Proxos
Hallo sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß nicht ob ich hier bei Ihnen richtig im Forum bin.
Ich bin Händler seit schon mehreren Jahren und tätig im Küchenbereich.
Nun habe ich einen Fall den ich bis jetzt noch nicht hatte.
Bei einem Kunden wurde die Küche montiert und mit in der Montage war eine verkleidung durch Schränke ( in der tiefe gekürzt) von einer Therme.
Bei der Montage wurde auch ein schornsteinfeger mit hinzu gezogen, bezüglich brandschutz etc.
Da nun ein Schrank ein Hochschrank mit borten war und dieser so gekürzt werden muste, dass keine Borten, mehr rein passen, wurden diese halt nicht montiert(Borten). Nun besteht der Kunde auf seine Borten und wenn diese nicht montiert werden, so ist er nicht gewillt die Küche zu dem vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Natürlich würden wir diese borten gerne montieren, aber die passen halt nicht mehr rein, da der schrank von der tiefe lt. Schornsteinfeger, fast bis zur front gekürzt werden sollte.
Das Argument des Kunden:
"Sie hätten schon vor der Bestellung den Schornsteinfeger hinzu holen sollen, und mir habe sie gesagt die Borten werden montiert."
Mit den Borten habe ich legidlich gesagt das diese so eingesetzt werden wie es möglichist. Daran kann der Kunde sich natürlich nicht erinnern.
Nun meine Frage kann der Kunde nun verlangen, das die Borten montiert werden? Es geht ja immerhin um die Bezahlung der Küche.
Vielleicht sind hier im Forum ja ein paar spezis im Küchenrecht.
Ich bin Händler seit schon mehreren Jahren und tätig im Küchenbereich.
Nun habe ich einen Fall den ich bis jetzt noch nicht hatte.
Bei einem Kunden wurde die Küche montiert und mit in der Montage war eine verkleidung durch Schränke ( in der tiefe gekürzt) von einer Therme.
Bei der Montage wurde auch ein schornsteinfeger mit hinzu gezogen, bezüglich brandschutz etc.
Da nun ein Schrank ein Hochschrank mit borten war und dieser so gekürzt werden muste, dass keine Borten, mehr rein passen, wurden diese halt nicht montiert(Borten). Nun besteht der Kunde auf seine Borten und wenn diese nicht montiert werden, so ist er nicht gewillt die Küche zu dem vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Natürlich würden wir diese borten gerne montieren, aber die passen halt nicht mehr rein, da der schrank von der tiefe lt. Schornsteinfeger, fast bis zur front gekürzt werden sollte.
Das Argument des Kunden:
"Sie hätten schon vor der Bestellung den Schornsteinfeger hinzu holen sollen, und mir habe sie gesagt die Borten werden montiert."
Mit den Borten habe ich legidlich gesagt das diese so eingesetzt werden wie es möglichist. Daran kann der Kunde sich natürlich nicht erinnern.
Nun meine Frage kann der Kunde nun verlangen, das die Borten montiert werden? Es geht ja immerhin um die Bezahlung der Küche.
Vielleicht sind hier im Forum ja ein paar spezis im Küchenrecht.