Voreilig eine EBK gekauft - Kleine Hilfestellung benötigt

Tapas

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Guten Tag meine lieben,

ich komme zu euch, weil ich in dem Thema EBK Hilfe benötige. War doof von mir, vor der Planung nicht hier zuerst gefragt zu haben.

"Gekauft" wurde eine Nobilia EBK.

Ich habe aber aktuell doch etwas mehr als Bauchschmerzen, nicht weil die Qualität oder so nicht stimmt oder der Preis, sondern vielmehr weil das Geschäft so auf Druck ging, und ich eine Küche gerne in Ruhe, gerne auch mit öfteren Terminen geplant hätte.

Ausgangssituation wie folgt.

Kaufvertrag unterschrieben aber mit dem Zusatz, dass finanziert werden muss! Ein Freund war beim Verkaufsgespräch dabei. Unterschrieben wurde bisher nur der Kaufvertrag, und die Finanzierung, soll einige Tage später vereinbart werden.

Nun zur Sache

1) Kaufvertrag ohne Finanzierung nicht Widerrufsfähig
2) Kaufvertrag mit Finanzierung am gleichen Tag vereinbart - 2 Wochen widerrufsfähig

Die Sache ist nun, mündlich wurde es vereinbart, wenn die Finanzierung jetzt Tage später im Bezug auf die Küche abgeschlossen wird, meint ihr, dass bei einem Widerruf vom Darlehensvertrag dann automatisch auch der Vertrag für die EBK endet? Mir macht es nur sorgen, weil es Zeitlich versetzt ist, und man nicht auf dumme Gedanken kommt mit (Ja es war Barzahlung vereinbart und die Finanzierung käme erst nachträglich in den Sinn)

Bitte um schnelle Antworten :(
 

martin

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Sorry. Wir können und dürfen keine Rechtauskünfte geben.
 

mozart

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Hi,
wie genau wurde denn die noch abzuschließende Finanzierung im Vertrag formuliert?
Wurde sie überhaupt schriftlich festgehalten?
Normalerweise machen solche Anbieter keine Finanzierungen im Nachgang, weil sie dem Kunden eben damit ein Rücktrittsrecht einräumen, das er sonst gar nicht hätte.
VG,
Jens
 

Tapas

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Hi,
wie genau wurde denn die noch abzuschließende Finanzierung im Vertrag formuliert?
Wurde sie überhaupt schriftlich festgehalten?
Normalerweise machen solche Anbieter keine Finanzierungen im Nachgang, weil sie dem Kunden eben damit ein Rücktrittsrecht einräumen, das er sonst gar nicht hätte.
VG,
Jens

Schriftlich wurde formuliert Anzahlung bis zum xx.xx.xxxx / x €

Restbetrag bei Leistungserbringung 0€.

Wir haben die Finanzierung vorhin telefonisch nochmal abgeklärt, ob das so wie besprochen läuft und dies wurde bejaht. Versuchen dann mal kommende Woche die Finanzierung durchzukriegen.
 

mozart

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Tapas,
was ist denn deine Zielsetzung?
Willst Du die Küche bei diesem Anbieter kaufen?
 

Wolfgang 01

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Kaufvertrag unterschrieben aber mit dem Zusatz, dass finanziert werden muss!

Hier wird keine Glaskugel benötigt. Du hast doch eine Vereinbarung mit dem Händler. Einen Kaufvertrag über eine Küche die finanziert werden soll...
Es ist so wie es geschrieben steht.
Ein Widerruf muß aber schriftlich erfolgen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nörgli

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Zeig doch die Planung mal! Vielleicht ist sie gar nicht so schlecht, bzw. sind doch oft noch Anpassungen möglich?
 

menorca

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... mit dem Zusatz, dass finanziert werden muss!

Hier fehlt genau das entscheidende Wort: schriftlicher Zusatz im Kaufvertrag, oder mündlicher Zusatz (du hast das dazu gesagt)?
Genau hier liegt der Hase im Pfeffer: es gilt nur, was schriftlich fixiert und damit beweisbar ist.
 

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