Anzahlung oder Bürgschaft

ulla

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So, zur Abwechslung ein finanzielles Thema:

Küchenstudio macht mir 2 Angebote:

Entweder 40 % Anzahlung, Rest nach Lieferung oder

100 % als Bankbürgschaft (Kosten der Bürgschaft tragen wir) bei Bestellung (10 Wochen vor Liefertermin) über den gesamten Küchenpreis.

Ich möchte lieber eine Bürgschaft. Aber 100 % - ist das ok ? Bei Mängeln, da habe ich doch keine Möglichkeit mehr, Geld zurückzubehalten?

Danke für Eure Rückmeldungen! :kiss: Ulla
 

bauflo

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AW: Anzahlung oder Bürgschaft

andere idee:

unser küchenstudio hat uns (unaufgefordert) eine eigene bürgschaft über die anzahlungshöhe (50%) ausgestellt. erst als wir die bankbürgschaft des händlers bekommen haben, mussten wir die anzahlung leisten (eine mögl. insolvenz des studios hätte für uns also keine finanziellen risiken). die restl. 50% dann nach montage.
das finde ich fair und risikolos für beide seiten!
 

Tinolino

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AW: Anzahlung oder Bürgschaft

eins sollte auf jeden fall klar sein, generell nicht ohne Bankbürgschaft. die Höhe müsst ihr selber entscheiden, was ihr euch zumutet. DIe bankbürgschaft sollte aber auch bei 40% gehen, frag mal lieber ochmal nach ulla. 100% würd ich nie machen.

Gestern ging das Gerücht um, dass unser aller Freund (K.A.) 90% Anzahlung verlangen soll. Nach Überprüfung stellte dies sich aber als Finte eines Mitbewerbers raus.
:'( Hatten schon Hoffnung :'(
 

KerstinB

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AW: Anzahlung oder Bürgschaft

Hallo Ulla,
40% Anzahlung aber mit Bürgschaft des Küchenstudios wäre doch eine Lösung.

Und, verstehe ich das richtig, wenn ihr keine Anzahlung leistet, will das Küchenstudio eine Bürgschaft über 100% der Summe?

Wie ist das eigentlich bei Bürgschaften. Da können doch auch Bedingungen formuliert werden-oder? Z. B. Fälligkeit frühestens 4 Wochen nach Montage oder so?

Mal ein bisschen gegoogelt ... sollte wohl eine Ausfallbürgschaft sein --> Wiki-Bürgschaftsvertrag. Gefunden habe ich auch Vertragserfüllungsbürgschaft

VG
Kerstin
 

mart

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AW: Anzahlung oder Bürgschaft

eins sollte auf jeden fall klar sein, generell nicht ohne Bankbürgschaft. die Höhe müsst ihr selber entscheiden, was ihr euch zumutet. DIe bankbürgschaft sollte aber auch bei 40% gehen, frag mal lieber ochmal nach ulla. 100% würd ich nie machen.

Da kann ich nur sagen DITO!
 

Flyboy

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AW: Anzahlung oder Bürgschaft

Hallo,
"Gestern ging das Gerücht um, dass unser aller Freund (K.A.) 90% Anzahlung verlangen soll. Nach Überprüfung stellte dies sich aber als Finte eines Mitbewerbers raus.
:'( Hatten schon Hoffnung :'("

@Tino-50 % Anzahlung innerhalb 2 Wochen -besser 1 Woche und 80 besser 90 % mit BB
so machts euer aller Freund :knuppel:
meine nicht

Servus

 

kaweka

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AW: Anzahlung oder Bürgschaft

Wie ist das eigentlich bei Bürgschaften. Da können doch auch Bedingungen formuliert werden-oder? Z. B. Fälligkeit frühestens 4 Wochen nach Montage oder so?

Hallo,

das ist berechtigte und wichtige Frage! Welche Eigenschaften
muß die Bürgschaft haben, um praktisches Nutzen darzustellen ?

Es gibt im i-net Ratschläge zu Thema gute Bankbürgschaft für Anzahlungen Immobilienkauf. Gelten gleiche Voraussetzugen für Bankbürgschaften bei Küchenkauf ?

Gruß
kaweka
 

Küchen Klaus

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AW: Anzahlung oder Bürgschaft

So, nun muß ich auch mal was dazu beitragen.

Ein Sturm der Entrüstung ist mir bestimmt gewiss.

Ich arbeite ohne Anzahlungen, dafür will ich das Geld spätestens
3 Tage nach Montage haben.

Meine Devise ist : Wenn ich Kredit brauche, gehe ich zur Bank und nicht zu meinen Kunden


-
 

Michael

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AW: Anzahlung oder Bürgschaft

Ich arbeite ohne Anzahlungen, dafür will ich das Geld spätestens
3 Tage nach Montage haben.

Das ist sicher ehrenhaft und fair, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das die Ausnahme ist und die Frage nach einer korrekten Bankbürgschaft von Relevanz ist.

Aus meiner Sicht macht die Bankbürgschaft nur dann Sinn, wenn sie vom Händler für Anzahlungen gestellt wird, damit diese im Insolvenzfall nicht verloren geht.
Andersrum geht gar nicht. Wenn der Kunde eine Bankbürgschaft stellen muss, die die Zahlung der Küche sichern soll, bleibt sein Recht, im Reklamationsfall einen Betrag einbehalten zu können, auf der Strecke.
 

Turaluraluralu

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AW: Anzahlung oder Bürgschaft

Meine Devise ist : Wenn ich Kredit brauche, gehe ich zur Bank und nicht zu meinen Kunden

Das ehrt dich ja auch. :2daumenhoch:

Aber ursprünglich ist die Anzahlung eine Absicherung, daß der Kunde bei der Stange bleibt und keine Vorfinanzierung.

Ich sach ja: Die Zeiten werden schlechter!
 

martin

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AW: Anzahlung oder Bürgschaft

Ich handhabe es wie Klaus. Anzahlungen sind mir allein schon zuviel Buchungsaufwand. Ob der Kunde nun anzahlt oder nicht, er schließt immer einen rechtgültigen Vertrag, an den er gebunden ist, und den er genauso wie der Händler erfüllen muss, und das selbst bei mündlich abgeschlossenen Verträgen. Nur Letzteres ist meist nicht rechtssicher beweisbar.
 

Turaluraluralu

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AW: Anzahlung oder Bürgschaft

Ob der Kunde nun anzahlt oder nicht, er schließt immer einen rechtgültigen Vertrag, an den er gebunden ist
Das allein schützt aber nicht so wie ein Vertrag, der mit einer Anzahlung ausgestattet wurde.

Aber so Verkäufer wie du und Klaus sind natürlich direkt symphatischer und machen deshalb das ein oder andere Geschäft mehr.
 

bungaloo

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AW: Anzahlung oder Bürgschaft

Ich denke, nicht die Zeiten sind schlechter, sondern die Moral der Menschen. Daher finde ich es nicht unakzeptabel, sich gegenseitig abzusichern.

Wenn es das Ziel einer Anzahlung/Bürgschaft ist, Sicherheit für beide Partner zu gewährleisten, also eine Absicherung des Käufers gegen Anzahlungsverlust bei Insolvenz des Händlers und anders herum eine Sicherheit für den Händler, dass der Kunde zahlen wird, sehe ich keinen Grund, der gegen eine entsprechend fair aufgesetzte modifizierte Bürgschaft spricht. Es kommt aber eben auf den Wortlaut der Bürgschaft an.

Warum sollte man nicht für 100% bürgen, wenn die Bürgschaft erst nach mängelfreier Lieferung (genaue Definition) und nicht erfolgter Zahlung (genaue Definition), eingefordert werden kann?
 

KerstinB

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AW: Anzahlung oder Bürgschaft

So, nun muß ich auch mal was dazu beitragen.

Ein Sturm der Entrüstung ist mir bestimmt gewiss.

Ich arbeite ohne Anzahlungen, dafür will ich das Geld spätestens
3 Tage nach Montage haben.

Meine Devise ist : Wenn ich Kredit brauche, gehe ich zur Bank und nicht zu meinen Kunden
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Klaus, da gibt es keinen Grund für Entrüstung :2daumenhoch: ... so habe ich meine Küche auch gekauft.

Und für mich als Kunde ist so eine Verkaufsstrategie das beste Kennzeichen dafür, dass es sich um einen finanziell gesunden Verkäufer handelt ;-)

VG
Kerstin
 

Flyboy

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AW: Anzahlung oder Bürgschaft

Hallo,:-\
was ist bitte ein finanziell gesunder Verkäufer???

Je nach Verband und Konditionen mit den Herstellern wird sich heute kaum ein Unternehmen leisten können für Küchenbestellungen in Vorleistung zu treten.
Boni -Skonto - Zentralregulierung und was es sonst noch gibt sind Instrumente bei der Industrie Geld zu sparen-und da liegt immer ein grosser Anteil in meinem Gewinn wie schnell ich meine Rechnungen begleichen kann.
So schön wie das für den Kunden ist-3 Tage später zahlen oder 14 Tage gegen Rechnung und dann wohl auch noch 3 % Skonto einbehalten.
Da sollte jeder Unternehmer mal seinen Steuerberater fragen wie man im Einkauf seinen Gewinn optimieren kann.
Verkäufer - Monteure- Sachbearbeiter wollen alle am Monatsende ihr Gehalt und wenn ich das alles mit Krediten vorfinanzieren soll bei den Zinsen und Rankings würde ich mich nicht selbstständig machen wollen.

Gruß Paul
 

emilie

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AW: Anzahlung oder Bürgschaft

Ich sehe das genauso wie Kerstin und auch ich muss bei meiner bestellten Küche nichts anzahlen, sondern innerhalb einer Woche nach Lieferung den Betrag überweisen. Mein gutes Gefühl bei dem Küchenstudio wurde so halt noch einmal verstärkt, aber anderereits würde mich eine Anzahlung oder Bankbürgschaft beim Küchenstudio meines Vertrauens auch nicht so verschrecken, dass ich dort nicht mehr kaufen würde.
 

Flyboy

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AW: Anzahlung oder Bürgschaft

Geehrte KerstinB :-)

ich habe schon verstanden was Du meinst,aber sieh mal wenn Du Betreiber eines Küchenhauses mit ,sagen wir mal 5 Musterküchen bist hast einen festen Monteur eine Aushilfe-Stundenweise eine Bürohilfe-Reinigungskraft-Inhaber Verkauft und ein Berater.Bei einem Umsatz 5 - 7 Küchen im Monat musst Du eine grosse Eigenkapitaldecke haben um die ganzen Kosten des Hauses der Angestellten und die bestellte Ware zu bezahlen.
Das kann vielleicht Küchen Klaus als Lottomillionär ;D;D aber der mittelständische Unternehmer ist immer auf Kredite und Vorfinanzierungen angewiesen-und diese Gelder sind sehr teuer.

Gruß Paul
 

Michael

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AW: Anzahlung oder Bürgschaft

Hallo Paul,

vergiss bitte nicht, dass der gesamte Einzelhandel von ähnlichen Kosten geplagt ist, aber auf das Mittel der Anzahlung nicht zurückgreifen kann.
Meinen Fernseher zahle ich jedenfalls nicht Wochen vorher an.

Wenn es Argumente für eine Anzahlung gibt, dann sollten sie anders ausfallen.
Bei einem sofortigem (evtl. gesetzlichem) Wegfall der Anzahlungsmodalitäten müssten sich die Händler, die darauf angewiesen sind, in ihrer Kalkulationsstruktur selbst überprüfen und entsprechende Massnahmen treffen.

Kann ja nicht sein, dass der Eine darauf angewiesen ist und der Andere darauf pfeifen kann.;-)
 
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