Ärger mit Küchenverkäufer - Benötige dringend Hilfe

89sunshine

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Hallo zusammen,

ich habe mächtigen Ärger mit unserem Küchenverkäufer und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Hier mein Problem:
Ich habe vor Kurzem eine neue Küche erhalten. Diese ist bereits vollständig eingebaut. Zum Zeitpunkt der Abnahme habe ich wie im Protokoll vorgesehen alle Fronten, Einzüge und Elektrogeräte geprüft. Ein paar Tage später wollte unser Installateur den Wasserhahn anschließen. Dabei hat er festgestellt, dass auf dem Rand des Spülbeckens bereits zwei kleine Dellen vorhanden sind. Er hat ein Foto von dem Becken angefertigt und meiner Mutter geraten sich sofort mit dem Küchenverkäufer in Verbindung zu setzen. Leider war ich zu dem Zeitpunkt bei der Arbeit und wurde erst später von meiner Mutter über die Schwierigkeiten informiert. Meine Mutter hat also den Verkäufer kontaktiert, welcher sofort behauptet hat, dass diese Mängel zum Zeitpunkt des Einbaus noch nicht vorhanden waren. Ich muss anmerken, dass der Verkäufer beim Einbau nicht vor Ort war. Seine Handwerker haben nach fertiger Montage die Küche komplett fotografiert. Der Verkäufer hat behauptet, dass auf den "Beweisfotos" eindeutig keine Dellen zu erkennen sind. Diese Fotos haben wir allerdings bis heute nicht zu Gesicht bekommen. Der Verkäufer hat nach dem Telefonat mit meiner Mutter seine zwei Handwerker zu meiner Mutter geschickt. Sie standen plötzlich einfach unangekündigt vor der Tür. Einer der Handwerker war wohl schon bei der Ankunft sehr sauer, da es "seine Freizeit" wäre, die er jetzt opfert. Die Handwerker sind dann auf jeden Fall in die Küche gestürmt um sich selbst von den Schäden zu überzeugen. Sie wollten dann das Becken austauschen - den Küchenverkäufer hatten sie parallel am Telefon. Meine Mutter hat sich verständlicherweise erkundigt, ob der Verkäufer das neue Becken und die Montage uns dann extra kosten würde - der Handwerker hat gestänkert, dass ihn das jetzt weitere 3 Stunden Einbau kosten würde. Der Verkäufer hat dann durch das Telefon mitgeteilt, dass der "Verursacher der Schäden" auch dafür zu zahlen hätte. Da er allerdings die "Beweisfotos" hat, kann er eindeutig beweisen, dass das Küchenstudio keinesfalls der Schuldige sein kann. Meine Mutter hat ihm dann gesagt, dass sie die Fotos dann gerne sehen würde. Der genervte Handwerker hat dann seine Digi-Cam gezückt und sie ihr zwei Sekunden unter die Nase gehalten und dann wieder eingesteckt. Selbstverständlich kann man sich so nicht von den Behauptungen des Verkäufers überzeugen. Ich möchte hierbei auch anmerken, dass die Spüle direkt nach der Montage verstaubt war und wir deshalb auch die Dellen nicht sofort bemerkt haben. Ich frage mich deshalb, ob die Fotos wirklich so aussagekräftig sind. Da meine Mutter Angst vor den Mehrkosten hatte, hat sie die Handwerker wieder weggeschickt, zumal der Installateur bereits mit dem Einbau des Wasserhahns am selben Tag beauftragt war. Am Telefon hat der Verkäufer meine Mutter dann weiter auf die Palme gebracht. Sie bräuchte ja sowieso nicht meinen, dass keine Mehrkosten auf uns zukämen. Meine Mutter hat sich erkundigt wieso, da wir ja ein Angebot (betitelt mit "Auftrag") zu einem festen Preis (ca. 10.000€) inkl. einer Montagepauschale von stolzen 900€ unterschrieben hatten. Der Verkäufer hat entgegnet, dass er noch nicht sagen könnte, wie hoch die Mehrkosten sind, da er die Rechnung noch nicht fertig hat. Er wäre jetzt schon bei ca. 500€ aber er wäre ja noch lange nicht fertig.

Über die Osterfeiertage kam keine Rechnung - allerdings habe ich im Spülbecken jetzt außerdem noch Kratzer gefunden. Diese sieht man nur, wenn das Wasser läuft. Ich habe mich daher entschlossen selbst noch einmal mit dem Verkäufer zu telefonieren. Das war letzten Mittwoch. Meine Absicht war, eine gütliche Einigung zu erreichen (also dass das Becken getauscht wird oder zumindest der Preis gesenkt wird). Ich habe ihn nochmals auf die Spüle angesprochen. Daraufhin ist der sehr wütend geworden - hat wieder mit seinen Beweisfotos angefangen und dass wir die Schäden verursacht hätten. Außerdem hat er sich darüber beschwert, dass bei uns sowieso alles krumm ist und dass die Handwerker deshalb so lange gebraucht haben. Zusätzlich hat er wieder mit seinen Mehrkosten angefangen, die sich "mittlerweile" bereits auf mindestens 2000€ belaufen würden. Ich war geschockt von dieser Äußerung und wollte wissen, wie er denn auf so enorme Mehrkosten kommt, zumal ein fester Preis vereinbart war. Er hat dann angefangen einzelne Positionen aufzuzählen als er aber immer wieder Rückfragen von mir bekommen hat, hat er schnell das Thema gewechselt. Ich habe ihn gefragt, ob er sich so guten Kundenservice vorstellt. Immerhin kann es ja nur von seinem Interesse sein, wenn die Kunden zufrieden sind und ihn weiterempfehlen. Er hat mir dann "eine niveaulose Unterhaltung " unterstellt und mich gefragt, ob ich denn die Küche geschenkt haben will. Ich habe entgegnet, dass ich den ausgemachten Preis bezahlen werde, aber nicht mehr. Ich habe nochmal meinen Unmut deutlich gemacht, dass ich es bedauere, wie er reagiert. Er ist dann laut geworden und hat gebrüllt "Sie glauben ja wohl nicht, dass Sie Rabatt bekommen. Ihre Mutter hat das schon probiert, aber das können Sie vergessen!" Ich habe dann eingesehen, dass es keinen Sinn mehr macht mit ihm zu sprechen und habe das Gespräch damit beendet, dass ich ihm einen schönen Tag gewünscht und dann aufgelegt habe. Meine Eltern fanden es nicht gut, dass ich versucht habe mit ihm eine friedliche und für beide Seiten gütliche Einigung zu finden. Sie meinten, dass jetzt die Rechnung bestimmt noch viel teurer wird.

Einen Tag später war die Rechnung dann wirklich da. Komisch war nur folgendes: Die Rechnung war auf den 27. datiert (Tag, an dem ich mit ihm gesprochen habe) und der Poststempel auf dem Umschlag auf den 26. Komisch nicht wahr? Vermutlich hat er eine eigene Frankiermaschine und manipuliert.
Wie zu erwarten war die Rechnung um einiges höher (ca. 2000€ mehr). Was dem Fass den Boden ausschlug war der Zahlungstermin: 29.04.!!! Es kann ja wohl nicht sein, dass ich heute eine Rechnung erhalte und MORGEN zahlen muss. Selbst ein Zahlungsziel "sofort" hat eine Frist von 14 Tagen. Mein Vater hat an diesem Tag bereits mit der Rechtsschutzversicherung telefoniert. Ich war zu dieser Zeit wieder bei der Arbeit. Mein Vater hat allerdings nicht das beschädigte Spülbecken angesprochen, sondern nur die Mehrkosten. Der Anwalt am Telefon meinte daraufhin wohl, dass immer mit irgendwelchen Mehrkosten zu rechnen wäre - das wäre normal und das müssten wir zahlen. Ich war über diese Äußerung sehr sauer und wollte das nicht auf mir sitzen lassen. Also habe ich noch am 28. einen Brief an den Verkäufer verfasst (siehe Anlage). Unter anderem war auch die Rechnungsanschrift falsch und lautete auf mich, obwohl wir besprochen hatten, dass mein Vater der Rechnungsempfänger ist. Außerdem haben wir eine Auflistung aller Einzelpositionen verlangt. Diese benötigen wir doch spätestens wenn ein Garantiefall mit den Geräten vorliegt, oder? Des Weiteren wurde im Brief nochmals die beschädigte Spüle und die nicht angekündigten Mehrkosten thematisiert. Ich habe darauf hingewiesen, dass aufgrund von nötigen Korrekturen der Rechnung, diese nicht wie von "Herr Küchenverkäufer" vorgesehen, bis zum 29. beglichen wird. Da es mir nicht mehr möglich war, den Brief am 29. zur Post zu bringen, habe ich mich entschieden, den Brief inklusive aller Anlagen (unter anderem Rechnung mit handschriftlich vermerkten Korrekturen) zu faxen. Das Original wollte ich heute per Einschreiben-Rückschein hinterher senden.

Ich bin dann also gestern Abend zu meiner Tante gefahren, da nur sie ein Fax besitzt. Die ersten zwei Seiten des Briefs (von 3!) gingen mit positiven Sendebericht durch, dann auf einmal hat das Fax gestockt, das Papier durchgezogen und es kam ein "Unterbrochen-Sendebericht". Er musste sein Fax also abgestellt haben. Er wollte wohl verhindern, dass ich innerhalb meines Zahlungsziel den Widerspruch bei ihm einreiche. So schnell habe ich aber nicht aufgegeben. Wir haben eine Stunde gewartet und dann erneut die 3. Seite des Briefs gesendet. Das Fax war wohl tatsächlich wieder an, aber er hat es wieder unterbrochen - nächster "Unterbrochen-Sendebericht". Dann ist mir aufgefallen, dass er auf der Rechnung noch weitere Faxnummern aufgelistet hat. Also hab ich die nächste probiert und "ach du Schreck" - Unterbrochen. Dann kam die dritte Nummer dran. Offensichtlich war ich hier rechtzeitig (bevor er sein Fax deaktivieren konnte) - die dritte Seite wurde gefaxt. Als ich dann versucht habe, die übrigen Seiten auch an diese Nummer zu senden, wieder Abbruch. Eine Seite ging noch durch, die nächsten nicht mehr. Naja, immerhin hatte er alle Seiten pünktlich erhalten, nur an unterschiedliche Faxnummern.

Heute habe ich per Einschreiben-Rückschein das Original gesendet.
Als ich vorhin am Briefkasten war, hat mich fast der Schlag getroffen. Da war doch tatsächlich ein Brief von dem Verkäufer - Poststempel "mal wieder" auf Vortag datiert. Nanu, wie ist es denn möglich, dass er sein Antwortschreiben auf meinen Brief bereits in der Post hat, obwohl er mein Fax erst abends gegen 8 Uhr erhalten hat?
motzki.gif

Ich habe den Umschlag geöffnet und heraus kam ein Schreiben von ihm und die "korrigierte Rechnung" Den Namen hat er auf der Rechnung geändert, allerdings scheint er Mann und Frau nicht unterscheiden zu können: "Frau Wolfgang XXXXXX". Das Rechnungsdatum war immer noch der 27. Die Einzelposten noch immer nicht aufgeführt. Die Rechnungssumme nicht geändert. In seinem Brief steht, dass es ihn angeblich 200€ kostet, wenn er die Einzelpositionen aufführt. Wenn wir das wollen, sollen wir eine Kostenübernahmeerklärung senden. Außerdem hat er die Tatsachen mal wieder komplett verdreht und gelogen, wo sich die Balken biegen. Von wegen die Spüle hätten die Handwerker kostenlos ausgetauscht und WIR haben das verweigert. Außerdem wäre ja jetzt schon der Wasserhahn eingebaut und dann könnte er ja sowieso nichts mehr bei seinem Hersteller reklamieren. Außerdem hat er Positionen, die schon seit Beginn der Planung feststanden und somit in den 10.000€ enthalten sein müssten, als "Nachbestellung des Kunden" und "Änderungswünsche des Kunden" abgetan. Ich bin nun wirklich am verzweifeln und bekomme schon Bluthochdruck während ich euch hier schreibe. Mein neuer Zahlungstermin ist der 3. Mai. Schon wieder eine Frist unter 14 Tagen. Ist das Verhalten überhaupt rechtlich?

Bitte helft mir, ich weiß nicht, was ich noch tun soll...

Grüße,
89sunshine
 

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planki

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AW: Ärger mit Küchenverkäufer - Benötige dringend Hilfe

Fakt 1: Dellen in der Spüle

Diese wurden auf dem Abnahmeprotokoll nicht vermerkt, waren also zum Zeitpunkt der Abnahme nicht vorhanden!
Wenn man die Küchenabnahme nicht mit der erforderlichen Zeit und erforderlichen Sorgfneu vornimmt, wird es hier immer zu Unstimmigkeiten kommen. Wofür erfolgt denn eine Abnahme? - Es liegt also in der Kulanz des Händlers hier tätig zu werden und notfalls auch gegen Berechnung Abhilfe zu schaffen! Beweispflicht, dass die Dellen bereits vorhanden waren, liegt bei Ihnen, da Sie das Abnahmeprotokoll unterschrieben haben.

Fakt 2: vereinbarter Preis

Der vorliegende Kaufvertrag enthält einen Verkaufspreis, den beide vertragschließende Seiten so vereinbart haben, nämlich 10180,00 Euro. Dieser Preis ist für beide Vertragspartner bindend, zumal für die Montage ein Festpreis vereinbart wurde. Sofern im "Kleingedruckten" nichts anderes steht, ist es hier das unternehmerische Risiko, Mehraufwendungen bei der Montage zu übernehmen, da ja auch hoffentlich ein Tischleraufmaß stattgefunden hat, zu dem sich der Ausführende von der Beschaffenheit des Raumes, der Winkligkeit und anderer Montagehindernisse ins Bild setzen konnte.

Existiert eine Vertragsergänzung oder Änderung mit der Unterschrift des Auftraggebers, dass die Küche teurer wird? Wenn nicht, besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung der Mehrkosten.

Da es sich nicht um einen Kostenvoranschlag sondern um einen Vertrag handelt, hat keine der vertragschließenden Seiten das Recht, diesen eigenmächtig, ohne Rücksprache und Einverständnis des anderen Vertragspartners zu ändern.

Fakt 3: Einzelaufstellung

Auf eine Einzelaufstellung der gelieferten Teile, Möbel & Geräte besteht ein Anspruch, wobei dieser nicht beinhaltet, dass Einzelpreise ausgewiesen werden, da die Preisfindung bei Einbauküchen sehr "undurchsichtg" und für den Laien nicht nachvollziehbar ist.

Es sollte Ihnen aber eine Einzelaufstellung in Form eines Lieferscheines vorliegen, an Hand dessen Sie ja bereits die Vollständigkeit der Ware geprüft haben, oder?

Einzelpreise für die Montage als auch Herd/Backofen, Kochfeld/Kochstelle und Spüle inkl. Armatur müssen auf Verlangen ausgewiesen werden, da diese Positionen steuerlich in der Lohnsteuererklärung oder dem Jahreslohnsteuerausgleich geltend gemacht werden können.

Fakt 4: Garantie

Eine Garantieverlust entsteht nicht, wenn der Auftragnehmer die gelieferten Geräte u.a. in einer Einzelaufstellung (Lieferschein oder Rechnung) inkl. Ihrer Typen-, Artikel- oder Bestellnummer aufgeführt hat. Eine Preisangabe ist dafür nicht erforderlich!

Fakt 5: Zahlungsziel

Es gilt das bei Vertragsabschluss vereinbarte Zahlungsziel für den gesamten geschuldeten Betrag, da dieses Vertragsbestandteil ist. Ausgenommen davon sind Einbehalte wegen berechtigter Forderungen gegen den Ausführenden, die durch Schäden, reklamationswürdige Mängel oder Minderlieferungen entstanden sind.

Die Höhe des Einbehaltes hat aber in jedem Fall den Wert des/der reklamierten Artikel(s) nicht zu überschreiten und ist dem Vertragspartner oder dessen Erfüllungsgehilfen mitzuteilen und von diesen zu genehmigen! Diese Preisminderung ist aber nach Mangelbeseitigung zu erstatten, denn beide Vertragspartner haben Anspruch auf vollständige Lieferung.

-----------------------------------

Dieses ist meine persönliche Meinung und ersetzt keinesfalls anwneulichen Rat. Sie sollten sich diesen unbedingt einholen oder die kostenlose Richtersprechstunde (auch die sind Anwälte) an Ihrem zuständigen Gericht in Anspruch nehmen, um zu prüfen, den Weg der gerichtlichen Einigung gehen zu wollen.

Ich würde an Ihrer Stelle das freundliche persönliche Gespräch mit dem Auftragnehmer suchen, um eine einvernehmliche Klärung zu erzielen und nicht zusätzliche Kosten durch einen Rechtsstreit zu erzeugen.
 

Wolfgang 01

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AW: Ärger mit Küchenverkäufer - Benötige dringend Hilfe

Naja,

eine Endabnahme als Endgültig anzusehen, sehe ich nicht so. Es ist mir z.B. auch schon passiert, dass die Küche laut Abnahmeprotokoll "mangelfrei" übergeben wurde, im nachhinein aber Mangel an Fronten waren, die man nicht unbedingt bei der Abnahme gesehen hat.

Ein Austausch erfolgte von uns dann logischerweise kostenlos. Man muß sich als Händler vor Augen halten, dass der Kunde nur "Laie" ist und darum ein Gefühl entwickeln um Ungereimtheiten sachlich aufzuklären. Manche können das, andere halt nicht.

Wenn möglich, sollte ein Rechtsstreit der mit hohen Kosten verbunden ist, vermieden werden.
Der Ausgang ist immer ungewiss...

So wie es geschildert wurde, kann ich den Streit daraus nicht nachvollziehen. Ich denke, der Händler sollte sein handeln mal überdenken. Auch wenn es schwer fällt.

Meine Meinung..
 

Gatto1

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AW: Ärger mit Küchenverkäufer - Benötige dringend Hilfe

Dröseln wir doch mal ein paar Dinge auseinander..

- das geschilderte Verhalten des Verkäufers und der Monteure:
brauchen wir sicherlich nicht näher zu diskutieren, denn das war schlichtweg unter aller Sau

- die nachträglich festgestellten Mängel (Dellen in der Spüle)
Rein rechtlich ist es schon so wie planki geschrieben hat.
Die allgemeine Rechtsprechung geht davon aus, das sichtbare Mängel, die auf dem Abnahmeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Übergabe der Küche auch tatsächlich nicht da waren. Es wird durchaus akzeptiert, das sehr zeitnah (also z.B. am Morgen nach der Montage) noch Mängel "nachgemeldet" werden können.
Wenn Mängel aber erst mit einiger Verzögerung gemeldet werden (also einige Tage nach der Übergabe), dann muß der Käufer BEWEISEN, das der Verkäufer diese Mängel verschuldet (zu vertreten) hat, denn im Prinzip könnten alle möglichen Leute diese Dellen verursacht haben (quasi jeder der nach der Übergabe noch in der Küche war).
Einen Anspruch auf kostenlosen Wechsel hast Du daher meiner Meinung nach nicht.

- Mehrkosten für die Küche und die Montage...
Mit den Informationen, die Du uns hier gegeben hast, kann man dies nicht so einfach beantworten.
Klar ist lediglich, das die Mehrkosten für die Anpassung des Sockels totaler Blödsinn sind.

Um die anderen Punkte beurteilen zu können, braucht es mehr Details. Dabei wäre die wichtigste Information: Wurde die Ergänzung um die Rückwand und die Fensterbank VOR oder NACH der Unterschriftsleistung getätigt.
Habt Ihr das VOR Vertragsabschluss besprochen, dann liegt die Vermutung nahe, das diese Zusatzleistungen in den bereits verhandelten Vertrag mit eingeflossen sind und der vereinbarte Preis somit für alles gneu. Fertig.
Habt Ihr das erst NACH dem Vertragsabschluss besprochen, dann müsste man auch den Verlauf des Gesprächs und andere Fakten genauer betrachten. Ein starkes Indiz GEGEN die nachträgliche Berechnung dieser Kosten ist für mich jedoch die Tatsache, das Du wohl offensichtlich weder ein zusätzliches Angebot oder Vertragsergänzung erhalten hast und Ihr wohl auch nicht über entstehende Kosten/Mehrpreise gesprochen habt. Da KÖNNTE man davon ausgehen, das Ihr Euch einig ward, das diese Ergänzungen kostenfrei in den geschlossenen Vertrag mit einfließen - aber das musst Du dann wirklich im Detail mit Deinem Rechtsanwneu besprechen.

- Einzelteilaufstellung
Darauf hast Du einen Anspruch. Allerdings in den Grenzen, die Planki schon beschrieben hat. Einzelteilaufstellung = ja - Einzelpreisaufstellung = nein

- Zahlungsziel
Es gibt hier keine rechtlichen Vorschriften. Prinzipiell kann man vereinbaren was man will. Allerdings ist ein derart kurzes Zahlungsziel in der Praxis unüblich. Mindestens 10 Kalendertage sollten zwischen Rechnungsstellung und Zahlungsziel schon liegen - das ist allerdings nicht gesetzlich geregelt.
Mach Dir deshalb aber mal keinen Kopf. Du hast Deinem Verkäufer nachvollziehbar mitgeteilt, das Du die Rechnung so nicht begleichen wirst - der wird jetzt höchstens ein wenig auf den Busch klopfen, passieren kann Dir aber nichts.

NICHT VERGESSEN:
Dies ist keine Rechtsberatung - im Falle tiefschürfender Nachfragen wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens ...
 

KerstinB

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Gatto, das hast du, wie immer, super aufgedröselt :clap:
 

89sunshine

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AW: Ärger mit Küchenverkäufer - Benötige dringend Hilfe

Hallo zusammen,
vielen lieben Dank schonmal für euren Rat. Ich werde versuchen die fehlenden Infos bei euren Antworten zu ergänzen.

Fakt 1: Dellen in der Spüle

Diese wurden auf dem Abnahmeprotokoll nicht vermerkt, waren also zum Zeitpunkt der Abnahme nicht vorhanden!
Wenn man die Küchenabnahme nicht mit der erforderlichen Zeit und erforderlichen Sorgfneu vornimmt, wird es hier immer zu Unstimmigkeiten kommen. Wofür erfolgt denn eine Abnahme? - Es liegt also in der Kulanz des Händlers hier tätig zu werden und notfalls auch gegen Berechnung Abhilfe zu schaffen! Beweispflicht, dass die Dellen bereits vorhanden waren, liegt bei Ihnen, da Sie das Abnahmeprotokoll unterschrieben haben.

Fakt 2: vereinbarter Preis

Der vorliegende Kaufvertrag enthält einen Verkaufspreis, den beide vertragschließende Seiten so vereinbart haben, nämlich 10180,00 Euro. Dieser Preis ist für beide Vertragspartner bindend, zumal für die Montage ein Festpreis vereinbart wurde. Sofern im "Kleingedruckten" es gibt kein Kleingedrucktes auf dem Auftrag nichts anderes steht, ist es hier das unternehmerische Risiko, Mehraufwendungen bei der Montage zu übernehmen, da ja auch hoffentlich ein Tischleraufmaß stattgefunden hat Es war dem Verkäufer von Anfang an bekannt, dass der Boden sich um 5cm erhöhen wird, damit er auf der gleichen Ebene ist, wie der Rest der Wohnung, jetzt tut er so, als hat er es nicht gewusst und es wäre von uns im Nachhinein so gefordert worden. Als der Boden fertig war haben wir den Verkäufer nochmals auf Maß gebeten und er hat sich geweigert, weil ihn angeblich der Weg zu uns 200€ kostet. Komisch, denn zu uns sind es mit dem Auto nur 15 Minuten., zu dem sich der Ausführende von der Beschaffenheit des Raumes, der Winkligkeit Winkel hat er nicht überprüft, er war lediglich mit dem Maßstab vor Ort. Wir haben ihn aber darauf hingewiesen, dass die Wände krumm sind. und anderer Montagehindernisse ins Bild setzen konnte.

Existiert eine Vertragsergänzung oder Änderung mit der Unterschrift des Auftraggebers, dass die Küche teurer wird? Nein, es gab keine Vertragsergänzung mit unserer Unterschrift. Dass wir die Rückwände wollen, war ihm vor Angebot bekannt. Als er vor Ort war haben wir über die Fensterbank gesprochen. Er meinte, dass diese aus einem Reststück der Arbeitsplatte erstellt und angebracht werden könnte. Dass das mehr kostet, hat er nie erwähnt. Wenn nicht, besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung der Mehrkosten.

Da es sich nicht um einen Kostenvoranschlag sondern um einen Vertrag handelt, hat keine der vertragschließenden Seiten das Recht, diesen eigenmächtig, ohne Rücksprache und Einverständnis des anderen Vertragspartners zu ändern. Wie oben geschildert, gab es vorab mündliche Absprachen, aber keine vertraglichen Anpassungen. Ich habe im Internet ein Dienstleistungsinformationsgesetz gefunden. Ich frage mich, ob dieses hier Anwendung findet.

Fakt 3: Einzelaufstellung

Auf eine Einzelaufstellung der gelieferten Teile, Möbel & Geräte besteht ein Anspruch, wobei dieser nicht beinhaltet, dass Einzelpreise ausgewiesen werden, da die Preisfindung bei Einbauküchen sehr "undurchsichtg" und für den Laien nicht nachvollziehbar ist.

Es sollte Ihnen aber eine Einzelaufstellung in Form eines Lieferscheines vorliegen, an Hand dessen Sie ja bereits die Vollständigkeit der Ware geprüft haben, oder? Wir haben keinen Lieferschein erhalten.

Einzelpreise für die Montage als auch Herd/Backofen, Kochfeld/Kochstelle und Spüle inkl. Armatur müssen auf Verlangen ausgewiesen werden, da diese Positionen steuerlich in der Lohnsteuererklärung oder dem Jahreslohnsteuerausgleich geltend gemacht werden können. Er hat uns in seinem heutigen Schreiben mitgeteilt, dass wir weitere 200€ zahlen müssen, wenn wir Einzelpreise wollen. Ist das überhaupt rechtmäßig? Mir wäre es auch wichtig, dass wenigstens die Preise für diese Komponenten aufgeführt wären.

Fakt 4: Garantie

Eine Garantieverlust entsteht nicht, wenn der Auftragnehmer die gelieferten Geräte u.a. in einer Einzelaufstellung (Lieferschein oder Rechnung) inkl. Ihrer Typen-, Artikel- oder Bestellnummer aufgeführt hat. Eine Preisangabe ist dafür nicht erforderlich! Gott sei Dank!!! Müssen wir im Falle eines Garantiefalls über den Verkäufer gehen? Das wäre nämlich sch****!

Fakt 5: Zahlungsziel

Es gilt das bei Vertragsabschluss vereinbarte Zahlungsziel für den gesamten geschuldeten Betrag, da dieses Vertragsbestandteil ist. Ausgenommen davon sind Einbehalte wegen berechtigter Forderungen gegen den Ausführenden, die durch Schäden, reklamationswürdige Mängel oder Minderlieferungen entstanden sind.
Auf unserem Auftrag wurden keine Zahlungsbedingungen vereinbart.

Die Höhe des Einbehaltes hat aber in jedem Fall den Wert des/der reklamierten Artikel(s) nicht zu überschreiten und ist dem Vertragspartner oder dessen Erfüllungsgehilfen mitzuteilen und von diesen zu genehmigen! Diese Preisminderung ist aber nach Mangelbeseitigung zu erstatten, denn beide Vertragspartner haben Anspruch auf vollständige Lieferung.

-----------------------------------

Dieses ist meine persönliche Meinung und ersetzt keinesfalls anwneulichen Rat. Sie sollten sich diesen unbedingt einholen oder die kostenlose Richtersprechstunde (auch die sind Anwälte) an Ihrem zuständigen Gericht in Anspruch nehmen, um zu prüfen, den Weg der gerichtlichen Einigung gehen zu wollen.

Ich würde an Ihrer Stelle das freundliche persönliche Gespräch mit dem Auftragnehmer suchen, um eine einvernehmliche Klärung zu erzielen und nicht zusätzliche Kosten durch einen Rechtsstreit zu erzeugen.
 

89sunshine

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Ich habe meine Kommentare direkt im Text ergänzt...

Naja,

eine Endabnahme als Endgültig anzusehen, sehe ich nicht so. Es ist mir z.B. auch schon passiert, dass die Küche laut Abnahmeprotokoll "mangelfrei" übergeben wurde, im nachhinein aber Mangel an Fronten waren, die man nicht unbedingt bei der Abnahme gesehen hat.

Ein Austausch erfolgte von uns dann logischerweise kostenlos. Man muß sich als Händler vor Augen halten, dass der Kunde nur "Laie" ist und darum ein Gefühl entwickeln um Ungereimtheiten sachlich aufzuklären. Manche können das, andere halt nicht. Für ihn sind wir nur Geldgeber, er hat mir ja erklärt, was er von Kundenfreundlichkeit hält. Ich finde auch, dass es immer mal vorkommen kann, dass man einen Fehler nicht gleich feststellt. Meine Freundin hat ihre Küche in einem großem Möbelhaus gekauft und nach positiver Abnahme hat sie festgestellt, dass zwei Schubladen nicht richtig gehen und dass eine Passleiste fehlt. Das Möbelhaus war sofort zur Ausbesserung vor Ort - ohne weitere Kosten zu verlangen.
Der Verkäufer hat mir ja unterstellt, dass die Abnahme "sehr lange" gedauert hat (steht sogar in seinem heutigen Brief). Offenbar nicht lange genug...

Wenn möglich, sollte ein Rechtsstreit der mit hohen Kosten verbunden ist, vermieden werden.
Der Ausgang ist immer ungewiss... Ich wollte das eigentlich auch vermeiden. Zumal ich so langsam das Gefühl habe, dass der Typ sich nicht zum ersten Mal so verhält und Erfahrung mit sowas hat. Man sieht ja wie schnell er ne Antwort auf mein gestern Abend gesendetes Fax "aus der Schublade" gezogen hat. Ich hab ja schon erwähnt, dass er seine Frankiermaschine nicht ganz im richtigen Sinne benutzt. Meine Eltern sind mittlerweile soweit, dass sie das Geld jetzt einfach zahlen wollen, dass sie ihre Ruhe haben. Sie glauben, dass wir gegen den sowieso nicht ankommen, da wir ja im Grunde genommen keine Beweise vorlegen können. Mich belastet die Sache mittlerweile soweit, dass ich die ganze Woche nicht mehr richtig schlafe und schon Bluthochdruck bekomme, wenn ich nur an diesen Mist denke. Auf der anderen Seite möchte ich die Sache endlich abschließen, auf der anderen Seite lässt es sich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, dass so ein Kerl Menschen betrügt und belügt und damit durchkommt.

So wie es geschildert wurde, kann ich den Streit daraus nicht nachvollziehen. Ich denke, der Händler sollte sein handeln mal überdenken. Auch wenn es schwer fällt.

Meine Meinung..
 

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Zum Geld zahlen .. ich finde deine Ausführungen hören sich recht schlüssig an. Daher würde ich den ursprünglich vereinbarten Preis abzügl. eines kleinen Einbehalts für das Spülbecken zahlen. Entsprechenden Brief dazu und dann eigentlich abwarten. Denn klagen muss er dann und wer Geld haben möchte, muss auch die Grundladen dafür beweisen.

Wie gesagt, Einzelpreise brauchst du nicht, allerdings eine Liste der gelieferten Teile und Geräte wäre durchaus sinnvoll.
 

89sunshine

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Ich danke dir auch sehr für die ausführliche Antwort. Ich habe auch hier meine Kommentare im Text ergänzt.

Dröseln wir doch mal ein paar Dinge auseinander..

- das geschilderte Verhalten des Verkäufers und der Monteure:
brauchen wir sicherlich nicht näher zu diskutieren, denn das war schlichtweg unter aller Sau

- die nachträglich festgestellten Mängel (Dellen in der Spüle)
Rein rechtlich ist es schon so wie planki geschrieben hat.
Die allgemeine Rechtsprechung geht davon aus, das sichtbare Mängel, die auf dem Abnahmeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Übergabe der Küche auch tatsächlich nicht da waren. Es wird durchaus akzeptiert, das sehr zeitnah (also z.B. am Morgen nach der Montage) noch Mängel "nachgemeldet" werden können.
Wenn Mängel aber erst mit einiger Verzögerung gemeldet werden (also einige Tage nach der Übergabe), dann muß der Käufer BEWEISEN, das der Verkäufer diese Mängel verschuldet (zu vertreten) hat, denn im Prinzip könnten alle möglichen Leute diese Dellen verursacht haben (quasi jeder der nach der Übergabe noch in der Küche war).
Einen Anspruch auf kostenlosen Wechsel hast Du daher meiner Meinung nach nicht.
Mittlerweile hab ich mich damit auch abgefunden...

- Mehrkosten für die Küche und die Montage...
Mit den Informationen, die Du uns hier gegeben hast, kann man dies nicht so einfach beantworten.
Klar ist lediglich, das die Mehrkosten für die Anpassung des Sockels totaler Blödsinn sind. Zumal ihm vor der Planung und Unterschrift des Auftrags bekannt war, dass wir den Boden erhöhen werden. Problem im Raum war ein großes Fenster. Da die Spüle ein Stück vor diesem Fenster steht, war es wichtig, dass wir das Fenster noch öffnen können. Dies war aber ebenfalls beim Messen vor Ort besprochen. Jetzt tut er so, als hätten wir das nachträglich gefordert. Ich gebe zu, dass es nicht das Klügste war, nicht alle Absprechen zu 100% schriftlich festzuhalten. Ehrlich gesagt haben wir mit so einem Verhalten des Verkäufers nicht gerechnet. Ich muss hier erwähnen, dass meine Eltern vor 5-6 Jahren ihre Küche auch bei ihm gekauft haben. Hier hab es gar keine Probleme und wir haben ihm daher auch vertraut.

Um die anderen Punkte beurteilen zu können, braucht es mehr Details. Dabei wäre die wichtigste Information: Wurde die Ergänzung um die Rückwand und die Fensterbank VOR oder NACH der Unterschriftsleistung getätigt. VOR der Unterschriftsleistung haben wir uns im Küchenstudio die Rückwand ausgesucht. Auf Grundlage unserer Wünsche wurde das Angebot/Auftrag von ihm erstellt. Daher sind wir selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Rückwände im Preis enthalten sind.
Habt Ihr das VOR Vertragsabschluss besprochen, dann liegt die Vermutung nahe, das diese Zusatzleistungen in den bereits verhandelten Vertrag mit eingeflossen sind und der vereinbarte Preis somit für alles gneu. Fertig. Sieht er leider nicht so. Ich vermute, dass er vorab den Preis drücken wollte aber damals schon im Hinterkopf hatte, dass er uns den "gedrückten" Preis wieder draufschlagen wird. Ursprünglich war das Angebot nämlich bei 12.000€. Ich habe gesagt, dass mir das zu viel ist und dann haben wir noch an ein paar Stellen gekürzt um auf die 10.180€ zu kommen.
Habt Ihr das erst NACH dem Vertragsabschluss besprochen, dann müsste man auch den Verlauf des Gesprächs und andere Fakten genauer betrachten. Ein starkes Indiz GEGEN die nachträgliche Berechnung dieser Kosten ist für mich jedoch die Tatsache, das Du wohl offensichtlich weder ein zusätzliches Angebot oder Vertragsergänzung erhalten hast und Ihr wohl auch nicht über entstehende Kosten/Mehrpreise gesprochen habt. Da KÖNNTE man davon ausgehen, das Ihr Euch einig ward, das diese Ergänzungen kostenfrei in den geschlossenen Vertrag mit einfließen - aber das musst Du dann wirklich im Detail mit Deinem Rechtsanwneu besprechen. Ja, es gab keine Vertragsergänzung - leider nur die mündlichen Absprachen an die er sich jetzt nicht mehr "erinnern kann".

- Einzelteilaufstellung
Darauf hast Du einen Anspruch. Allerdings in den Grenzen, die Planki schon beschrieben hat. Einzelteilaufstellung = ja - Einzelpreisaufstellung = nein
Und wie verhält es sich mit den 200€, die er für den angeblichen Mehraufwand für die Ergänzung der Preise haben will? Ich wollte zumindest die Preise der Geräte.

- Zahlungsziel
Es gibt hier keine rechtlichen Vorschriften. Prinzipiell kann man vereinbaren was man will. Allerdings ist ein derart kurzes Zahlungsziel in der Praxis unüblich. Mindestens 10 Kalendertage sollten zwischen Rechnungsstellung und Zahlungsziel schon liegen - das ist allerdings nicht gesetzlich geregelt.
Mach Dir deshalb aber mal keinen Kopf. Du hast Deinem Verkäufer nachvollziehbar mitgeteilt, das Du die Rechnung so nicht begleichen wirst - der wird jetzt höchstens ein wenig auf den Busch klopfen, passieren kann Dir aber nichts. Sein letzter Satz im heutigen Schreiben war "Ich fordere Sie auf den Rechnungsbetrag bis zum 03. Mai zu überweisen." Ich habe Angst, dass er dieses Schreiben bereits als 1. Mahnung sieht uns Mahngebühren und Überziehungszinsen in Rechnung stellt wenn wir nicht zahlen.

NICHT VERGESSEN:
Dies ist keine Rechtsberatung - im Falle tiefschürfender Nachfragen wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens ...
 

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Du brauchst den Preis der Geräte nicht, wichtig ist, quasi die Bescheinigung welche Geräte du genau bei ihm gekauft hast.
 

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Hallo Kerstin,
dankeschön für dein Feedback.

Zum Geld zahlen .. ich finde deine Ausführungen hören sich recht schlüssig an. Daher würde ich den ursprünglich vereinbarten Preis abzügl. eines kleinen Einbehalts für das Spülbecken zahlen. Ich weiß ja leider nicht, was es kostet. Entsprechenden Brief dazu und dann eigentlich abwarten. Denn klagen muss er dann und wer Geld haben möchte, muss auch die Grundladen dafür beweisen. Ich frage mich, wie solche Beweise aussehen müssten. Wie gesagt eine Vertragsergänzung gab es nie. Reicht es aus seiner Sicht nicht aus, dass wir das "nachgefordert" haben. Wir haben ja beim Einbau auch nicht widersprochen. Zu diesem Zeitpunkt wussten wir ja auch nichts von Mehrkosten. Ich habe Angst dass es im Zweifelsfall auf "Aussage gegen Aussage" hinausläuft und ich dann sowohl die 2000€ mehr + Anwaltskosten zahlen muss.

Wie gesagt, Einzelpreise brauchst du nicht, allerdings eine Liste der gelieferten Teile und Geräte wäre durchaus sinnvoll. Die Positionen sind auf der Rechnung ausgewiesen. Weißt du wie es sich bei der Steuer verhält, wenn ich keine Einzelkosten der Geräte habe? Meine Eltern wollen die Küche über die Steuer absetzen. Ich wohne ja zur Miete in ihrem Haus und sie haben die Küche für die Wohnung gekauft. Was ich noch habe ist ein handschriftlicher Zettel von ihm (allerdings auch nur eine Kopie) wo er die Abkürzungen (die mir allerdings auch nichts sagen) der Einzelpositionen und die Kosten aufgeführt hat. Ich hatte eigentlich eine ausführliche Rechnung erwartet...
 

89sunshine

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AW: Ärger mit Küchenverkäufer - Benötige dringend Hilfe

Hallo zusammen,
ich hab euch unten noch das Dienstleistungsinformationsgesetz angehängt, das ich gefunden habe. Wisst ihr, ob das in meinem Fall vielleicht Anwendung finden könnte?

Ich hätte da noch ne Frage:
Ihr habt eine kostenlose Fragestunde beim Anwalt erwähnt. Wie und wo komme ich an sowas?

Grüße,
89sunshine
 

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KerstinB

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AW: Ärger mit Küchenverkäufer - Benötige dringend Hilfe

Du weißt doch was für ein Becken du hast ... google anwerfen, mittleren Internetpreis ansetzen, fertig. Also ursprünglicher Betrag abzüglich Becken ist ja unstrittig und würde ich auch sofort bezahlen.

Wie sieht denn der unterschriebene Vertrag aus? Im Zweifel musst du da schon mal einen Anwalt drübergucken lassen. Aber, wie gesagt, der Händler muss klagen.

Normalweise sollte das steuerlich absetzbar sein ohne Einzelpreise. Aber dazu vielleicht mal den Steuerberater fragen.
 

Donald

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AW: Ärger mit Küchenverkäufer - Benötige dringend Hilfe

Abnahmeprotokolle oder Endmontageprotokolle kann man sich im Prinzip schenken, vor Gericht sieht man als Firma immer schlecht aus.
Der Kunde kann in der kürze der Zeit gar nicht erkennen ob etwas Mängel hat, zudem ist er auch kein Fachmann/Frau um Mängel überhaupt als das zu erkennen.
 

Michael

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AW: Ärger mit Küchenverkäufer - Benötige dringend Hilfe

Einerseits würde ich auch immer den gütlichen Weg suchen. Was ich hier so über das Verhalten des Händlers lese erschwert das natürlich.
Andererseits kann man, insbesondere bei so viel Sturheit, Dummheit und Ignoranz, auch schon mal bockig sein und seine Rechte versuchen wahrzunehmen.

Ich würde ihm ca. 9500,- überweisen und mitteilen, daß nach dem Austausch der beschädigten Spüle der Restbetrag in Höhe von 680,- umgehend nachgereicht wird. :cool:

Für die Phantasiegeschichten kann er ja seinen Anwalt bemühen.

Für meine interne "Schwarze Liste" würde mich der Name und Sitz des Händlers interessieren. Aber bitte nur per PN. Diskretion ist garantiert. :top:
 

Gatto1

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AW: Ärger mit Küchenverkäufer - Benötige dringend Hilfe

Hallo Sonnenschein...

es ist spät und ich will jetzt nicht mehr so viel denken....
zwei Dinge dennoch vorab.

- 200,-€ für die Erstellung einer Einzelteilaufstellung ist nicht nur verkaufstechnisch lachhaft sondern auch rechtlich nicht darstellbar. Es gehört zu den Pflichten eines Verkäufers seine Leistungen gegenüber dem Käufer zu dokumentieren und zu belegen - dazu zählt halt auch eine Einzelteilaufstellung

- Mahnungen, Mahngebühren und sonstiger Quark: Genau genommen gibt es dafür keine rechtliche Grundlage (zumindest solange es noch nicht den Bereich des gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. der Einschaltung von Anwälten und Inkasso-Unternehmen erreicht hat). Selbst dann sind entstehende Gebühren in der Regel gegenstandslos (also vom Gläubiger/Verkäufer zu tragen), wenn der Schuldner (also Du) einen objektiv nachvollziehbaren Grund hatte, einen angemessenen Teilbetrag einzuhalten. Meiner Meinung nach ist das hier der Fall.

Zum Rest äussere ich mich wieder, wenn ich ausgeschlafen habe.
Jetzt sehen wir uns noch eine Folge BONES an und dann geht es in die Heia.
 
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