AW: Arbeitsplatte falscher zuschnitt
Hallo Cooki,
es hilft weder mir, noch kleinerkulle, wenn Du von irgendwelchen Fakten ausgehst, die Du Dir selber ausdenkst - für eine Wertung haben wir doch überhaupt keine Infos.
z.B.
Hallo gatto,
Das wohl kaum. Aber wenn kein WAP mitgeliefert wird, sollte man davon ausgehen, das die APL am Wandanschluss zumindest mit Silikon versiegelt wird. Eine 1,4 x 1,4 + Überstand in cm starke Silikonnaht ist wohl kaum Standard, oder habe ich da auch eine eigenwillige Ansicht?
Nein, sicherlich nicht, aber kleinerkulle hat doch garnicht gesagt, das KEIN WAP mitgeliefert worden wäre. Ganz im Gegenteil hat er gesagt, das die Monteuere WAP setzen wollten, er das aber nicht wünschte.
Des Weiteren kannst du jede Beule in der Wand auf der APL nachzeichen, so das auch eine APL an einer beuligen Wand sauber angepasst werden
kann. So machen es gute Monteure auch mit Passleisten.
Da hast Du auch Recht, aber wo hat kulle denn geschrieben, das eine Beule auf der Wand sei ? Er hat nur von einem Abstand zwischen Platte und Wand gesprochen. Bis jetzt wissen wir ja noch nicht mal, ob dieser ABstand seitlich oder hinten ist.
Aber was machst Du zum Beispiel, wenn die Beule eine Delle nach innen ist ? Dann müßtest Du ja auf der gesamten Länge die 14mm wegschneiden und nur in der Delle stehen lassen. Ich bin mir nicht sicher, ob das bei einer 60er Platte (aber auch das wissen wir noch nicht) so einfach ist. Müßten wir dann nicht auch sämtliche Unterschränke kürzen, damit der Plattenüberstand gleich bleibt - und wie machen wir das beim GSI ??
Ich denke, es ist immer sinnvoll ZUERST alle Fakten zu haben und aufgrund dieser Fakten eine Entscheidung zu treffen und einen fundierten Ratschlag zu geben.
Ob es wirklich hilfreich ist, erst eine Entscheidung zu treffen und dann Fakten zu erschaffen, die zu der Entscheidung passen, würde ich für mich persönlich eher bezweifeln.
Kulle hat gesagt, die Platten seien vor Ort geschnitten worden
- wenn der Schnitt unsauber sprich schief war, ist es ohne Zweifel ein Montageproblem
- wenn die Wand wellig ist, ist es eine Frage des Preises und des vereinbarten Leistungsumfangs. Ohne detaillierte vorherige Absprachen stellt sich der Leistungsumfang bei einer 3000,-€ Küche sicherlich anders dar als bei einer 13.000,-€ Küche. Grundätzlich spricht ja nichts dagegen, eine bestehende Lücke zwischen APL und Wand mit einem WAP zu überdecken (natürlich nur innerhalb vernünftiger Grenzen und nicht um einen schlechten Schnitt zu verdecken)
- Wurde von vornherein vereinbart, das die Platte auf jeden Fall plan an die Wand muß, da dort eine 6mm Glasrückwand aufgebracht werden soll, ist es sicherlich in jedem Fall ein Problem der Monteure
- wurde das nicht vereinbart, muss sich gegebenenfalls auch der Käufer mal an die eigene Nase packen. Ein Verkäufer ist letztlich nicht verpflichtet, kostenlos auch die Vor- und Denkarbeiten für andere Verkäufer zu machen - anders sieht das natürlich aus, wenn die Glasplatte beim gleichen Verkäufer bestellt worden wäre. Dann MUSS er sich einen Kopf machen und alle Eventualitäten rund um seinen Verkauf berücksichtigen.
Übrigens, wenn es wirklich ein Problem wegen einer "welligen" Wand ist, braucht die Glasrückwand ohnehin einen anderen Unterbau und wird dadurch "stärker"
Gatto