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Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Unsere 1 Jahr neue Küche ist komplett vom Schreiner. Die Fronten bestehen aus mit einem HPL-Schichstoff versehene Spanplatten mit Eiche-Echtholzkanten.
Inzwischen sind an ALLEN unten liegenden Kanten Aufquellungen sichtbar, die wohl auf beim Putzen herunterlaufende Flüssigkeit zurückzuführen sind (ich vermute mal meine bessere Hälfte wischt nicht alle Tropfen, die an der Unterkante hängen bleiben ab, was aber alle Vorgängerküchen klaglos überstanden). Andere Ursachen, wie z.B. mangelhafter Leim sind ausgeschlossen. Unser Schreiner argumentiert nun, dass sämtliche beim Putzen enstehende Flüssigkeit komplett abzuwischen wäre, ergo wir eine erhebliche Teilschuld hätten. Einen ensprechenden Hinweis gab es natütlich bei Inbetriebnahme nicht.
Inwieweit muss eine Front das aushalten ? Gibt es einschlägige Vorschriften oder Präzedenzfälle ?
Vielen Dank
Roger
ich habe folgendes Problem.
Unsere 1 Jahr neue Küche ist komplett vom Schreiner. Die Fronten bestehen aus mit einem HPL-Schichstoff versehene Spanplatten mit Eiche-Echtholzkanten.
Inzwischen sind an ALLEN unten liegenden Kanten Aufquellungen sichtbar, die wohl auf beim Putzen herunterlaufende Flüssigkeit zurückzuführen sind (ich vermute mal meine bessere Hälfte wischt nicht alle Tropfen, die an der Unterkante hängen bleiben ab, was aber alle Vorgängerküchen klaglos überstanden). Andere Ursachen, wie z.B. mangelhafter Leim sind ausgeschlossen. Unser Schreiner argumentiert nun, dass sämtliche beim Putzen enstehende Flüssigkeit komplett abzuwischen wäre, ergo wir eine erhebliche Teilschuld hätten. Einen ensprechenden Hinweis gab es natütlich bei Inbetriebnahme nicht.
Inwieweit muss eine Front das aushalten ? Gibt es einschlägige Vorschriften oder Präzedenzfälle ?
Vielen Dank
Roger