Austellungsgerät anstelle Neugerät montiert

chili1102

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Hallo,

ich habe hier zwar keinen Planungsthread für meine neue Küche eröffnet aber durch monatelanges Mitlesen hier die für unseren Raum optimale Lösung gefunden (glaube ich wenigstens).

Nun wird die Küche seit gestern endlich aufgebaut und aussehen tut auch alles perfekt. Nur ist uns heute aufgefallen, dass die DAH (Miele DA6700) kein Neugerät ist sondern das Ausstellungsgerät aus dem Küchenstudio , was auch die Küchenmonteure bestätigt haben. Nun ist der Berater, bei dem wir die Küche gekauft haben, heute nicht zu erreichen, weshalb ich hoffe, dass mir hier im Forum vielleicht jemand sagen kann, ob das rechtens ist? Habe extra nochmal im Vertrag nachgeschaut, da steht die Miele DAH mit dem Originalpreis dahinter drin und von Ausstellungsgerät o.ä. war nie die Rede. Hätte uns das Küchenstudio das nicht explizit sagen müssen? Uns geht es jetzt noch nicht einmal darum, dass das Gerät schon mal irgendwo anders gehangen hat, sondern eher um die Art und Weise, wie man es uns "untergeschoben" hat. Wir hätten vermutlich gar nichts gegen die DAH als Austellungstück gehabt, wenn das preislich ein wenig was ausgemacht hätte, aber so...

Was meint ihr, dem Küchenberater beim nächsten Gespräch stecken, dass das so nicht i.O. war oder gleich etwas direkter werden und einen Austausch verlangen? Wir müssen heute nach Fertigstellung auch den Restbetrag zahlen, deswegen bin ich mir auch nicht sicher, wie wir weiter verfahren sollen.

Vielleicht hat ja hier jemand einen guten Ratschlag für uns...

Danke schonmal im voraus,

chili
 

Domi82

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Ohne vorherige Absprache geht so etwas nicht, also unbedingt vorab klären.
 

Gatto1

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Hier ist zu unterscheiden zwischen "Ausstellungsgerät" und "Vorführgerät". Ersteres ist unbenutzt und unterliegt denselben rechtlichen Gewährleistungs- und evtl. Garantieansprüchen wie ein "Neugerät" ( das ggf. auch schon seit Monaten auf dem Lager gestanden hat). Anders ist es bei "Vorführgeräten" die in der Regel als benutzt gelten und daher eingeschränkte Gewährleistungsansprüchen unterliegt.
Rein rechtlich ist ein Ausstellungsgerät als Lieferung in Ordnung, solange es das korrekte Gerät ist und keine optischen Beeinträchtigungen aufweist.
 

menorca

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Und was hat sich da ergeben?
Wäre ja für ähnlich Betroffene interessant, ob Austausch oder Preisnachlass oder Irrtum oder ...

Bin kein Jurist und kann und möchte nicht Wortklauberei betreiben, aber wir haben unseren DGC als Vorführgerät erhalten, zu einem deutlich reduzierten Preis, aber trotzdem mit voller 2-Jahres-Garantie (schriftlich!), oder Gewährleistung, wie auch immer, werd ich nie auseinanderhalten können.
 

moebelprofis

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Gewährleistung = gesetzlich vorgeschrieben
Garantie = freiwillige Zusatzleistung des Händlers oder Herstellers, gerne auch an bestimmte Bedingungen geknüpft.
 

menorca

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Danke! Sollte ich - werde ich! - zu meinen gespeicherten Antworten und Links tun.
 

R.KlärBär

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... aber wir haben unseren DGC als Vorführgerät erhalten, zu einem deutlich reduzierten Preis, aber trotzdem mit voller 2-Jahres-Garantie (schriftlich!), oder Gewährleistung, wie auch immer, werd ich nie auseinanderhalten können.

Da bricht sich der Händler kein Zacken aus der Krone.

Alle guten Markenhersteller geben 2 Jahre Garantie und die gesetzliche Gewährleistung läuft auch 2 Jahre. - Beginnend mit der Tag der Lieferung. - Nachzuweisen durch Kaufbeleg. Im Mangelfall übernimmt die Leistung der Werkskundendienst.

Ob es ein Vorführgerät ist oder nicht, 2-3 Wochen nach Inbetriebnahme ist das nicht mehr zu beweisen. Auch wenn es 2 oder 3 Jahre als ist.

Denn das kann auch bei einem Original verpacktem Gerät passieren. Bei schlampiger Lagerführung, wenn also bei einer Neuanlieferung der Restbestand nicht nach vorne gestellt wird, passiert das ganz schnell. Habe das früher sehr oft erlebt.

Jörg
 

menorca

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Ich meinte auch nicht, dass das ein besonders kulantes Angebot des Händlers war, sondern bezog mich auf Gattos "eingeschränkte Gewährleistungsansprüche bei Vorführgeräten", die bei mir eben so nicht im Kaufvertrag standen.
 
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