VERPACKUNGSVERORDNUNG

Michael

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Hallo liebes Forum, :kiss:

weil es nichts mit Küchen zu tun hat und mich wahnsinnig aufregt, poste ich es mal im Off-Topic.

Am 04.04.2008 wurde die Fünfte Verordnung zur Novellierung der Verpackungsverordnung verkündet. Die novellierte Verpackungsverordnung (VerpackV n.F.) tritt vollständig aber erst am 01.01.2009 in Kraft und bringt einige wichtige Änderungen mit sich. Wesentliches Ziel der novellierten Verordnung ist die Sicherstellung der haushaltsnahen Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Zu diesem Zweck sieht die Änderungsverordnung vor, dass grundsätzlich alle Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, bei einem bundesweit flächendeckenden Rücknahmesystem (sog. duales System) lizenziert sind.

Mir stellt sich nur die eine Frage: Gehts noch?*crazy*
Dieses bürokratische Monster wird wohl die meisten kleinen Internethändler lahmlegen, zumal die abmahnwilligen Rechtsverdreher und ihre Klienten sich schon die Hände reiben.

Denn:
Ein Verstoß gegen die Verpackungsverordnung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Dies wird in § 1 Abs. 1 S.3 VerpackV n.F. ausdrücklich klargestellt. Es besteht die Gefahr kostenpflichtiger Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände. Außerdem stellt ein Verstoß gegen die Vorschriften der Verpackungsverordnung nach § 15 VerpackV n.F. eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Geldbußen geahndet werden kann. Nach § 61 III Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz kann pro Verstoß eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Also: Gehts noch?
 

Cooki

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AW: VERPACKUNGSVERORDNUNG

Habe mal einen Bericht über einen KLEINEN Maler- und Lackierbetrieb gesehen, der regelmässig sämtliche Inhaltsstoffe der verwendeten Lacke angeben muss, oder so ähnlich war das. Das war aber nur eine von 100 Schikanen. Er behauptete, bald seinen Laden auf Grund von Bürokratismus schließen zu müssen, da er nicht mehr zum Arbeiten kommt.

Was anderes ist das doch auch nicht. Wer sich solch einen Mist ausdenkt, steht mit keinem Bein im Leben.

Man kann sich nur noch an den Kopf fassen. Prost Mahlzeit Deutschland !!! Danke EU ! :-X
 

Tinolino

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AW: VERPACKUNGSVERORDNUNG

Prost Mahlzeit Deutschland !!! Danke EU ! :-X

wenn es auch nicht mit Verpackungen zu tun hat, aber dem Malerdingens ähnelt, hier eine kleine Story von mir. Eine Kundin kaufte bei mir eine Massivholzarbeitsplatte und verlangte im Nachhinein ein Zertifikat/Testergebnis für die Verträglichkeit und Unbedenklichkeit des Pflegeöles (das übliche Zertifikat was man immer dabei hat, hatte sie beeits bei Kauf erhalten, sie wollte eine vollständige Aufführung aller Inhaltsstoffe und Testergebnisse eines unabhängigen Gutachters/Labors) (Platte war da aber bereits im Lager). Ich faxte es ihr zu und sie will nun kostenlos eine neue unbehandelte Platte, da das Pflegeöl an Ratten und Kaninchen getestet wurde. ;D Kundendienstleiterentscheidung KUNDIN ERHÄLT NEUE PLATTE allerdings zum Einstandspreis. da die Testergebnisse keine Unverträglichkeit etc aufwiesen. *crazy* Ich frage mich nur ob sie auch neue Haare und neue Haut kriegt, oder denkt sie die Färbemittel und Kosmetika werden am lebenden Menschen getestet?
 
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