Keine Reaktion auf Reklamation

liska

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Hallo,
ich bin ganz neu hier und bin über google auf diese Forum aufmerksam geworden, da ich auf der Suche nach einer Mölichkeit für eine Beschwerde über meinen Vertragspartner (selbständiger Küchenmonteur) war.
Meine unendliche Küchengeschichte dauert nun schon ein halbes Jahr und ich bin am verzweifeln. Leider habe ich die gesamte Summe für die Küche bereits bezahlt, da ich leider so naiv bin und immer noch an das Gute im Menschen glaube :rolleyes: Eine Reklamation wurde seitens des Handwerkers - terminlich verzögert - bearbeitet (Verkratzte Tür ausgetauscht), auf den anderen Mängel habe ich ihn nach Fertigstellung der Küche schriftlich aufmerksam gemacht und er reagiert nicht. Auch eine Fristsetzung blieb ohne Antwort.
Wir sind insgesamt einige Kompromisse mit dem Handwerker/Firmeninhaber eingegangen und mir geht es jetzt einfach auch um mein Recht als Verbraucher.
Wie kann ich von ihm mein Recht auf Behebung des Mängels (unterschiedliche Höhe von zwei Rückwandverkleidungen) einfordern? Kann ich mich irgendwo beschweren? Kann ich einen anderen Handwerker beauftragen und die Rechnung an ihn abtreten?
Wäre schön wenn mir jemand einen Rat geben könnte. :rolleyes:
Viele Grüße
liska
 

KerstinB

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AW: Keine Reaktion auf Reklamation

Hallo liska,
die Zusammenhänge sind nicht klar:
- wo ist die Küche gekauft?
- wer hat den Monteur beauftragt?
- ist die Rückwand falsch geliefert oder bei der Montage falsch angebracht worden? Evtl. Foto davon.
- bei wem ist bislang was reklamiert worden? Schriftlich? Frist gesetzt?

Erst dann kann man evtl. noch einen Tipp beisteuern. Wobei der Haupttipp die Konsultation eines Anwaltes sein könnte.
 

ulla

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AW: Keine Reaktion auf Reklamation

An wen Du Dich vielleicht noch wenden könntest:

- Der Händler (der arbeitet ja mit diesem Handwerker zusammen und muss ein Interesse haben, dass dieser korrekt arbeitet)

- Verbraucherschutz

- Handwerkskammer vielleicht noch?

Verbraucherschutz wäre meine Wahl vor dem Anwalt. Denn der kostet richtig Geld, es sei denn, Du bist versichert.
 

liska

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AW: Keine Reaktion auf Reklamation

Hallo KerstinB, hallo Ulla,
sorry, dass die Zusammenhänge nicht klar rübergekommen sind, aber ich bin sooooooooooo verärgert, dass ich geradezu keine Lust mehr habe an die ganze Angelegenheit zu denken:
- die Küche habe ich mit dem besagten Handwerker bestellt, der alles aus einer Hand anbietet: planen - liefern - aufbauen Sozusagen ein Ein-Mann-Betrieb.
- Den Auftrag habe ich und mein Partner erteilt.
- Die Rückwand ist nicht falsch geliefert worden, sondern er hat aus einem Teil der Rückwand eine Tür gemacht und diese leider meines Erachtens aus Nachlässigkeit kürzer abgesägt, als die sich daneben befindende Rückwand. (Hintergrund dazu: wir haben eine ins Wohnzimmer offene Küche, sodass man quasi aus dem WoZi auf die Rückwand der Unterschränke blickt. Einen 90 cm cm Unterschrank und daneben einen 60 cm Unterschranke, dessen Tür vom WoZi zu öffnen ist. Die Küche an sich ist in einer U-Form und damit die Ecke voll ausgenutzt wird, haben wir uns dazu entschieden mit seiner Empfehlung den Unterschrank vom WoZi aus zu öffnen. Hier ist eben das Problem, dass die Rückwand des 90er-Schrankes perfekt ist und die Rückwand-Tür des 60er-Schrankes um 3 - 4 mm kürzer ist. Was m.E. einen Mängel und einen Reklamationsgrund darstellt.)
- Reklamiert haben wir gleich telefonisch und als keine Reaktion erfolgte, per Email mir Lesebestätigung. Die Mail wurde gelesen. Dann wieder keine Reaktion. Ich rief ihn an, und er versprach sich an einem vereinbarten Tag zu melden.....wieder keine Reaktion. Daraufhin erneute Reklamation per Email mit Fristsetzung, die wieder vorbei ist. Auch hier erfolgte keine Reaktion!

Welchen Erfolg hätte denn der Verbraucherschutz? Hat da jemand schon Erfahrung?

Wäre für jeden Tipp dankbar.
Gruß
 

Nice-nofret

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AW: Keine Reaktion auf Reklamation

Rekla mit eingeschriebenem Brief mit Rückantwort und Fristsetzung ... email ist deutlich weniger Eindrucksvoll :rolleyes:
 

shopfitter

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AW: Keine Reaktion auf Reklamation

Hi liska....

stell bitte ein foto ein;-)...wenn er aus einem Teil ne Tür gesägt hat...wie sieht denn die Kante aus??????
 

martin

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AW: Keine Reaktion auf Reklamation

dass die Rückwand des 90er-Schrankes perfekt ist und die Rückwand-Tür des 60er-Schrankes um 3 - 4 mm kürzer ist.

Rückwandverkleidungen haben Korpushöhe, Türen haben eine geringere Höhe. Du hättest also eine Rückwandverkleidung mit Frontaufdopplung haben müssen, was natürlich deutlich teurer ist. Ich sehe hier einzig und alleine einen potentiellen Beratungfehler. Der Verkäüfer hatte Dich (vermutlich) auf Höhenunterschiede aufmerksam machen müssen(?).
 

Berde

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AW: Keine Reaktion auf Reklamation

Da die Rückwand bis an die APL reicht muss die Tür etwas kürzer sein,da sie ja sonst an der APL streift.
Die Türen kann man in der Höhe einstellen,also lass sie unten bündig
machen ,und oben " fehlen" die 3mm ,damit die Tür nicht streift.
 
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AW: Keine Reaktion auf Reklamation

- Die Rückwand ist nicht falsch geliefert worden, sondern er hat aus einem Teil der Rückwand eine Tür gemacht und diese leider meines Erachtens aus Nachlässigkeit kürzer abgesägt, als die sich daneben befindende Rückwand.

Das liest sich so, als wäre eine Grosse RW in 2 Teile verarbeitet worden, eine feste Rückwand und eine Tür.
Wenn das so ist, muss man sagen, das mit der kleineren Tür geht kaum anders. (Wahrscheinlich keine Kanten oben und unten, sprich es MUSS in der Länge gesägt werden.)
Ausserdem benötigen Türen nun mal etwas Luft ringsum.

Ob das nun ein Beratungsfehler ist lässt sich nachträglich kaum feststellen.
Wahrscheinlich ist es auch kein Ausführungsfehler, aber das könnten wir hier ohnehin nur mit sehr detailgetreuen und aussagekräftigen Fotos beurteilen.
Aus meiner Sicht wäre es (vorbehaltlich der Kenntnis des Gesamtproblems) richtig gewesen, die Rückwand auch wie die Tür zu formatieren.

Nachlässigkeit und fehlerhaften Zuschnitt halte ich für eher unwahrscheinlich.

Irgendjemand mit irgendwas beauftragen und dann den Ausführenden an einen Vorausführenden verweissen führt geradewegs zu Deiner Verurteilung.

Vielleicht wäre ein Anschreiben, dem die seitherige Schärfe der Auseinandersetzung fehlt, der bessere Weg.

Wenn mir jemand ungerechtfertigt mit "Nachlässigkeit" u.Ä. käme , hätte ich Spass vor dem Amtsgericht;-).
Immer bedenken, das kann alles ganz anders sein als Laie sich so denkt.

*winke*
Samy
 

Cooki

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AW: Keine Reaktion auf Reklamation

Dass man so lange für ein Foto braucht.

Scheint gar nicht so wichtig zu sein. :rolleyes:
 

liska

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AW: Keine Reaktion auf Reklamation

Da die Rückwand bis an die APL reicht muss die Tür etwas kürzer sein,da sie ja sonst an der APL streift.
Die Türen kann man in der Höhe einstellen,also lass sie unten bündig
machen ,und oben " fehlen" die 3mm ,damit die Tür nicht streift.

=> die Tür ist aus einer Rückwand hergestellt worden (also keine Standardtür) durch den Handwerker und sie ist oben bündig und streift nicht; allerdings sollte diese unten mit der daneben liegenden Schankrückwand bündig sein und vermutlich mit Nachlässigkeit verbunden...:(

Ich werde nun juristisch vorgehen, da immer noch keine Reaktion erfolgt ist.

liska
 

liska

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AW: Keine Reaktion auf Reklamation

Dass man so lange für ein Foto braucht.

Scheint gar nicht so wichtig zu sein. :rolleyes:

Sorry, leider erhielt ich keine Benachrichtigung, dass neue Beiträge da sind....selbstverständlich ist es wichtig, aber dieser ganze Aufwand und dieser Ärger.....wollte etwas Abstand...konnte allerdings zwischenzeitlich eine bekannte Juristin um Rat fragen und bekam den Rat eine schriftliche Fristsetzung mit Androhung juristischer Schritte anzudrohen....
anbei das Foto, auf dem allerdings die Höhendifferenz nicht so gut sichtbar ist :rolleyes:


Hallo Schreinersam: "Nachlässigkeit" => das habe ich ja auch nicht schriftlich formuliert! Hatte es nur in Anbetracht aller Vorkommnisse insgesamt so ausgedrückt. Fakt ist, dass die Dienstleistung nicht wie vereinbart ausgeführt wurde und mir zwischenzeitlich durch einen anderen Handwerker bestätigt wurde, dass ringsrum die Luft immer noch ausreichend wäre. Außerdem kann ja immer noch die feste Rückwand zurechtgesägt werden, damit der "Schönheitsfehler" behoben ist.

Danke für die Beiträge!

Gruß
liska
 

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Cooki

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Hallo liska,

für eine Tür aus Korpusmaterial, welche einen Materialwert von ca. 50€ hat, willst Du juristisch vorgehen? :w00t: *crazy*

Mach mal. :rolleyes:
 

liska

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AW: Keine Reaktion auf Reklamation

Hallo liska,

für eine Tür aus Korpusmaterial, welche einen Materialwert von ca. 50€ hat, willst Du juristisch vorgehen? :w00t: *crazy*

Mach mal. :rolleyes:

Diese Rückmeldung finde ich jetzt ganz und gar nicht lustig. Die gesamte Küche habe ich nicht gewonnen, sondern einen Kauf- und Dienstleistungevertrag mit dem Küchenmonteur geschlossenl. Ich habe meinen Teil des Vertrages erfüllt und die Rechnung beglichen. Nun geht es mir darum, dass die Dienstleistung ordentlich durchgeführt wird bzw. ordentlich abgeschlossen wird, schließlich bin ich während der Küchenmontage bereits einige Kompromisse eingegangen, in dem ich dem Handwerker in einigen Dingen entgegengekommen! Auch wenn diese blöde Tür vielleicht nur 50 € kostet, so kann ich diese leider nicht herzaubern und fände es nur fair, wenn der Handwerker die Reklamation ernst nehmen würde.
Ich werde ihm jetzt noch eine letzte Möglichkeit für die Mängelbehebung geben, ansonsten ist es nicht mein Problem, wenn er die Kosten für evtl. gerichtliche Klärung tragen muss, auch wenn diese dann in keinem Verhältnis zu den Mängeln stehen!

Gruß
liska
 

Gatto1

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AW: Keine Reaktion auf Reklamation

Hallo Liska,

Deine "befreundete Juristin" hat Dir sicherlich erklärt
- wenn Du klagst, trägst Du zunächst die Kosten
- es muss sicherlich ein Gutachter her, um den "Schaden" zu begutachten (Kostenvorschuß ca.500-800,-€ wenn Du viel Glück hast)
- dazu kommen die Gerichts- und Anwaltskosten
- und letztlich steht am Ende von einem halben dutzend Schriftsätzen und etwa 6 Monaten Verfahrenszeit ein Vergleich
mit dem Ergebnis "Kostenteilung"

Unterm Strich wird Dich dieses Verfahren WESENTLICH mehr kosten als die 50,-€ - von Zeit und Nerven mal abgesehen.
Auch wenn es im Moment noch so ärgerlich für Dich ist,
Du solltest das unbedingt mit einem Rechtsanwneu klären, bevor Du da eine Lawine lostrittst an deren Ende Du schlechter dastehst als derzeit.
 

liska

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...
 
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Michael

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AW: Keine Reaktion auf Reklamation

Liska, du hast Recht.
Auf dem Foto kann man den Mangel nicht erkennen und es sieht für mich i.O. aus.
Da es in dem parallelen Arbeitsplattenthread auch um die Meinung eines Bekannten geht möchte ich anmerken, dass solche Meinungen in der Regel kontraproduktiv sind und Gutachter die Sache oft anders sehen. Denn nur sie sind unabhängig und haben keinen Grund sich profilieren zu müssen.
Wie gesagt: Ich halte die Ausführung nach dem von dir veröffentlichten Foto für korrekt und ein Höhenunterschied zwischen festen (Rückwand) und beweglichen Teilen (Tür) ist normal. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der geschlossene Dienstleistungsvertrag etwas anderes aussagt.
 

kuechentante

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AW: Keine Reaktion auf Reklamation

Sehe ich genauso. Für mich ist das (zumindest lt. Foto) fachgerecht ausgeführt. Wenn Du es dennoch anders möchtest solltest Du vielleicht nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, sondern eher das konstruktive Gespräch suchen. Wenn das auf Kosten des Küchenbauers geändert werden soll, ist das meiner Meinung nach reine Kulanz.;-)
 
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AW: Keine Reaktion auf Reklamation

naaa-JA... Nicht wissend, wie die Rückwand befestigt ist, könnte man die schon einfach 3mm unten kürzen, oder vlt. die Tür diese 3 mm ablassen. ??
Allerdings fürchte ich, Liska wirkt inzwischen auf den Handwerker so verärgert, dass es dem shietegal sein kann ob der Streit eskaliert ???.

Muss schon sagen... so richtig Klasse sieht die untere Linie da nicht aus, aber egal wie.... Türablassen 15 Minuten, Rückwand ändern ne Stunde ?? Ist doch kein Grund eine verärgerte Kundin zu haben.

*winke*
Samy
*hach*... es kann immer mal was passieren, es ist die Frage wie damit von beiden Seiten umgegangen wird
 
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- und letztlich steht am Ende von einem halben dutzend Schriftsätzen und etwa 6 Monaten Verfahrenszeit ein Vergleich mit dem Ergebnis "Kostenteilung"

Ich würde 2 von Dir gekaufte teure Fläschchen wetten, dass da kein Vergleich am Ende steht.
Das gibt eine klare Klagabweisung mit Kostenfolge. Der "Schaden" ist ärgerlich, aber unerheblich.
Sollten gar noch Zeugen für "hitzige" (Tel-)Gespräche oder
Mails mit kriegsähnlichen Inhalten vorhanden sein.... O-OH
Vlt. kommts ein bisschen drauf an, ob "das Gericht" grade auch sowas zu erdulden hatte*crazy*.

Wie gesagt....
ein ruhiges Gespräch, ein friedliches Anschreiben ohne Drohungen (vlt. mit dem Versprechen eines guten Kaffee´s bei Erledigung)
hilft in solchen Fällen meistens auch.
(Bin selbst Kolleriger :knuppel:und kann das einschätzen) Kohl-Ericer ?? Kallateral-dingens?? aaaaaaah Kleriker

Samy
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