68_KFB

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Ist nicht wie vereinbart geliefert worden, mußt du erstmal gar nichts zahlen. So ein (Höchst) Gericht.
Du hast wahrscheinlich nur das eine Druckmittel. Die Restzahlung.
Die gilt es erst herauszurücken, wenn alles paßt.

Hm, so ganz stimmt das nicht. Was geliefert wurde, ist zu bezahlen. Wenn was fehlt oder etwas defekt ist, behältst du halt was ein. Immer dem Gegenwert entsprechend.
 

Wolfgang 01

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Nö, beim Kaufvertrag ist es genau nicht so. Erst wird geliefert und wenn es Mängelfrei abgenommen wird, muß bezahlt werden.
Wobei abgenommen sich nicht auf eine Abnahme wie es zB. beim Werkvertrag üblich ist handelt, sondern um die Abnahme des Kaufgegenstandes.
Der Käufer bestellt die Ware beim Verkäufer und dieser muß die Sache dann dem Verkäufer auch abnehmen.
 

US68_KFB

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Nö, beim Kaufvertrag ist es genau nicht so. Erst wird geliefert und wenn es Mängelfrei abgenommen wird, muß bezahlt werden.
Wobei abgenommen sich nicht auf eine Abnahme wie es zB. beim Werkvertrag üblich ist handelt, sondern um die Abnahme des Kaufgegenstandes.
Der Käufer bestellt die Ware beim Verkäufer und dieser muß die Sache dann dem Verkäufer auch abnehmen.

Habe jetzt 10 Jahre und ca. 800 Küchen hinter mir. Wenn der Kunde nichts zahlen will, weil ne Sockelecke fehlt, ein Griff nen Kratzer hat und eine Front falsch geliefert wurde, dann ist das unverhältnismäßig und die Monteure packen zumindest die Geräte wieder ein.

Wenn der Kunde dafür z.B. 200 EUR zurückbehält, ist das kein Problem.
 

Wolfgang 01

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Habe jetzt 10 Jahre und ca. 800 Küchen hinter mir.

Ich 30 Jahre und weit mehr Küchen....;-)

Ändert aber trotzdem nichts an den Gesetzen. Es liegt auch nicht an mir, ich mache die Gesetze nicht.

Es ist eben wie es ist.

Hier kann man es nachlesen:

§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1.Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2.Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Wenn man sich das so durchliest sollte klar sein, das es beiderseitige Verpflichtungen gibt. Übergibt der "Verkäufer" die Sache wie unter Punkt 1 gefordert, muß der "Käufer" die Sache natürlich abnehmen (damit ist aber keine Küchenabnahme gemeint, sondern nur die Abnahme der Sache) und auch bezahlen.

Wird Punkt 1 vom Verkäufer nicht erfüllt, muß der Käufer auch nicht die Bedingungen erfüllen, die unter Punkt 2 genannt werden.
 

US68_KFB

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Es ist eben wie es ist.

Da magst ja völlig Recht haben. Die Logik und die Praxis sind halt anders.

Wenn 99% in Ordnung sind, sind auch 99% zu zahlen. Es gibt keine einzige Küche, bei der man nicht irgendwelche "Mängel" finden kann.

Ein Streit mit dem Kunden kann man jedenfalls nicht gewinnen.
 

Wolfgang 01

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Es gibt aber Leute denen das eine Prozent mehr bedeutet als die 99% erfolgreich erstellten.
Alles schon gehabt.
Mängel liegen aber auch im Bereich des Betrachters.

Der letzte Satz von dir hat Hand und Fuß. Den Streit kann man wirklich nicht gewinnen:drinks:
 

US68_KFB

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Danke für eure Antworten, also bestätigt sich mein schlechtes Gefühl
Ich habe noch gar nichts angezahlt, die erste Anzahlung käme nach der Auftragsbestätigung, auf die ich ja gerade seit dem 6 Wochen schon warte.
Der Verkaufspreis liegt bei 4.900€.

Nun mach dir mal nicht so viel Gedanken. Zwischen Auftrag, Aufmaß und Auftragsbestätigung kann schon mal etwas Zeit ins Land gehen. Immer abhängig davon, wann die Küche beauftragt wurde und wann der Liefertermin ist.

Ich habe auch schon mal den Originalauftrag "verschlampt". Habe einfach nicht gemerkt, dass der Kunde einfach sämtliches Papier eingesackt hat, was auf dem Tisch lag. Ist zwar peinlich, aber kommt vor.

Ich finde es seltsam, dass die Anzahlung erst nach der Auftragsbestätigung gezahlt werden muss. Dann sind nämlich die Möbel eigentlich schon beim Lieferanten bestellt.

Bei uns ist erst die Anzahlung fällig, danach werden Möbel bestellt. Auf dem Auftrag sollte eigentlich genau draufstehen, wann die Anzahlung fällig ist. Bei uns sind das in der Regel 14 Tage nach Auftragserteilung.
 

SUSHImonster

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Nochmal Danke für Eure Rückmeldungen.
Das Thema raubt mir langsam echt den letzten Nerv. Vielleicht steiger ich mich ja auch etwas zu sehr herein, aber bei schlechtem Service kriege ich leider schnell die Krise.

Ich habe am Samstag im Küchenstudio angerufen und mich bei einem Mitarbeiter beschwert, da immer noch keine Reaktion auf meinen Besuch im Studio am 12.10. und mein Schreiben vom 14.10. gekommen ist. Das ist doch nicht normal, oder?

Im Endeffekt ist man gar nicht darauf eingegangen, dass ich mich beschwert habe weil von deren Seite keinerlei Antwort auf mein Anliegen kommt, sondern es wurde sich total heraus geredet.
"Die Küche an sich sei ja sowieso schon längst bestellt, da brauche ich mir keine Gedanken machen" sagte der Mitarbeiter... aber ich habe ja die Auftragsbestätigung nicht mal unterschrieben. Und wie gesagt habe ich noch keinen einzigen Cent gezahlt...
"Wenn ich noch Änderungen möchte sei das gar kein Problem, einen anderen Wasserhahn könnte ich mir auch noch 2 Tage vor Anlieferung der Küche aussuchen" war zb die Anmerkung, weil wir einen anderen Wasserhahn möchten. Das leuchtet für mich überhaupt nicht ein und "Ich soll doch bitte nochmal ins Studio kommen, dann kann ich mir einen anderen Wasserhahn aussuchen" - aber das habe ich bei meinem Besuch am 12.10. schon getan mit einer anderen Mitarbeiterin, es wurde notiert mit Kommentar dass geprüft werden muss ob das im Preis inbegriffen ist aber es kam seitdem keine Reaktion.

Also ich fühle mich echt verarscht langsam :'(
 

SUSHImonster

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Liebe Mitglieder,

ich brauche noch ein letztes Mal in dieser Angelegenheit eure Meinung.
Wir haben nämlich immer noch keine Auftragsbestätigung von dem Laden erhalten und laufen denen ständig deswegen hinterher.
Eben war mein Partner nochmal im Laden und wurde von der Dame im Verkauf blöd angemacht, weil wir jede Woche dorthin gehen und mit dem zuständigen Verkäufer und Chef sprechen wollen (auf Bitte um Rückruf kommt nämlich nichts, daher gehen wir persönlich hin), aber er ist nie dort anzutreffen. Sie sagte wir würden ihr auf den Nerv gehen und er soll jetzt nicht mehr in den Laden kommen, weil mündlich alles bereits geklärt sei.
Das ursprünglich mündlich ausgemachte Lieferdatum (Anfang Dezember) können sie auch nicht mehr einhalten, es wird frühestens auf Ende Januar verschoben (Wartezeit auf die Küche dann circa 22 Wochen!). Das aber auch wieder nur mündlich und nicht schriftlich.
Wir haben absolut nichts schriftlich in der Hand außer diesen unterschriebenen Kaufvertrag vom allerersten Termin mit der Konfiguration.

Ich weiß dass Rechtsberatung hier nicht erlaubt ist, aber gibt es wirklich keine Möglichkeit den Kauf zu stornieren? Diese Küche will ich einfach aus Prinzip schon nicht mehr haben!
 

kuechentante

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Im Kaufvertrag dürfte ja das vereinbarte Lieferdatum stehen.
Schriftlich mit Einschreiben Fristsetzung sobald das Lieferdatum überschritten ist.
Unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritt vom Vertrag .
Da ihr ja aufgrund der fehlenden AB auch noch keine Anzahlung geleistet habt ist das finanzielle Risiko gering.
Im Vorfeld zur Absicherung ein Breif mit Einschreiben oder als persönlicher Einwurf mit ( eines) Zeugen . Alle Termine, Gespräche, Wünsche, Mails, Änderungen, Fakten chronologisch auflisten und androhen die Ware nur mit den Änderungen abzunehmen .

Dies ist keine Rechtsberatung , sondern meine Meinung.
 

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