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Hallo,
wir haben unsere Küche noch nicht, aber sie ist geplant und unterschrieben.
Während der unterschrift fiel auf, das einiges anders geplant wurde als besprochen, einen Teil haben wir gesehen und korrigieren lassen, z.T. war das nur gegen hohe Aufpreise möglich, aber gesehen haben wir eben doch nicht alles.
Nun hat der Verkäufer festgestellt, dass er ein Schrankteil doppelt bestellt hatte und dass die im Vertrag stehende XL-Spülmaschine nicht passt, weil sie zu groß für die geplante Küche ist, da passt nur die normale.
Also hat er uns angerufen, dass er das überbestellte Schrankteil aus der Stückliste nehme und die SM gegen eine kleinere tauscht. Beides ohne Preisausgleich.
Hierfür hat er uns für die von Ihm geänderte Stückliste eine entsprechene Änderungsmitteilung zugeschickt, die wir unterschreiben und zurückschicken sollten, das haben wir aus folgenden Gründen nicht getan:
Bei dieser Gelegenheit haben wir festgestellt, dass es eh nicht die Spülmaschine war, die wir besprochen hatten. Also haben wir nicht unterschrieben, sondern angerufen und gebeten, das Geld, das ja nun von dem "überbestellten" Schrankteil übrig sein müsste, für die Spülmaschine einzusetzen, die wir uns gewünscht hatten.
Antwort: das überbestellte und zurückgenommene Schrankteil war ein Versehen und wir haben davon keinen Preisnachlass, weil wir ja die Küche bekämen, wie besprochen,
die gewünschte Spülmaschine gebe es nur gegen einen Preisaufschlag, es sei unser Pech, dass wir sie nicht gleich bei Vertragsunterschrift reklamiert hätten.
Selbstverständlich gibt es auch keinen Preisausgleich dafür, dass die vom Küchenhaus angebotene kleinere Spülmaschine (jedenfalls laut internet) günstiger ist, als die in der Stückliste.
Wie seht Ihr das, mir ist schon klar, dass ich wohl ausbaden muss, was ich unterschrieben habe, aber müsste das das Küchenhaus nicht ebenfalls? Wenn sie was aus der Stückliste streichen, müsste es doch einen Preisausgleich geben.
Es waren in der Stückliste schon 78cm hohe Oberschränke gegen 65cm hohe getauscht worden, für die hohen ist unsere Küche zu niedrig, das geschah ebenfalls ohne Preisausgleich.
Ich hatte vor Vertragsunterschrift schriftlich darum gebeten, die Stückliste mit Preisangaben zu erhalten, das wurde leider auch nicht gemacht, so dass ich keinen wirklichen Überblick habe, was was kostet und ob hohe Schränke tasächlich teurer sind als niedrigere, Zahlen wurden nur genannt, wenn es um Aufpreise ging.
Mit bestem Dank für Eure Meinung und Tipps
Marenzi
wir haben unsere Küche noch nicht, aber sie ist geplant und unterschrieben.
Während der unterschrift fiel auf, das einiges anders geplant wurde als besprochen, einen Teil haben wir gesehen und korrigieren lassen, z.T. war das nur gegen hohe Aufpreise möglich, aber gesehen haben wir eben doch nicht alles.
Nun hat der Verkäufer festgestellt, dass er ein Schrankteil doppelt bestellt hatte und dass die im Vertrag stehende XL-Spülmaschine nicht passt, weil sie zu groß für die geplante Küche ist, da passt nur die normale.
Also hat er uns angerufen, dass er das überbestellte Schrankteil aus der Stückliste nehme und die SM gegen eine kleinere tauscht. Beides ohne Preisausgleich.
Hierfür hat er uns für die von Ihm geänderte Stückliste eine entsprechene Änderungsmitteilung zugeschickt, die wir unterschreiben und zurückschicken sollten, das haben wir aus folgenden Gründen nicht getan:
Bei dieser Gelegenheit haben wir festgestellt, dass es eh nicht die Spülmaschine war, die wir besprochen hatten. Also haben wir nicht unterschrieben, sondern angerufen und gebeten, das Geld, das ja nun von dem "überbestellten" Schrankteil übrig sein müsste, für die Spülmaschine einzusetzen, die wir uns gewünscht hatten.
Antwort: das überbestellte und zurückgenommene Schrankteil war ein Versehen und wir haben davon keinen Preisnachlass, weil wir ja die Küche bekämen, wie besprochen,
die gewünschte Spülmaschine gebe es nur gegen einen Preisaufschlag, es sei unser Pech, dass wir sie nicht gleich bei Vertragsunterschrift reklamiert hätten.
Selbstverständlich gibt es auch keinen Preisausgleich dafür, dass die vom Küchenhaus angebotene kleinere Spülmaschine (jedenfalls laut internet) günstiger ist, als die in der Stückliste.
Wie seht Ihr das, mir ist schon klar, dass ich wohl ausbaden muss, was ich unterschrieben habe, aber müsste das das Küchenhaus nicht ebenfalls? Wenn sie was aus der Stückliste streichen, müsste es doch einen Preisausgleich geben.
Es waren in der Stückliste schon 78cm hohe Oberschränke gegen 65cm hohe getauscht worden, für die hohen ist unsere Küche zu niedrig, das geschah ebenfalls ohne Preisausgleich.
Ich hatte vor Vertragsunterschrift schriftlich darum gebeten, die Stückliste mit Preisangaben zu erhalten, das wurde leider auch nicht gemacht, so dass ich keinen wirklichen Überblick habe, was was kostet und ob hohe Schränke tasächlich teurer sind als niedrigere, Zahlen wurden nur genannt, wenn es um Aufpreise ging.
Mit bestem Dank für Eure Meinung und Tipps
Marenzi