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Hallo,
ich bin ganz neu hier und bin über google auf diese Forum aufmerksam geworden, da ich auf der Suche nach einer Mölichkeit für eine Beschwerde über meinen Vertragspartner (selbständiger Küchenmonteur) war.
Meine unendliche Küchengeschichte dauert nun schon ein halbes Jahr und ich bin am verzweifeln. Leider habe ich die gesamte Summe für die Küche bereits bezahlt, da ich leider so naiv bin und immer noch an das Gute im Menschen glaube Eine Reklamation wurde seitens des Handwerkers - terminlich verzögert - bearbeitet (Verkratzte Tür ausgetauscht), auf den anderen Mängel habe ich ihn nach Fertigstellung der Küche schriftlich aufmerksam gemacht und er reagiert nicht. Auch eine Fristsetzung blieb ohne Antwort.
Wir sind insgesamt einige Kompromisse mit dem Handwerker/Firmeninhaber eingegangen und mir geht es jetzt einfach auch um mein Recht als Verbraucher.
Wie kann ich von ihm mein Recht auf Behebung des Mängels (unterschiedliche Höhe von zwei Rückwandverkleidungen) einfordern? Kann ich mich irgendwo beschweren? Kann ich einen anderen Handwerker beauftragen und die Rechnung an ihn abtreten?
Wäre schön wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
Viele Grüße
liska
ich bin ganz neu hier und bin über google auf diese Forum aufmerksam geworden, da ich auf der Suche nach einer Mölichkeit für eine Beschwerde über meinen Vertragspartner (selbständiger Küchenmonteur) war.
Meine unendliche Küchengeschichte dauert nun schon ein halbes Jahr und ich bin am verzweifeln. Leider habe ich die gesamte Summe für die Küche bereits bezahlt, da ich leider so naiv bin und immer noch an das Gute im Menschen glaube Eine Reklamation wurde seitens des Handwerkers - terminlich verzögert - bearbeitet (Verkratzte Tür ausgetauscht), auf den anderen Mängel habe ich ihn nach Fertigstellung der Küche schriftlich aufmerksam gemacht und er reagiert nicht. Auch eine Fristsetzung blieb ohne Antwort.
Wir sind insgesamt einige Kompromisse mit dem Handwerker/Firmeninhaber eingegangen und mir geht es jetzt einfach auch um mein Recht als Verbraucher.
Wie kann ich von ihm mein Recht auf Behebung des Mängels (unterschiedliche Höhe von zwei Rückwandverkleidungen) einfordern? Kann ich mich irgendwo beschweren? Kann ich einen anderen Handwerker beauftragen und die Rechnung an ihn abtreten?
Wäre schön wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
Viele Grüße
liska