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Hallo,
Ich habe nur eine Mininische von 117 cm Breite zu füllen, die alte Küche bestand aus einer Minieinbauküche bestehend aus Kühlschrank, über dem Kühlschrank das 2 Platten Kochfeld und rechts davon die Spüle mit Unterschrank .
Darüber hing ein Wandschrank 100 lang und 50 hoch.
Folgendes Problem:
eine Neugestaltung scheint an den Bestimmungen zu scheitern, dass anscheinend verboten ist ein Kochfeld über einem Kühlschrank zu plazieren.
Ebenso darf über dem Kochfeld kein Schrank hängen und der Abstand von der Kochplatte zur Wand müsse mindestens 10 cm sein.
Frage: WO bitte finde ich diese Bestimmungen ?
Da ich das App. evtl. vermieten will, möchte ich alles so gestalten, dass es gesetzlich in Ordnung ist.
Würde mich hier gerne durchlesen.
Was mich sehr irritiert, es gibt zahlreiche Schrankküchen die alle das Kochfeld über dem Kühlschrank haben , die Regale über dem Kochfeld haben und wo das Kochfeld gleich neben der Wand ist.
Also kann das doch gar nicht gesetzlich verboten sein.
Kann mir das jemand erklären ?
Ich habe lauter verschiedene Aussagen erhalten, manche sagen, es geht - manche sagen nein, es ist nicht in gar keiner Form umzusetzen.
Was ich bisher herausgefunden habe: die Kühlschränke in den fertigen Pantryküchen sind nur 82 cm hoch .
Wenn ich auch nach so einem Kühlschrank schaue, müsste der Einbau doch möglich sein mit einer Arbeitshöhe von 91 cm..
Wenn ich die Seitenwände und die Rückwand feuerfest gestalte, ist dann der Einbau der Kochplatte an der Wand gestattet, oder muss die Arbeitsplatte dann auch aus Gramit sein ?
Vielen, vielen dank - falls wer hier weiterhelfen kann.
Liebe Grüße
Jutta
Checkliste zur Küchenplanung
Anzahl Personen im Haushalt: 1
Davon Kinder?:
Art des Gebäudes?:
Körpergrössen aller Hauptbenutzer (wegen Arbeitshöhe) in cm:
Brüstungshöhe des Fensters (in cm):
Fensterhöhe (in cm):
Raumhöhe in cm:
Heizung:
Sanitäranschlüsse:
Ausführung Kühlgerät:
Kühlgerät Größe:
Ausführung Tiefkühl (TK)-Gerät:
Dunstabzugshaube:
Backofen etc. hochgebaut?:
Hochgebauter Geschirrspüler?:
Kochfeldart:
Kochfeldbreite ca. (in cm)?:
Spülenform:
Geplante Heißgeräte:
Küchenstil:
Sitzmöglichkeit in der Küche / im Küchenbereich:
Sitzmöglichkeit: Für wieviel Personen?:
Sitzmöglichkeit: Tisch - wenn gesonderter Tisch oder offene Küche:
Gewünschte o. vorhandene Tischgröße:
Wofür soll der Sitzplatz in der Küche genutzt werden? Wie häufig?:
Welche Arbeitshöhe ist angedacht (in cm)?:
Was steht auf der Arbeitsplatte oder soll dort stehen?:
Welche weiteren Küchenmaschinen müssen in der Küche untergebracht werden?:
Was soll in der Küche außer den Standards untergebracht werden?:
Welchen Stauraum gibt es sonst noch?:
Was/wie wird gekocht? (Alltagsküche, Menüs, Snacks usw):
Wie häufig wird gekocht?:
Wird alleine gekocht? Oder auch gemeinsam? Mit und für Gäste?:
Was stört an der bisherigen Küche und was soll die neue Küche unbedingt können? Warum?:
Welche Mülltrennung soll in der Küche vorgehalten werden?:
Steht schon ein Küchenhersteller fest oder wird bevorzugt?:
Steht schon ein Gerätehersteller fest oder wird bevorzugt?:
Preisvorstellung (Budget):
Ich habe nur eine Mininische von 117 cm Breite zu füllen, die alte Küche bestand aus einer Minieinbauküche bestehend aus Kühlschrank, über dem Kühlschrank das 2 Platten Kochfeld und rechts davon die Spüle mit Unterschrank .
Darüber hing ein Wandschrank 100 lang und 50 hoch.
Folgendes Problem:
eine Neugestaltung scheint an den Bestimmungen zu scheitern, dass anscheinend verboten ist ein Kochfeld über einem Kühlschrank zu plazieren.
Ebenso darf über dem Kochfeld kein Schrank hängen und der Abstand von der Kochplatte zur Wand müsse mindestens 10 cm sein.
Frage: WO bitte finde ich diese Bestimmungen ?
Da ich das App. evtl. vermieten will, möchte ich alles so gestalten, dass es gesetzlich in Ordnung ist.
Würde mich hier gerne durchlesen.
Was mich sehr irritiert, es gibt zahlreiche Schrankküchen die alle das Kochfeld über dem Kühlschrank haben , die Regale über dem Kochfeld haben und wo das Kochfeld gleich neben der Wand ist.
Also kann das doch gar nicht gesetzlich verboten sein.
Kann mir das jemand erklären ?
Ich habe lauter verschiedene Aussagen erhalten, manche sagen, es geht - manche sagen nein, es ist nicht in gar keiner Form umzusetzen.
Was ich bisher herausgefunden habe: die Kühlschränke in den fertigen Pantryküchen sind nur 82 cm hoch .
Wenn ich auch nach so einem Kühlschrank schaue, müsste der Einbau doch möglich sein mit einer Arbeitshöhe von 91 cm..
Wenn ich die Seitenwände und die Rückwand feuerfest gestalte, ist dann der Einbau der Kochplatte an der Wand gestattet, oder muss die Arbeitsplatte dann auch aus Gramit sein ?
Vielen, vielen dank - falls wer hier weiterhelfen kann.
Liebe Grüße
Jutta
Checkliste zur Küchenplanung
Anzahl Personen im Haushalt: 1
Davon Kinder?:
Art des Gebäudes?:
Körpergrössen aller Hauptbenutzer (wegen Arbeitshöhe) in cm:
Brüstungshöhe des Fensters (in cm):
Fensterhöhe (in cm):
Raumhöhe in cm:
Heizung:
Sanitäranschlüsse:
Ausführung Kühlgerät:
Kühlgerät Größe:
Ausführung Tiefkühl (TK)-Gerät:
Dunstabzugshaube:
Backofen etc. hochgebaut?:
Hochgebauter Geschirrspüler?:
Kochfeldart:
Kochfeldbreite ca. (in cm)?:
Spülenform:
Geplante Heißgeräte:
Küchenstil:
Sitzmöglichkeit in der Küche / im Küchenbereich:
Sitzmöglichkeit: Für wieviel Personen?:
Sitzmöglichkeit: Tisch - wenn gesonderter Tisch oder offene Küche:
Gewünschte o. vorhandene Tischgröße:
Wofür soll der Sitzplatz in der Küche genutzt werden? Wie häufig?:
Welche Arbeitshöhe ist angedacht (in cm)?:
Was steht auf der Arbeitsplatte oder soll dort stehen?:
Welche weiteren Küchenmaschinen müssen in der Küche untergebracht werden?:
Was soll in der Küche außer den Standards untergebracht werden?:
Welchen Stauraum gibt es sonst noch?:
Was/wie wird gekocht? (Alltagsküche, Menüs, Snacks usw):
Wie häufig wird gekocht?:
Wird alleine gekocht? Oder auch gemeinsam? Mit und für Gäste?:
Was stört an der bisherigen Küche und was soll die neue Küche unbedingt können? Warum?:
Welche Mülltrennung soll in der Küche vorgehalten werden?:
Steht schon ein Küchenhersteller fest oder wird bevorzugt?:
Steht schon ein Gerätehersteller fest oder wird bevorzugt?:
Preisvorstellung (Budget):